Verkehrsschilder umstellen

Hallo zusammen,

hab mich eben folgendes gefragt.
Hier in der Strasse wird gebaut und es wurden Verkehrsschilder (absolutes Halteverbot) aufgestellt um einen bereich ab zu grenzen.
Ich stand genau an einem der beiden Schilder sozusagen am Anfang (Halteverbot ist mit Zeit und Datum angegeben). Nun 3-4 Stunden später ist das Schild verschoben sodass ich nun eigentlich komplett im halteverbot stehe. Ist das rechtens bzw. wie ist hier zu verfahren? Kann man sich im Vorfeld vor sowas schützen (Parkplätze sind ja manchmal echt mangelware…)? Hab meinen kleinen jetzt zwar umgeparkt, aber hätte da was passieren können?

Gruß
h.

Das wandernde Halteverbotsschild ist inzwischen ein Klassiker und wird wie folgt behandelt:
Grundsätzlich steht man im Halteverbot: Aber (wir hatten das unten schon einmal), dieses ist ein Verwaltungsakt der zugehen muß und das ist nur dann der Fall, wenn man es zur Kenntnis nimmt. Das bedeutet aber nicht, daß man nun ewig da rumstehen kann. Nach ein paar Tagen wird daher eine sogenannte Zugangsfiktion angenommen. Das bedeutet praktisch: Man muß sich von Zeit zu Zeit versichern, daß das Auto noch rechtens steht. Wie lang das ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Hessen geht der VGH zB. von 3 Tagen aus.

Eine andere Frage hierbei ist, ob das Auto abgeschleppt werden darf, während man so zu sagen noch „legal“ im Halteverot parkt. Beispiel: Plötzlicher Bombenalarm, Staatsbesuch, whatever. Halteverbotsschilder werden aufgestellt. Die Autos müssen sofort weg.
Hier darf natürlich abgeschleppt werden. Die Kosten dürfen (vor Ablauf der oben genannten Frist) dem Fahrzeughalter aber nicht auferlegt werden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

also bei uns in Karlsruhe werden in solchen Bereichen immer häufiger die Standpunkte der Schilder auf dem Boden markiert.

Weil ja sonst jeder behaupten würde, das Schild stand da nicht!
Und so auch klar wird, wenn jemand die Schilder einfach ein bißchen zusammenschiebt um doch noch einen Parkplatz zu bekommen.

Gruß
Julia

Ist keine Unterstellung, daß Du so etwas gemacht hast. Ist mir nur zu diesem Thema eingefallen.

Hallo Julia

Ist keine Unterstellung, daß Du so etwas gemacht hast. Ist mir
nur zu diesem Thema eingefallen.

little h. stand ja nach der Verschiebung der Schilder komplett im Halteverbot. Ich denke daher nicht, daß er sie selber verschoben hat. :wink:

Oder meintest Du, daß er sie verschoben hat und dann wurden sie zurückgeschoben?

Gruß
Edith

Hallo Little H.,

also die Verkehrszeichen, die da aufgestellt worden sind, müssen ja angeordnet worden sein durch die Straßenverkehrsbehörde. In dieser Anordnung steht dann genau drin, wer die Aufstellung beantragt, der Geltungszeitraum und die genauen Standpunkte der VZ’s. Meistens liegt ein Plan bei, bei dem die VZ’s möglichst genau eingetragen werden.

Wenn die Anordnung fehlt, macht die Polizeibehörde und der Polizeivollzugsdienst keinen Finger krumm. Dasselbe gilt auch, wenn die Verkehrszeichen nicht form- und fristgerecht aufgestellt wurden (72 Std. vor Beginn). Jedes weitere Verschieben der VZ’s macht die Gültigkeit derselben zunichte.

Allerdings (und das haben meine Vorredner schon gesagt), es gilt eine gewisse Rückversicherungspflicht für jeden Verkehrsteilnehmer. Von daher solltest du halt lieber von Zeit zu Zeit schauen, wie Schilder stehen.

Grüßle,

Bea