Verkehrsunfall Alkohol

Und zwar hatte ich einen UNfall wo die gegenstelle jetzt behauptet das ich betrunken war (was natürlich nicht stimmt)

Der Beifahrer Ihrer Seite behauptet das gleiche.

Wir tauschten Nummern aus und wollten alles am nächsten Tag klären jedoch rief Sie anschließend als ich schon weg war die Polizei. -> Wo ich mich am nächsten Tag auch vorstellte, um den Schaden an meinem Fahrzeug aufzunehmen.

Jetzt behauptet Sie wie scho Beschreiben das ich anscheinend Betrunken war und Ihr Beifahrer das selbe.

Ist das rechtens da ja kein Alkoholtest gemacht wurde.

MfG

Gab es denn Hinweise, die die Behauptung untermauern?

  • Jemand hat dich vorher beim Trinken gesehen
  • In deinem Auto lagen Flaschen
  • du hast undeutlich gesprochen, geschwankt, wirktest benommen, nicht ganz da, konntest dem Gespräch teilweise nicht folgen, deine Augen wirkten glasig, hast gezittert, deine Bewegungen wirkten unkoordiniert
  • Du bist sofort ausgerastet, was bei dir sonst nicht der Fall ist
  • man weiß von dir, dass du regelmäßig trinkst
  • dein Fahrverhalten war sehr ungewöhnlich

Nichts dergleichen anscheinend habe ich laut der aussage nach alkohol gerochen.
aber es wurde ja kein alkoholtest vorgenommen daher wollte ich fragen ob dasirgendeine bedeutung hat. Die Sie ja nichts beweisen können (PS: ich habe wirklich nichts getrunken)

Nichts dergleichen anscheinend habe ich laut der aussage nach alkohol gerochen.
aber es wurde ja kein alkoholtest vorgenommen daher wollte ich fragen ob dasirgendeine bedeutung hat. Die Sie ja nichts beweisen können (PS: ich habe wirklich nichts getrunken)

es war ja auch wo ich noch vorort war keine polizei anwesend da diese erst nach der Vereinbarung (wo ich schoin weg war) gerufen wurde

Dann ist das erst einmal nur eine Behauptung zweier Beteiligten und natürlich keine Tatsache. Behaupten kann jeder irgend etwas.

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Hi, @hamschta!
Hattest Du in der Vergangenheit schonmal Ärger wegen Alkohol am Steuer?
Punkte?

Gruß, k.

ich hatte noch nie ärger mit der polizei, nicht mal eine parkstrafe oder dergleichen

nur 1 mal einen auffahrunfall vor fast 3,5 jahren (bei einer anderen versicherung)

Steht oben

Ich hatte gefragt, weil es eine Rolle spielen könnte und eine amtsärztliche Überprüfung nicht auszuschließen ist, die den Lappen kosten kann.
Besonders, wenn Du Dich wüst gibst und so argumentierst :
"… angeblich habe ich beim Unfall nach Alkohol gerochen, sagt auch der Beifahrer, aber es wurde doch kein Test gemacht, also kann man mir ja Nix nachweisen! Ausserdem hab ich da gaarnix getrunken gehabt!! … "

War keine Unterstellung, nur eine Frage.

Viel Glück; K

Man muss zwei Dinge unterscheiden:

  1. Zivilrecht
    Wer hat den Unfall verursacht, wer haftet für den Schaden. Auch ein alkoholisierter Verkehrsteilnehmer kann ganz ohne Schuld in einen Unfall verwickelt werden. Im Falle einer Trunkenheitsfahrt wird der Unfallverursacher (bzw. seine Versicherung) aber wohl ganz genau hinschauen, ob der Unfall von einem nüchternen Fahrer hätte verhindert werden können. Es wird dann auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen, bei denen Gutachter hinzugezogen werden. Wenn am Ende herauskommt, dass auch ein Nüchterner den Unfall nicht verhindern konnte, dann trägt er noch nicht einmal eine Teilschuld und der Gegner (dessen Versicherung) hat die Schäden zu tragen.
    Ist der angeblich alkoholisierte Fahrer Verursacher des Unfalls, so wird zunächst seine Versicherung den Schaden am gegnerischen Fahrzeug bezahlen. Es kann zu einer Beteiligung des Verursachers am Schaden kommen, die Versicherung wird sich Geld von ihm zurückholen. Je nach Alkoholisierung und Unfallursache wird die eigene Vollkasko den Schaden gar nicht übernehmen.

  2. Strafrecht
    Eine Trunkenheitsfahrt muss bewiesen werden, es gilt die Unschuldsvermutung. „Hat nach Alkohol gerochen“ wird meiner Meinung nach weder qualitativ (ob getrunken wurde) noch quantitativ (wieviel gertrunken wurde) einen Richter überzeugen, dass hier eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag.

Mein Rat:
Melde alles so schnell und so wahrheitsgemäß wie möglich deiner Versicherung.
Bitte etwaige Zeugen, sich an den Verlauf der Stunden vor dem Unfall zu erinnern und sich ggf. Notizen zu machen. Wenn du zum Beispiel bis 17 Uhr gearbeitet hast und keiner deiner Kollegen dich Alkohol trinken sah und auch niemand Alkoholgeruch wahrgenommen hat, zudem keinem deiner Kollegen, Freunde oder Bekannten jemals aufgefallen wäre, dass du öfters mal trinkst und „ach, die fünf Bier, da kann ich noch Auto fahren“ sagtest, wäre es schon merkwürdig, wenn du um 17:10 Uhr alkoholisiert einen Unfall verursacht haben sollst.
Wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft dich vorlädt, wird es ernst. Ohne Rechtsanwalt gehst du zu keiner Vernehmung, ohne ihn machst du keine Aussage.

Und für’s nächste Mal: Bei Unfällen stets die Polizei hinzurufen.

(Als ich am Schützenfestsamstag ein Rehböckchen angefahren hatte, durfte ich Pusten. Die Anwesenden schauten interessiert. Am Auto steht mein Firmenname. Ich habe die Polizistin dringend gebeten, das Ergebnis des Tests den Umstehenden zu zeigen. Das war eine doofe Sache, aber 0,0 auf dem Display wuschen meine Hände in Unschuld.)

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Das hätteste Dir sparen können nach dem hier:

ramses90

@ramses90
Vielleicht; vielleicht hast Du aber auch den Inhalt nicht verstanden und geglaubt, das ist das übliche Geätze und rumgehacke, wie es leider allzu oft hier vorkommt.

Ich wollte nur sagen, dass man sich besser gut überlegt, was man wann wem wie sagt, und wie man sich gibt.

Gerade wenn entscheidende Leute die Worte „Verkehrsunfall“ und „(eh kein) Alkohol“ in Verbindung hören, wandert ganz schnell mal eine Augenbraue nach oben.

So hört es sich jedenfalls verdächtig nach herausreden an.

Wie @X_Strom schon andeutete : ehrlich und authentisch sein.

Peace, K.

Kudo im Endeffekt bewertest Du hier den Unfallsvorgang asl wärest Du selbst dabei gewesen und könntest deshalb die Galubwürdigkeit von hamschta

anzweifeln. und genauso unverschämt finde ich Deine Frage an ihn oder sie ob schonmal Alkohol bie ihm/ihr im Spiel gewesen wäre.
Selbst wenn, was geht das uns an und noch dazu wo er schon schrieb, dass er nichts getrunken hatte!
ramses90

Ramses, weder habe ich etwas bewertet, bezweifelt noch unterstellt.
Es ging um den Eindruck;
mir kann es doch wurscht sein, aber der Polizei möglicherweise nicht.
Und nu btt., bitte.
Peace, K.

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Was ist denn das für eine Räuberpistole?

Ist denn ein nennenswerter (Sach-)Schaden entstanden?
Wenn ja, warum wurde die Polizei nicht gleich hinzugezogen?

Was heißt Behauptung? Sollte die Behauptung, du habest unter Alkholeinfluss am Straßenverkehr teilgenommen, also möglicherweise eine Straftat begangen haben, unwahr sein, würde ich den Spieß sofort umdrehen und prüfen lassen, ob das schon Verleumdung ist.

Wurde bereits von „offizieller Stelle“ ein konkreter Tatvorwurf gemacht und wie lautet er? Laufen irgendwelche Ermittlungen?
Hast du eine Verkehrsrechtsversicherung?

Nachtrag:

  1. Ja. Dies ist der Versicherung anzuzeigen.

  2. Mal ehrlich. Eine jedwede Tat (hier: Alkoholfahrt mit Unfallfolge, wobei uns noch nicht einmal erzählt wurde, was da geschehen ist und wer der Verursacher ist) muss einem immer noch bewiesen werden und nicht umgekehrt.
    Die Unschuldsvermutung ist eine der höchsten demokratischen Errungenschaften.

Was jedoch im Raum stehen könnte, wäre eventuell noch ein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (vulgo: Fahrerflucht) - aber auch davon war oben eigentlich keine Rede.

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