Verkehrssicherungspflicht: Beim Privatgarten Schnee räumen

Hallo liebe Wissende,
ich überlege mir einen Privatgarten in Frankfurt zu kaufen. Die Gärten im Gebiet sind alles Privatgärten und es gibt keinen Verein. Auch liegen die Gärten nicht verkehrszentral sondern entlang einer Einbahnstraße (ohne Namen) in Feldrandlage. Der Konkrete Weg vor der „Einfahrt“, der wohlmöglich im Winter geräumt werden müsste, ist ein unbefestigter Feldweg, der nur von Anliegern (vielleicht 10 Parteien) benutzt wird und bei einem Gartengrundstück endet.
Erstmal denke ich mir, dass die Gartengrundstücke im Winter selbst von den Eigentümern zu wenig genutzt werden, um wirklich Streuen zu müssen. Allerdings würde ich gerne mehr darüber wissen. Da die Gärten viel zu weit von meiner Wohnung weg sind, ist ein Schneeräumen für mich praktisch nicht möglich. Einen Räumdienst damit zu beauftragen scheint mir auch zu übertrieben. Kennt sich damit einer aus? Vielen lieben Dank schonmal.

Ja, die Satzung zum Winterdienst deiner Gemeinde/Stadt.
Und weiter die genaue Örtlichkeit und Nutzung(Personenkreis) des Weges.

So wie beschrieben scheint es fast ja nach „Privatweg“ nur für die Anlieger. auszusehen. Und die müssten dann selbst entscheiden, ob hier ein Winterdienst nötig wäre. Wohnt dort niemand dauerhaft, kann es also auch keine Fremden geben, die den Weg aufsuchen müssen, wie Besucher, Postboten oder ähnl…
Durchgangsverkehr, auch von Fußgängern, gibt es nicht.

Ach so, fällt mir gerade noch ein, wieso „Einbahnstraße“ ? Ich denke es endet an einem Grundstück, das spricht für eine Stichstraße, man muss so raus wie man auch reinkommt. Kein Durchgang.

MfG
duck313

Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Mit den Straßen verhält es sich so: Von der Verkehrsstraße führt ein Weg ohne Wendemöglichkeit und Verbotsschild (aber Anlieger frei) entlag von Bahnschienen. Praktisch spazieren Familien da gerne entlang, da der Weg ins Grüne führt. Von dieser Straße geht dann noch ein unbefestigter Feldweg, den ich auch als Privatweg sehe. Dieser Privatweg endet bei einem Gartengrundstück. Rechts und links vom Privatweg gibt es einige Gärten. Das Gebiet dort ist als Kleingartenfläche angegeben.
Viele Grüße

So beschrieben ist m.E. kein Winterdienst erforderlich. Das ist dort doch so wie ein Feldweg oder Waldweg. Da räumt auch niemand und jeder der dort wandert weiß das und rechnet nicht damit dort geräumte Wege vorzufinden.