Verkehrssicherungspflicht

Folgender Sachverhalt
In der Clara-Zetkin-Siedlung, Eberswalde, wurden vor einigen Jahren die Straßen erneuert (Asphaltiert und so weiter). Alles zu lasten der Eigenheimbesitzer. Ich gehe davon aus das dort Hauptsächlich Eigenheimbesitezr wohnen. Nun gehen damit einige Änderungen einher die alle zu Ungunsten der Bewohner sind. Z.B.
gibt es nun keinen Bürgersteig mehr (vorher einseitig vorhanden) und die Bewohner müssen die Straße vor ihrem Haus bis zur Mitte selbst freiräumen und streuen. Mir ist klar das es die Verkehrssicherungspflicht gibt, aber ich kenne das nur auf Bürgersteige bezogen (der ja nicht mehr da ist) und zweitens sollte dafür ein Winterdienst angestellt werden ( da besonders Alte darunetr leiden die sich eben diesen nicht selbst leisten können), der von dem Verantwortlichen gestellt werden sollte (ich gehe irgendwie davon aus das eine Verwaltung o.Ä. diese Straßenerneuerung veranlasst hat, da keiner der Bewohner sich solche Arbeit und Unkosten auferlegen würde).
Zweitens gibt es wohl nun soetwas wie eine Beleuchtungsgebühr durch die Straßenlaternen: je nach größe muss der Besitzer für die beleuchtete Fläche seines Grundstückes für die Laterne zahlen. Aber einerseits stehen die Laternen nur … einerseits… und andererseits gibt es Grundstücke die sowohl aufgrund ihrer Länge nicht völlig beleuchet werden als auch deshalb weil sie durch anbauten getrennt sind und der hintere Teil ebensowenig beleuchtet wird.
Nun es gibt viele Dinge die ich nicht einsehe und frage mich ob das alles wirklich so sein muss (Der Umbau und dessen Kosten für die Einwohner an sich, die Laternengebühr, der Räumdienst?)

Ich bitte um eure Mithilfe und bin äußerst dankbar für jedes Schlupfloch oder jeden noch so kleinen Zweig durch den man den Alten und anderen das Leben leichter machen könnte (oder seinen stummen Protest äußern). Ich musste diese Frage in wenig Zeit runtertippen weswegen sie relativ Formlos ist.

Danke Danke

Добро пожаловать в Германию …

In der Clara-Zetkin-Siedlung, Eberswalde, wurden vor einigen

… oder auch „Willkommen in Deutschland“ …

zweitens sollte dafür ein Winterdienst angestellt werden ( da
besonders Alte darunetr leiden die sich eben diesen nicht
selbst leisten können), der von dem Verantwortlichen gestellt

ja, der kann doch vom Verantwortlichen, naemlich dem „Alten“, beauftragt werden, sofern er nicht mehr in der Lage ist, den ihm auferlegten Winterdienst selbst zu machen.

In anderen Worten: ja, eine Stadt kann den Buergern gelegentlich eine derartige Pflicht auferlegen…

werden sollte (ich gehe irgendwie davon aus das eine
Verwaltung o.Ä. diese Straßenerneuerung veranlasst hat, da
keiner der Bewohner sich solche Arbeit und Unkosten auferlegen
würde).

stimmt, der Bürger würde am liebsten gar nichts zahlen, weder fuer Strasse, noch fuer Reinigung, nichts fuer die Laternen und natuerlich auch nichts fuer die Kanalisation … und am liebsten wuerde man natuerlich auch keine Steuern zahlen …

Ich bitte um eure Mithilfe und bin äußerst dankbar für jedes
Schlupfloch oder jeden noch so kleinen Zweig durch den man den

Schlupfloch, damit man selber nichts zahlen muss, die anderen Strassenanwohner aber schon … Wuerde da nicht der Nachbar fuer die Beleuchtung des eigenen Grundstueckes zahlen… und wuerde man das dann als gerecht empfinden?

Gruss
n.

Folgender Sachverhalt
Z.B.
gibt es nun keinen Bürgersteig mehr (vorher einseitig
vorhanden) und die Bewohner müssen die Straße vor ihrem Haus
bis zur Mitte selbst freiräumen und streuen. Mir ist klar das
es die Verkehrssicherungspflicht gibt, aber ich kenne das nur
auf Bürgersteige bezogen

Diese Annahme ist leider falsch, denn dies entscheidet die jeweilige Gemeinde. Was man in der jeweiligen Gemeindesatzung nachlesen kann.

Dies bedeutet entsprechend dieser Satzung kann bestimmt werden dass der Bürgersteig, wie auch die Straße bzw. bis zur Straßenmitte geräumt werden muss.

Also am besten bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.

Gruß Merger