Hallo!
Danke für die Infos.
sollte dann ein Anwalt
konsultiert werden?
Es kommt darauf an, ob man die eine oder die andere Seite ist.
Kann man abschätzen, dass der eigene Verschuldensanteil
wesentlich geringer wäre als der des Gegners, sollte man sich
anwaltlicher Hilfe bedienen.
Ist der eigene Verschuldensanteil wesentlich geringer als der des Anderen, so sollte man einen Anwalt nehmen? Das hätte ich jetzt genau anders gesehen. Hat man weniger Schuld, so nimmt man einen Anwalt?
Meines Wissens verteidigt der Anwalt ja
„nur“ die Schäden einer Unfallseite gegen die
Haftpflicht-Versicherung des Unfallgegners.
Korrekt: Er vertritt den Geschädigten, er verteidigt ihn nicht.
Also will der Anwalt lediglich die Forderungen des Einen gegen die gegnerische Versicherung durchsetzen. Also sagen wir VN-1 (Versicherungsnehmer 1) und VN-2. VN-1 reicht die Forderung bei der Versicherung von VN-2 ein. Kann die Versicherung von VN-2 dann diese Aussagen wieder einsetzen oder der VN-2 selbst gegen die Versicherung von VN-1?
Die eigene
Haftpflicht verteidigt ja den Versicherungsnehmer selbst, denn
die will ja so wenig wie möglich zahlen, es ist ja ein
Wirtschaftsunternehmen
Genau deswegen vertritt sie in erster Linie ihre eigenen
Interessen und nicht unbedingt auch die ihres
Versicherungsnehmers.
Was heißt das? Dem VN kann es doch nur recht sein, wenn der Versicherer wenig Geld bezahlen will an die Gegenseite?!
Also ich würde mich freuen, falls, wenn ich es übernehmen würde, nur 1000 Euro, statt 3000 zahlen müsste, da die Versicherung hart gekämpft hat und nur 1000 Euro rausrückt. Die Gegenseite findet das nicht so toll, das ist klar.
Hat es denn allgemein Vorteile einen Anwalt zu konsultieren
bei kleinen Schäden, also auch wenn der Gegner nur einen
Sachschaden von paar TEuro erlitten hat?
Oh, jetzt sind die kleinen Schäden schon ein paar Tausend Euro
wert… äh, also: Nein. Wenn man selbst der Beklagte ist, hat
die anwaltliche Vertretung kaum Sinn, denn der Versicherer ist
Chef im Ring und man bekommt im Prozess auch seine eigenen
Anwaltskosten nicht erstattet.
Janee, ich hatte gemeint, wenn VN-1 bspw. einen kleinen Schaden von 500 Euro hat und VN-2 einen etwas höheren Schaden, sagen wir als Zahl 3000 Euro (also einer hat mehr Schaden als der Andere, aber alles noch im Bereich, also kein Totalschaden eines roten Flitzers ) Wer holt sich dann von beiden eher den Anwalt in den Fällen 50:50 Schuld, oder wenn einer von beiden hat deutlich mehr schuld am Unfall?!
Die Diskussion bei mir zuhause ist eigentlich dadurch
losgetreten worden (ausgelöst durch Autounfall in der Zeitung
mit Bagatellschaden), dass ich meinte, dass die gegnerische
Versicherung ja alles was jemand aussagt auch wieder gegen die
eigene Versicherung verwenden kann und so zwei getrennte
Forderungen vermengt werden!?
Und wenn eine unfallbeteiligte Person nur einen kleinen
Schaden hat und im Prinzip auf das Geld verzichten könnte zur
Reparatur, aber durch die Aussage bei der gegnerischen
Versicherung es der eigenen eventuell durch schlechte
Formulierungen vermiesen kann, so hängt man ja ohne Anwalt
doch im Endeffekt blöd da.
Das habe ich jetzt nicht verstanden. Aber wer einen Schaden
von „ein paar tausend Euro“ hat und auf Schadensersatz nicht
angewiesen ist, der braucht sich wohl auch keine Gedanken um
die paar Kröten zu machen, die eine anwaltliche Vertretung
kosten würde. Also doch: Der Anwalt ist sinnvoll.
Ja, alles sehr abstrakt, weil mich halt das Gesamte interessiert und nicht ein spezieller Fall. Ich meinte damit:
Wenn VN-1 seinen Schaden bei der Versicherung von VN-2 meldet und Erklärungen zum Unfallhergang abgibt, kann dann die Versicherung von VN-2 das gegen den VN-1 wiederverwenden, da bspw. etwas schlecht formuliert war und es gegen VN-1 ausgelegt werden kann, dass VN-1 sich sozusagen selbst schuldig macht und nicht nur auf den eigenen Kosten sitzen bleibt, sondern auch voll haftet und den gesamten Schaden von VN-2 zahlen muss?
Danke + Gruß PHANTOM