Verkehrsschilder aufstellen

guudn,

hab mal ´ne frage. logisch, sonst wäre ich ja auch nicht hier.

ich soll von berufswegen aus verkehrsschilder aufstellen.
unteranderem, halteverbot und baustellenschilder. aber auch aus meiner sicht, einen akuten eingriff in den strassenverkehr in dem ich umleitungen, strassenvollsperrungen, halb seitige sperrungen, fahrbahn verengung, einbahnstrasse aufheben usw einrichte

kann mir jemand sagen ob ich dafür eine lizenz / berechtigung benötige oder ob „jeder“ das machen darf?

(meine firma hat immer eine genehmigung der zuständigen verkehrsbehörde)

Moin

ich soll von berufswegen aus verkehrsschilder aufstellen.
unteranderem, halteverbot und baustellenschilder. aber auch
aus meiner sicht, einen akuten eingriff in den strassenverkehr
in dem ich umleitungen, strassenvollsperrungen, halb seitige
sperrungen, fahrbahn verengung, einbahnstrasse aufheben usw
einrichte

kann mir jemand sagen ob ich dafür eine lizenz / berechtigung
benötige oder ob „jeder“ das machen darf?

(meine firma hat immer eine genehmigung der zuständigen
verkehrsbehörde)

Verkehrsschilder dürfen als hoheitlicher Akt eigentlich nur auf behördliche Anordnung aufgestellt werden.

Aus der Sicht eines Radfahrers gesehen, der sich schon oft genug über blödsinnige Beschilderungen geärgert hat: Vom Amt hieß es dann oft genug „Im genehmigten Beschilderungsplan stand das aber ganz anders drin.“ und unter der Hand mit einem Seufzen, dass oft genug das an Schildern aufgestellt wird, was gerade auf’m Laster drauf liegt, egal ob’s passt oder nicht, man habe viel zu wenig Personal zum Kontrollieren …

Eine „Generalgenehmigung“ dürfte Deine Firma also nicht haben, aber bei der Einzelfall-Genehmigung für die jeweilige Baustelle sollte auch Plan dabei sein, welche Schilder wann und wie lange aufgestellt werden dürfen.
Und bei einer ordentlich arbeitenden Behörde sollten keine „Radfahrer absteigen“-Schilder dabei sein :wink:

Wer sie dann konkret auf die Straße stellt, dürfte, soweit es dem Plan entspricht, egal sein. Man sollte vielleicht schauen, ob es Auflagen gibt, bspw. Zusammenarbeit mit der Polizei zur Absicherung, falls eine große Straße gesperrt werden muss.

nicht mein gebiet

Das entzieht sich meiner Kenntnis,Sorry da kann ich nicht helfeb

Verkehrszeichen müssen von der zuständigen Behörde angeordnet werden. Es handelt sich um Verwaltungsakte, sodass selbstverständlich nicht jeder solche Schilder aufstellen darf.

Guten Abend, wenn die Firma die Erlaubnis hat und die Aufträge bekommt, Verkehrsschilder usw. aufzustellen, werden sicherlich auch die Mitarbeiter automatisch dazu berechtigt sein…

Frag´ doch Deine Firma,:smile:

Hallo,

jeder, der eine behördliche Genehmigung hat, ein bestimmtes Verkehrszeichen aufzustellen, darf dies auch tun. In diesem Fall wird diese von Ihrer Firma beantragt. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, gibt es ein Dokument - die Genehmigung - in dem genau steht wo, wann und wie das oder die Verkehrszeichen aufzustellen und wieder abzunehmen sind. Daran hat man sich zu halten.

Ist dasselbe wie mit Schwertransporten - wer eine behördliche Genehmigung hat, darf diese im Rahmen derselben und unter Einhaltung der in der Genehmigung vermerkten Auflagen durchführen.

MfG

Hallo,

was heißt von berufswegen? Verkehrszeichen dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde aufgestellt werden. Ohne Genehmigung wird das richtig teuer - bei Unfall bis hin zur Anklage wegen fahrlässiger Tötung.
Wer kommt denn auf die „tolle Idee“ ohne behördliche Anordnung Straßen zu sperren?

Gruß

M. Stephan

Wer in den Straßenverkehr eingreifen will, braucht eine Genehmigung von der zuständigen Verwaltungsbehörde. In der Regel ist das eine Straßenverkehrsbehörde. Hier muss der Auftraggeber, alsop der, der dort arbeiten will, das „Einrichten einer Arbeitsstelle auf der Fahrbahn“ geehmigen lassen. Wenn die Genehmigung vorliegt, bekommst du den Auftrag, dort deine Baustellenabsperrung aufzubauen. Bei größeren Sachen schaut die Verwaltungbehörde bei einem Ortstermin direkt vorbei und macht evtl. Auflagen, wie der Verkehr zu führen ist. Dazu gibt es dann ein dickes Buch (Regelplan) und dann steht in der Genehmigung, dass die Bautelle z.B. gem. Regelplan B17 aufgebaut werden muss. Und genau so musst du es dann auch machen.

Hallöchen,

Keine Ahnung…

Hallo,

Du kannst per Arbeitsauftrag damit beschäftigt werden, ohne Verantwortung dafür zu übernehmen.
Die trägt grundsätzlich der Bauherr bzw. der Bauleiter.
Diese haben gemäß EU-Richtlinie 92/57/EWG einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu benennen.
Wenn Du dich damit überfordert fühlst, solltest Du deinen Vorgesetzten (Polier?)um detailierte Anweisungen bitten.

Hallo guudn !

Die Genehmigung und auch die Aufträge kommen meißt von den entsprechenden Behörden. Denn es muss ja im Vorfeld abgeklärt werden , welche Maßnahmen getroffen
werden müssen , um auch die richtige Beschilderung einzusetzen . Auch eine Absprache mit der Polizei müsste getroffen werden, damit Schilder auch so aufgestellt werden , dass es nicht im nachhinein vielleicht Ärger geben könnte . Aus Eigennutz, und ohne Auftrag einer Überregionalen Dienststelle , macht man sich strafbar !
In der Hoffnung Dir ein wenig geholfen zu haben ,
wünsche ich viel Glück !
Mit freundlichen Grüßen !

siggi

Ja, aufstellen darf die Schilder jeder, wenn er Kraft genug hat und die Schilder auseinanderhalten kann.
NUR!!!1 Die Firma hat einer Erlaubnis dafür und einen genauen Plan, wo welches Schild aufzustellen ist. Es gibt auch in der Firma eine bestimmte Person, die für die Richtigkeit verantwortlich ist und beim falschen >Aufstellen

Hallo,

Natürlich darf nicht jeder Schilder aufstellen, darum auch „amtliche Beschilderung“. Beschilderung ist eine hoheitliche Aufgabe und fällt meines Erachtens nach in die Zuständigkeit des Beschilderungsamtes (je nach Zuständigkeit Land, BUnd oder Gemeinde).
Ich glaube, dass bsp. Baufirmen in aller Regel Schilder auch nur in Absprache und mit Genehmigung der Ämter aufstellen dürfen.
Wenn Ihre Firma immer eine Genehmigung der Behörden einholt oder generell ermächtigt ist, dann ist doch alles klar oder?

Hallo finther,

um Verkehrsschilder aufstellen zu dürfen, bedarf es einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Die erteilt die Straßenverkehrsbehörde auf Antrag. Die Aussage, dass Deine Firma „immer eine Genehmigung“ hat, heißt aber nicht, dass es eine generelle (einmalige) Genehmigung ist?
Es braucht für jede Einrichtung einer Verkehrsraumeinschränkung auch stets eine Genehmigung!
Ansonsten richtet sich alles nach der RSA : Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95). Diese sollte sich Deine Firma besorgen, wenn es öfter vorkommt, dass Schilder aufgestellt werden müssen.

Freundliche Grüße
Wolfgang