Verkehrssicherheit an Fußgängerampel

Hallo zusammen! Ich bin im Elternbeirat unseres Kindergartens aktiv und wurde von den anderen Eltern gebeten, mich mit einem Anliegen an den örtlichen Bürgermeister zu wenden, das vielen Eltern (auch mir) schon lange am Herzen liegt. Es geht dabei um eine Fußgängerampel, die viele unserer Kinder auf ihrem Weg zum Kindergarten bzw. nach Hause überqueren müssen. Diese führt über eine Verbindungsstrasse, die von der angrenzenden Bundesstrasse direkt in den Nachbarort führt und von vielen Autofahrern als Umgehungsstrasse bzw. eben als Anbindung an den Nachbarort genutzt wird und entsprechend hoch frequentiert ist (tageszeit-abhängig). Auf dieser Strasse gilt Tempo 50. Die Fußgängerampel befindet sich nur wenige Meter von der Einmündung der Bundesstrasse entfernt. Viele Autofahrer neigen dazu, an dieser Stelle Gas zu geben und auf das vorgeschrieben Tempo 50 zu beschleunigen, d.h. sie sind nicht in Bremsbereitschaft. Wird die Ampel dann von einem Fußgänger aktiviert und schaltet für den Autoverkehrt auf Gelb, so reagieren viele Autofahrer entweder gar nicht, oder sie geben erst recht Gas, um die Ampel noch schnell zu überqueren. Die Eltern und Erzieher beobachten also immer wieder, dass zahlreiche Fahrer bei Rot über die Fußgängerampel fahren - und das nicht selten, obwohl Kinder an der Ampel stehen! Unseren Kindern haben wir bereits beigebracht, dass sie, wenn das Fußgängersignal auf Grün springt, immer erst noch mal stehen bleiben und sich vergewissern sollen, dass die Fahrbahn auch wirklich frei ist bzw. dass die Autos auch wirklich anhalten. Die Kinder können und dürfen sich auf das Grünsignal der Ampel nicht verlassen - eben weil es so oft von vielen Autofahrern ignoriert wird. Das Problem ist nur, dass die Ampelphase extrem kurz ist. Zögern die Kinder einen Moment, etwa weil sie unsicher sind, ob das heranrollende Auto auch wirklich hält (gerade kleine Kinder warten in so einer Situation oft, bis der Wagen ganz zum Stillstand gekommen ist), dann schaltet die Ampel in der Zwischenzeit wieder auf Rot. Selbst die Polizeibeamten, die den Kindergarten einmal im Jahr zur Verkehrserziehung besuchen, haben die zu kurze Grünphase für Fußgänger schon moniert.

Wir haben hier also ein Problem aus mehreren Aspekten:

  1. Die Ampel befindet sich kurz nach einer Einmündung und wird von vielen Autofahrern häufig übersehen, bzw. die Autofahrer rechnen an dieser Stelle nicht mit einer Fußgängerampel.
  2. Die Tatsache, dass es sich um eine Verbindungsstrasse bzw. Ortsumgehung handelt und hier Tempo 50 erlaubt ist, erhöht das Risiko, dass die Ampel von vielen Autofahrern bei Rot überfahren wird, noch zusätzlich (reduzierte Bremsbereitschaft).
  3. Die Grünphase ist vor allem für die jüngsten Verkehrsteilnehmer zu kurz und bietet nicht ausreichend Sicherheit (keine Zeit, sich vor dem Überqueren der Fahrbahn noch mal zu vergewissern, ob die Strasse wirklich frei ist). 

Die Ampel liegt auf dem direkten Weg zum Kindergarten bzw. dem benachbarten Spielplatz, wird also in erster Linie von Kindern genutzt und wurde auch zu diesem Zweck dort eingerichtet. Also sollten die Sicherheitsmaßnahmen an dieser Stelle doch auch auf die Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet sein.Ich weiß, dass die Signalphasen einer Ampel in der RILSA geregelt sind. Leider kenne ich die genauen Verordnungen nicht. Meine Frage wäre auch vielmehr, wie sehr eine Stadt an diese RILSA-Richtlinien gebunden ist bzw. ob es hier einen „Ermessungsspielraum“ gibt, der es ermöglichen würde, die Grünphase für Fußgänger zu verlängern?Und meine zweite Frage wäre ganz allgemein, welche weiteren Maßnahmen man treffen könnte, um den Fußgängerüberweg sicherer zu machen. Wir dachten dabei etwa an die Einführung einer Tempo-30-Zone (wünschenswert, nicht zuletzt auch für die Anwohner, aber bei einer Verbindungsstrasse vermutlich eher chancenlos …), oder die Errichtung einer Blitzerampel zu Erziehungszwecken. Ferner wäre auch das Einrichten eines Zebrastreifens anstelle der Ampel eine Möglichkeit. Statistisch passieren bei der Überquerung von Zebrastreifen deutlich weniger und seltener Unfälle, als an Ampelübergängen. Allerdings weiß ich nicht, ob diese Stelle - zumal bei Tempo 50 - wirklich für einen Zebrastreifen geeignet wäre (etwas weiter unterhalb gibt es in der selben Strasse allerdings noch einen Zebrastreifen).Wunsch der Eltern wäre eine Kombination aus Tempo-30-Zone und verlängerter Grünphase für Fußgänger. Ganz besonders betrifft dass die Eltern von Vorschulkindern, denn die Kinder werden im letzten Kindergartenjahr dazu angehalten, den Nach-Hause-Weg alleine zu bewältigen. Aber die Selbständigkeitserziehung scheitert regelmäßig an dieser Ampel - denn der traut keiner von uns Eltern über den Weg (im wahrsten Sinne des Wortes). :frowning:((Wer kann uns also Tipps geben, ob oder wie wir unsere Forderung durchsetzen könnten bzw. welche Maßnahmen aus verkehrstechnischer Sicht sinnvoll und umsetzbar wären?Im Voraus schon mal herzlichen Dank!%MCEPASTEBIN%

Natürlich kann die Grünphase der Ampel zeitlich verändert werden. Die Bürgerinitiative muss dahin ausgerichtet werden, dass eine Beweissicherung für die Vorwürfen gefertigt wird.

Also an der Fußgängerampel werden Fotos angefertigt die bei der Aufnahme mit Datum und Uhrzeit versehen sind. Das sollte unter Einbeziehung von Zeugen getan werden. Mit diesem Beweisprotokoll sollte der Bürgermeister nicht umhin kommen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen bzw. zu ändern.

Hallo, die Einstellung der Ampelphasen sind unproblematisch sowohl vom Aufwand als auch von den Kosten.
Da das Problem scheinbar bereits Polizeibekannt ist würde ich versuchen eine Stellungnahme der Polizei zu erwirken zuzüglich möglichst vieler Zeugenaussagen zu den Problemen. Damit kann eine Eingabe erfolgen, sollte dies nicht zum Erfolg führen kann auch eine Unterschrifetnsammlung erfolgen bzw ein Bürgerbegehren durchgeführt werden.

Gruß

Hallo,
zunächst möcze ich Sie zur Zuständigkeit aufklären. Das Strßennetz ist in Klassifizierungen eingeteilt. Diese Straße könnte eine G = Gemeindestraße, K = Kreisstraße, L = Landstraße oder B = Bundesstraße sein. Entsprechend sind dann die Zuständigkeiten bei der Stadt oder bei den verschiedenen Straßenbauämtern. Nur diese entscheiden überhaupt über Verändeungsmaßnahmen.
Zum anderen gibt es eine Unfallsteckkarte bei der Polizei. Nach Unfällen wird die Polizei selbstständig tätig und es wird eine Unfallkommission zur Abhilfe des Zusatnds eingerichtet. Gibt es dies noch nicht, liegen wir bei diesem Problem im Bereich der Befürchtungen.
Dennoch gibt es Ideen, hier eine wirkungsvolle Abhilfe zu schaffen:

  1. Einrichtung von Schülerlotsen
    Eltern machen sich mit entsprechender Einweisung daran, den Kindern eine sicherer Überquerung zu ermöglichen. Ausstattung mit Jacke und Kelle übernimmt die Stadt.
  2. Brief an die Polizei mit der Bitte hier Überwachungsmaßnahmen zu treffen.
  3. Interessieren Sie eine Partei (Stadtrat) für Ihr Anliegen
  4. Gründen Sie eine Interessenvereinigung, die mit Stadt, Polizei, Straßenbaubehörde ein gemeinsames Gespräch sucht
    Aus meiner Erfahrung sind es gerade die Eltern, die an diesen Schulwegen zu schnell oder rücksichtslos fahren. Also verdeutlcihen Sie das Problem an der Schule. Wirken Sie auf Projekttage in der Schule hin, wo auch dieses Problem mit einbezogen wird.
    Schreiben Sie mir doch mal, welche Klassifizierung die Straße hat. Kann dann Ihr Probem von der Umsetzbarkeit besser eingrenzen. Nennen Sie mir ganz konkret die Straßenstelle und schau mir de Sache im Internet genau an und mach noch weitere Vorschläge.
    Grüße,
    strucki

Hallo Strucki,

leider kann ich hier kein Bild anhängen, sonst könnte ich Ihnen die Verkehrssituation besser schildern. Aber Sie können gerne selbst bei Googlemaps mal gucken: Es handelt sich um die Erlachstraßen in Holzgerlingen. Diese ist als K1074 gekennzeichnet, also eine Kreisstrasse. Somit wäre hier wohl der Landkreis Böblingen und nicht die Gemeinde Holzgerlingen zuständig, richtig? Die Erlachstrasse beginnt oben an der Umgehungsstrasse B464 und mündet in die Schönaicher Straße, die Holzgerlingen mit dem Nachbarort Schönaich verbindet. Die Fußgängerampel befindet sich zwischen dem Buchrainweg (links) und der Rudolf-Diese-Straße (rechts). Leider ist die Ampel bei den Luftaufnahmen von Google nicht zu erkennen, da sie von Bäumen verdeckt wird.

Wie gesagt, viele Berufspendler fahren oben an der 464 in die Erlachstrasse ein und beschleunigen dann, weil sie die Strasse auf dem Weg nach Schönaich passieren wollen. Die Fußgängerampel befindet sich 160m von der Einfahrt B464 entfernt.

Und ja, Sie haben Recht, es handelt sich um Befürchtungen. Ob es an dieser Stelle in der Vergangenheit bereits Unfälle gab, ist mir nicht bekannt. Aber die betroffenen Eltern möchten natürlich nicht erst warten, dass etwas passiert, ehe die Situation geändert wird …

Hallo!

in Tempo 30-Zonen darf es keine Zebrastreifen und m.E. nach auch keine Fußgängerampeln(Bedarfsampeln) geben.
Und die „Grün“-Phasen sind auf die Lage der Ampel abgestimmt.
Bei so geringer Entfernung zur Bundestraße (160 m) könnte es Rückstau durch wartende Autos geben. Es besteht dann Auffahrgefahr auf Stauende von Bundesstraße kommend.

Und wenn man Ampel verlegt, werden wieder Anwohner klagen, weil es dann einen Umweg nötig macht.

Man kann es nie allen recht machen.

Richtet vielleicht einen Schülerlotsendienst zu den Hauptzeiten der Kita ein. Kinder werden kann begleitet und kommen sicher über die Ampel.

MfG
duck313

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Hallo. Wie Sie in einem Kommentar bereits geschrieben haben, handelt es sich um eine Kreisstraße. Demzufolge läge die Zuständigkeit in Ihrem Fall bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Böblingen. Hinsichtlich Unallhäufigkeit an der Stelle müssten Sie sich mal mit dem Sachgebiet Verkehr des zuständigen Polizeipräsidiums, in Ihrem Fall Ludwigsburg, in Verbindung setzen. Eventuell lässt sich ja über diese beiden Stellen eine örtliche Verkehrsschau initiieren. Sollte das alles nicht fruchten, würde ich die Verkehrssituation zu den relevanten Zeiten mal beweissicher dokumentieren, bspw. durch Videoaufzeichnung. Da gibt es ja mit Sicherheit gewählte Volksvertreter an die man sich in der Folge wenden kann, oder aber auch die Presse. Wobei sich nach Ihrer Schilderung schon die Frage aufdrängen kann, was man noch machen könnte. Die Straße liegt ja schon innerörtlich, oder? 
Nur als Beispiel: Unsere Kinder queren derzeit an einer Bushaltestelle an einer Landesstraße, außerhalb geschlossener Ortschaft, bei erlaubten 70 km, ohne Ampel, ohne Zebrastreifen, ohne Querungshilfe!
viel Erfolg und Grüße, Steffen

Hallo,

in Tempo 30-Zonen darf es keine Zebrastreifen und m.E. nach
auch keine Fußgängerampeln(Bedarfsampeln) geben.

das sagt wer?
Unser alter Ortskern ist Tempo-30-Zone, vor dem Kindergarten gibt es sehr wohl einen Zebrastreifen.

Ich habe nur das hier gefunden:
http://www.landesverkehrswacht.de/wissenswertes/fuer…
" So wird z.B. vom Gesetzgeber darauf hingewiesen, dass Zebrastreifen in Tempo 30 Zonen in der Regel nicht nötig sind". Das ist etwas anderes als „darf es nicht geben“!

Schülerlotsen an sich klingen nicht schlecht, da es sich aber um die Kindergartenkinder handelt, wird sich der Schulträger dafür nicht zuständig fühlen.
https://www.verkehrswacht-medien-service.de/schueler…

Ich weiß nicht, wie es in dem Kindergarten aussieht, aber in „unserer“ KiTa gibt’s Halbtags-, 2/3- und Ganztagsplätze. Die 2/3-Kinder müssen bis 14h abgeholt werden (werden aber zwischen 13 und 14 Uhr abgeholt), die Ganztagskinder werden zwischen ca. 14:30 und 17:00 Uhr abgeholt. Allerdings hat mich die Aussage „denn die Kinder werden im letzten Kindergartenjahr dazu angehalten, den Nach-Hause-Weg alleine zu bewältigen“ doch sehr gewundert, bei uns wurde KEIN Kind allein nach Hause geschickt. Der Kindergarten ist bei uns in SEHweite (geschätzte 50-70 Meter). Ich habe im letzten Kindergartenjahr versucht, als meine Tochter den Wunsch geäußert hat, alleine nach Hause zu kommen, mit den Erzieherinnen darüber zu sprechen, es war nichts zu machen. Ich durfte sie alleine hinschicken, musste dann aber anrufen, um Bescheid zu sagen, aber nach Hause durfte sie nicht alleine gehen. Auch die Hortkinder nicht, außer in absoluten Einzelfällen und auch erst nach Anruf der Eltern (also nur morgens Bescheid sagen, das Kind darf dann und dann nach Hause, reichte nicht aus).

Gruß
Christa

…gibt es nach meinem Wissen keine Ampeln
… gilt wie der Name sagt Tempo 30
… gilt immer rechts vor links

In vekehrsberuhigten Zonen (entsprechendes Schild)
… gilt Schrittgeschwindigkeit
… Radfahrer, Fußgänger und fahrzeuge sind gleichberechtigt
… gilt Parken nur auf den ausgewiesenen Flächen
… sind in Tempo30 Zonen untergeordnet, d.h. die Tempo30 Straße hat Vorrang !!

Leider wird das Schild der verkehrsberuhigten Straße sehr oft mit Spielstraße verwechselt, dies kommt von den entsprechenden Piktogrammen.

In der Spielstraße darf gar nicht gefahren werden, auch nicht Müllabfuhr & Co.

Wenn das hier stimmt:

gibt es nach meinem Wissen keine Ampeln
… gilt wie der Name sagt Tempo 30
gilt immer rechts vor links

dann wohne ich scheinbar in der einzigen Gemeinde mit Ampel und nicht überall rechts vor links oder ich sehe jeden Tag etwas was nicht sein darf.

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dann wohne ich scheinbar in der einzigen Gemeinde mit Ampel
und nicht überall rechts vor links oder ich sehe jeden Tag
etwas was nicht sein darf.

es darf sein wenn es schon vor einrichten der zone war. siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Tempo-30-Zone#Rechtlich…
aber grundsätzlich hat er recht.

und du solltest dich mal in einer ruhigen minute über den unterschied zwischen ‚scheinbar‘ und ‚anscheinend‘ informieren.

Allerdings hat mich
die Aussage „denn die Kinder werden im letzten
Kindergartenjahr dazu angehalten, den Nach-Hause-Weg alleine
zu bewältigen“ doch sehr gewundert, bei uns wurde KEIN Kind
allein nach Hause geschickt. Der Kindergarten ist bei uns in
SEHweite (geschätzte 50-70 Meter). Ich habe im letzten
Kindergartenjahr versucht, als meine Tochter den Wunsch
geäußert hat, alleine nach Hause zu kommen, mit den
Erzieherinnen darüber zu sprechen, es war nichts zu machen.
Ich durfte sie alleine hinschicken, musste dann aber anrufen,
um Bescheid zu sagen, aber nach Hause durfte sie nicht alleine
gehen. Auch die Hortkinder nicht, außer in absoluten
Einzelfällen und auch erst nach Anruf der Eltern (also nur
morgens Bescheid sagen, das Kind darf dann und dann nach
Hause, reichte nicht aus).

Gruß
Christa

Das wird jede Gemeinde bzw. jeder Kindergarten sicher etwas anders handhaben. Und „gezwungen“ wird hier garantiert auch niemand. Es ist vielmehr so, dass die Kinder im letzten Kindergartenjahr bzw. Kindergartenhalbjahr die Möglichkeit haben - in Absprache mit den Eltern! - den Nachhauseweg alleine zu bewältigen. Das wird immer individuell entschieden, je nach Entfernung zur Wohnung, nach Kompetenz des Kindes und ich sag’ jetzt mal nach „Sicherheitsbedürfnis“ der Eltern. WENN ein Kind alleine nach Hause gehen darf, dann nur, wenn Erzieherinnen und Eltern beide damit einverstanden sind. Die Eltern müssen auch eine entsprechende Einverständniserklärung unterzeichnen.

Viele Eltern, die in der Nähe des Kindergartens wohnen und mit ihren Kindern den Heimweg auch schon entsprechend geübt haben, machen von dieser Möglichkeit tatsächlich gebrauch. „Startschuss“ für den Alleingang ist oft auch der Verkehrserziehungstag, bei dem zwei Polizeibeamte den Kindergarten besuchen und mit den Kindern noch mal explizit das richtige Verhalten im Strassenverkehr üben.

Außerdem wird auch beim Einschulungsgespräch darauf hingewiesen, dass die Eltern den Schulweg mit ihren Kindern am besten schon vor Schulbeginn einüben sollen. Nach Schulanfang werden die ABC-Schützen dann noch für maximal ein paar Woche (eher Tage) zur Schule begleitet und sollen dann nach Möglichkeit den Schulweg alleine bewältigen - bzw. in Gruppen mit anderen Mitschülern.

Viele Eltern tun sich sehr schwer mit dem Loslassen, deshalb begrüßen es die Schulen, wenn die Verkehrserziehung schon im Kindergarten geübt wird - inklusive Selbständigkeit im Strassenverkehr. Man kann nämlich oft beobachten, dass die Eltern bei der Auslegung von Verkehrsregeln sehr viel großzügiger sind. Die warten nicht extra am Strassenrand, bis die Fahrbahn wirklich frei ist, sondern nutzen „mal schnell“ eine Lücke zwischen zwei Autos (und scheuchen auch ihren Nachwuchs schnell rüber), die heben nicht die Hand beim Überqueren, wie es Kinder beigebracht bekommen, und nehmen auch das Rechts-Links-Rechts-Schauen nicht so genau. Und die Kinder - verlassen sich auf ihre Eltern, statt auf sich selbst. „Richtig“ lernen kann aber nur, wer es auch alleine versuchen darf. Deshalb finde ich die Haltung unserer Gemeinde in diesem Punkt auch durchaus sehr gesund.

Man muss allerdings auch dazu sagen, dass wir hier in einer Kleinstadt leben und kein Kind einen Schulweg von länger als 15 bis 20 Minuten zu bewältigen hat, egal in welchem Ortsteil es wohnt. Und zum Kindergarten sind es meist noch nicht mal 5 Minuten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Tempo-30-Zone#Rechtlich…
aber grundsätzlich hat er recht.

ok

und du solltest dich mal in einer ruhigen minute über den
unterschied zwischen ‚scheinbar‘ und ‚anscheinend‘
informieren.

ok mach ich dann in einer ruhigen Minute

Tempo-30-Zone vs Tempo 30

dann wohne ich scheinbar in der einzigen Gemeinde mit Ampel
und nicht überall rechts vor links oder ich sehe jeden Tag
etwas was nicht sein darf.

Es gibt die Tempo-30-Zone (Zeichen 274.1-50) und es gibt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (274-53). Das sind zwei verschiedene Sachen, werden aber gerne (so wie hier) durcheinandergewürfelt. ich bin mir sicher, der Fragesteller meinte eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, keine Tempo-30-Zone.

https://www.google.de/search?q=274.1-50&source=lnms&…

https://www.google.de/search?q=274-53&source=lnms&tb…

Gruß,
Max

dachten dabei etwa an die Einführung einer Tempo-30-Zone

Nein, dachtet ihr nicht. Ihr dachtet an eine Geschwindigkeitbeschränkung auf 30 km/h

Alles, was unten über Tempo-30-Zonen gesagt wurde, ist für eurem Fall also nicht relevant.

Gruß,
Max