Hallo,
kann ein Verkehrsschild 357 „Sackgasse“ auch für weitere, von der Sackgasse, an deren Beginn dieses Schild angebracht ist, abzweigende Straßen gelten? Also so eine Art Sackgassenzone?
Oder müssen, von der als Sackgasse gekennzeichneten Straße, abzweigende Straßen (ebenso Sackgassen) erneut mit Schilden 357 gekennzeichnet werden?
Es gibt ja verkehrsberuhigte Zonen, Tempo 30 Zonen, Fußgängerzonen.
Aber Sackgassenzonen???
Wir haben hier leider dieses Problem. Und die Stadtverwaltung „mauert“.
Danke an alle helfenden Experten!