Verkehrsunfall bei Spurwechsel - Gericht ?

Hallo Zusammen,
Die Kurzfassung: nur die Fakten :

Polizeiakte beim Unfallort:
Person A - gibt keine Stellungnahme.
Person B - beschuldigt A die Spur gewechselt und dabei sein Fahrzeug touchiert zu haben.

Fahrzeug A - leichte Kratzspuren
Fahrzeug B - Lackabrieb und Kratzspuren.
Die Schäden sind Unfallkompatibel.
Keine Zeugen, kein Personenschaden.

Gutachten von Fahrzeug A ergibt 1,5 Monate später : - Kein Schaden feststellbar -

Gutachten von Fahrzeug B ergibt 1 Tag nach dem Unfall: unfallkompatible Schäden sind vorhanden. Höhe etwa 1.500 €.

Person A - bestreitet den Tatvorwurf. Ein Bußgeldbescheid wird nicht bezahlt.
Die Sachlage wird geprüft, eine zweite Zahlungsaufforderung wird ebenfalls, mit dem Hinweis nichts gemacht zu haben, nicht bezahlt.

Nach Aufforderung äusserst sich Person A, dass Person B sehr schnell rechts überholt hat und Person A ausgebremst hat. Einen Kontakt der beiden Fahrzeugen hat es nicht gegeben.

Person B macht Fotos von Fahrzeug A nach etwa 8 Monaten. Es sind kompatible Schäden erkennbar.
Person A macht hierzu die Angabe, es seien Altschäden welche nichts mit dem Unfall zu tun haben.

Das ganze wird nun vor Gericht geklärt und mich würde interessieren wie Ihr die Sachlage als Richter darstellen würdet.

Hallo,
dafür bin ich kein Experte, ich bin kein Richter. Diesen komplexen Sachverhalt wird mit Sicherheit niemand nur anhand der skizzierten Unfallschilderung beurteilen wollen bzw. können.

Gruß
M. STEPHAN

Da ich hier um meine Meinung gebeten wurde:
Sorry, aber ich bin nur ein ganz normaler Verkehrsteilnehmer, kein Rechtsanwalt und schon garnicht Richter…

Hallo!

Im Zweifel für den Angeklagten kommt hier, auf ersten Blick nicht in betracht.

Die Polizei hat hier einen Kontakt festgestellt.
Warum wurde angehalten, wenn es nicht zum Kontrakt gekommen ist?
Warum mußte Unfallgegner ein Bußgeld bezahlen? Üblicherweise wird hier nur eine Verwarnung fällig (35 Euro)!

Das Gutachten vom Unfallgegner ist das Papier nicht wert.
Gib die Sache einen Anwalt, da bist Du besser aufgehoben. Wenn Du gewinnst, wovon ich ausgehe, muß der Unfallgegner auch diese Kosten zahlen.

Gruß

Das ganze wird nun vor Gericht geklärt und mich würde

Dann ist doch alles gut.

interessieren wie Ihr die Sachlage als Richter darstellen
würdet.

wer-weiss-was.de ist kein Orakel. Ich kenne die Fakten nicht so ausführlich wie der Richter sie kennen lernen wird. Ich werde deshalb keine Einschätzung dazu abgeben - es würde sowieso nichts nützen, oder?

Dazu jetzt eine Stellung zu beziehen, ist verdammt schwer.
Aufgrund der langen Zeit zwischen angeblichem Unfall und der Schadensfeststellung würde ich den Fall dahingehend beurteilen.
Jeder trägt seinen eigenen Schaden, das der Altschaden von A nicht geleugnet werden kann.

Hallo,
Der Richter unterliegt seiner freien Beweiswürdigung. Er entscheidet auf Grund seiner Überzeugung. Das kommt auf den Einzelfall an. Zum einen wie ist die Spurenlage. Gibt es Bilder, die unmittelbar nach dem Unfall gefertigt wurden? Welcher Zeuge ist glaubwürdiger? Für mich stellt sich die Frage warum tausche ich meine Personalien mit einer fremden Person aus, wenn es ja garkeinen Zusammenstoß also Unfall gegeben haben soll. Ich rate dir alle Argumente die deine Version unterstützen zu sammeln. Weiter fällt mir leider nichts ein.

Hallo
Ein Richter bin ich nun wirklich nicht und ein jurist auch nicht. demnach kann ich dazu auch nichts sagen. Warte ab was der richtige Richter sagt.
Gruß

Hallo zusammen,
das zuständige Gericht wird eine Entscheidung fällen. Danach wird über den Schadensausgleich zu verhandeln sein. Aus der Ferne und ohne persönliche Inaugenscheinnahme der Beteiligten ist kein Urteil zu fällen.
diwi.willi

Sehr schwer zu sagen, da nur Kratzspuren vorhanden sein sollen und sich die Sachlage nach so langer Zeit wohl nicht mehr geklärt werden kann, würde ich sagen daß jeder seinen Schaden (wenn vorhanden)
selbst bezahlt:

Hallo,

die Frage ist zuerst einmal, was wird vor Gericht verhandelt - die Bußgeldsache gegen A, der ja das BG nicht bezahlt hat , oder die Zivilklage wegen des Schadens? Ich gehe mal von Ersterem aus, weil das am Naheliegendsten ist.

Bin kein Richter, kann deshalb auch nichts zu diesem Verfahren sagen.
Ich denke mal, dass der Richter erst einmal Licht in dieses verworrene Verfahren bringen wird und Gutachter bestellt sowie die aufnehmenden Polizeibeamten hören wird. Wenn ihm jedoch wegen der Geringfügigkeit der Sache nicht danach ist, das vollends aufzuklären, wird er das Verfahren einstellen. Dann müssen sich die Kontrahenten im Zivilklageverfahren um die Regulierung streiten. Dreh- und Angelpunkt in der Sache sind wahrscheinlich die damals von der Polizei getroffenen und schriftlich festgehaltenen Feststellungen.

Hallo,

leider kann ich auf Grund der „Fakten“ keine Sellung beziehen.

MfG
der Verkehrsexperte

Hallo Iconis81,
da ich kein Richter bin und auch keine Vermutungen anstelle, kann ich dir die Frage nicht beantworten

FoPo

Hallo,
in diesem Fall würde ich versuchen eine Gegenüberstellung der beiden Fahrzeuge bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen zu erreichen, damit zumindest bewiesen wird, dass die Unfallspuren zusammenpassen. Allerdings dürfte auch dann dennoch der weitere Ausgang des Verfahrens ungewiss sein, da Aussage gegen Aussage steht und damit auch wegen der allgemeinen Betriebsgefahr, die bei jedem bewegten Fahrzeug anzunehmen ist, jeden Fahrer eine Teilschuld treffen dürfte.
MfG
webcruiser

Hallo Iconis81,

leider bin ich kein Richter, sodass ich Dir dazu nur unzureichenden Rat erteilen könnte.
Es kommt schon auf die Argumente der Gutachter an die den Richter am meisten überzeugen.

Freundliche Grüße

Wolfgang