Man muss zwei Dinge unterscheiden:
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Zivilrecht
Wer hat den Unfall verursacht, wer haftet für den Schaden. Auch ein alkoholisierter Verkehrsteilnehmer kann ganz ohne Schuld in einen Unfall verwickelt werden. Im Falle einer Trunkenheitsfahrt wird der Unfallverursacher (bzw. seine Versicherung) aber wohl ganz genau hinschauen, ob der Unfall von einem nüchternen Fahrer hätte verhindert werden können. Es wird dann auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen, bei denen Gutachter hinzugezogen werden. Wenn am Ende herauskommt, dass auch ein Nüchterner den Unfall nicht verhindern konnte, dann trägt er noch nicht einmal eine Teilschuld und der Gegner (dessen Versicherung) hat die Schäden zu tragen.
Ist der angeblich alkoholisierte Fahrer Verursacher des Unfalls, so wird zunächst seine Versicherung den Schaden am gegnerischen Fahrzeug bezahlen. Es kann zu einer Beteiligung des Verursachers am Schaden kommen, die Versicherung wird sich Geld von ihm zurückholen. Je nach Alkoholisierung und Unfallursache wird die eigene Vollkasko den Schaden gar nicht übernehmen.
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Strafrecht
Eine Trunkenheitsfahrt muss bewiesen werden, es gilt die Unschuldsvermutung. „Hat nach Alkohol gerochen“ wird meiner Meinung nach weder qualitativ (ob getrunken wurde) noch quantitativ (wieviel gertrunken wurde) einen Richter überzeugen, dass hier eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag.
Mein Rat:
Melde alles so schnell und so wahrheitsgemäß wie möglich deiner Versicherung.
Bitte etwaige Zeugen, sich an den Verlauf der Stunden vor dem Unfall zu erinnern und sich ggf. Notizen zu machen. Wenn du zum Beispiel bis 17 Uhr gearbeitet hast und keiner deiner Kollegen dich Alkohol trinken sah und auch niemand Alkoholgeruch wahrgenommen hat, zudem keinem deiner Kollegen, Freunde oder Bekannten jemals aufgefallen wäre, dass du öfters mal trinkst und „ach, die fünf Bier, da kann ich noch Auto fahren“ sagtest, wäre es schon merkwürdig, wenn du um 17:10 Uhr alkoholisiert einen Unfall verursacht haben sollst.
Wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft dich vorlädt, wird es ernst. Ohne Rechtsanwalt gehst du zu keiner Vernehmung, ohne ihn machst du keine Aussage.
Und für’s nächste Mal: Bei Unfällen stets die Polizei hinzurufen.
(Als ich am Schützenfestsamstag ein Rehböckchen angefahren hatte, durfte ich Pusten. Die Anwesenden schauten interessiert. Am Auto steht mein Firmenname. Ich habe die Polizistin dringend gebeten, das Ergebnis des Tests den Umstehenden zu zeigen. Das war eine doofe Sache, aber 0,0 auf dem Display wuschen meine Hände in Unschuld.)