Moin
ich soll von berufswegen aus verkehrsschilder aufstellen.
unteranderem, halteverbot und baustellenschilder. aber auch
aus meiner sicht, einen akuten eingriff in den strassenverkehr
in dem ich umleitungen, strassenvollsperrungen, halb seitige
sperrungen, fahrbahn verengung, einbahnstrasse aufheben usw
einrichte
kann mir jemand sagen ob ich dafür eine lizenz / berechtigung
benötige oder ob „jeder“ das machen darf?
(meine firma hat immer eine genehmigung der zuständigen
verkehrsbehörde)
Verkehrsschilder dürfen als hoheitlicher Akt eigentlich nur auf behördliche Anordnung aufgestellt werden.
Aus der Sicht eines Radfahrers gesehen, der sich schon oft genug über blödsinnige Beschilderungen geärgert hat: Vom Amt hieß es dann oft genug „Im genehmigten Beschilderungsplan stand das aber ganz anders drin.“ und unter der Hand mit einem Seufzen, dass oft genug das an Schildern aufgestellt wird, was gerade auf’m Laster drauf liegt, egal ob’s passt oder nicht, man habe viel zu wenig Personal zum Kontrollieren …
Eine „Generalgenehmigung“ dürfte Deine Firma also nicht haben, aber bei der Einzelfall-Genehmigung für die jeweilige Baustelle sollte auch Plan dabei sein, welche Schilder wann und wie lange aufgestellt werden dürfen.
Und bei einer ordentlich arbeitenden Behörde sollten keine „Radfahrer absteigen“-Schilder dabei sein
Wer sie dann konkret auf die Straße stellt, dürfte, soweit es dem Plan entspricht, egal sein. Man sollte vielleicht schauen, ob es Auflagen gibt, bspw. Zusammenarbeit mit der Polizei zur Absicherung, falls eine große Straße gesperrt werden muss.