Hallo Zusammen,
Die Kurzfassung: nur die Fakten :
Polizeiakte beim Unfallort:
Person A - gibt keine Stellungnahme.
Person B - beschuldigt A die Spur gewechselt und dabei sein Fahrzeug touchiert zu haben.
Fahrzeug A - leichte Kratzspuren
Fahrzeug B - Lackabrieb und Kratzspuren.
Die Schäden sind Unfallkompatibel.
Keine Zeugen, kein Personenschaden.
Gutachten von Fahrzeug A ergibt 1,5 Monate später : - Kein Schaden feststellbar -
Gutachten von Fahrzeug B ergibt 1 Tag nach dem Unfall: unfallkompatible Schäden sind vorhanden. Höhe etwa 1.500 €.
Person A - bestreitet den Tatvorwurf. Ein Bußgeldbescheid wird nicht bezahlt.
Die Sachlage wird geprüft, eine zweite Zahlungsaufforderung wird ebenfalls, mit dem Hinweis nichts gemacht zu haben, nicht bezahlt.
Nach Aufforderung äusserst sich Person A, dass Person B sehr schnell rechts überholt hat und Person A ausgebremst hat. Einen Kontakt der beiden Fahrzeugen hat es nicht gegeben.
Person B macht Fotos von Fahrzeug A nach etwa 8 Monaten. Es sind kompatible Schäden erkennbar.
Person A macht hierzu die Angabe, es seien Altschäden welche nichts mit dem Unfall zu tun haben.
Das ganze wird nun vor Gericht geklärt und mich würde interessieren wie Ihr die Sachlage als Richter darstellen würdet.