Hallo, es geht um folgendes
der Verkehrsunfall ereignete sich auf ein Privatgelände des Arbeitgebers beider Parteien. Dieses Gelände ist durch eine Schranke nur für Mitarbeiter zugänglich. Es ist sowas wie ein Personalparkplatz.
Hergang: Fahrer A fährt vor über die Schranke (mittels Chip-Scanner) und färt zügig weiter vor. Fahrer B ist dahinter hält ca. 3-4 m Abstand und da die Schranke noch offen ist stellt er sich in den Sensor und die Schranke bleibt offen. Fahrer B hat ebenfalls einen Chip, ist also Grundsätzlich auch berechtigt auf dieses Gelände drauf zu fahren.
Fahrer A ist nun rechts abgebogen und bleibt stehen, da ihm ein Auto entgegen kommt und dieser nicht Platz machen möchte.
Fahrer B sieht diese Situation, hält ca. 3-4 m Abstand zu Fahrer A an und bleibt stehen und wartet bis sich die Situation vor Ihm löst, Plötzlich legt Fahrer A den Rückwärtsgang ein, was Fahrer B sieht. Fahrer B fängt an dauerhaft zu hupen. Aber Fahrer A ignoriert augenscheinlich diese Warnung und fährt mit deutlicher Geschwindigkeit rückwärts in den Kotflügel des hinter Ihm bestehenden Autos rein. Daurauf hin stellt Fahrer B den Motor ab und steigt aus. Fahrer A der zurück gesetzt hatte fährt wieder vor, steigt aus. Da hört Fahrer B dass fahrer A im Auto laute Musik gehört hatte (zufällig den gleichen Radiosender wie Fahrer B).
Nun zum Problem: 1. Fahrer A ist nicht Halter des Autos. 2. Der Halter des Autos also eine dritte Person) möchte hier ein Mitverschulden von Fahrer B erkannt haben, da dieser die gleiche Schrankenöffnungsphase wahrgenommen hat wie Fahrer B (die Schranke sei wie eine Ampelanlage wie beim Auffahren auf eine Autobahn) begründet der Halter des Autos. Dabei befand sich Fahrer A mind 10 m von der Schranke entfernt und Fahrer B hatte zum Vordermann mind 3-4 sicherheitsabstand! Im nicht sich bewegten Auto. Der Schaden bei Fahrer B ist erheblich was für eine höhere Auffahrgeschwindigkeit sprechen würde.
Nun meine Frage: WER IST SCHULD? UND hat Fahrer B tatsächlich mitschuld???keine der Pateien war in dieser Situation am Parken, also weder ein noch ausgeparkt! Fahrer B stand und hat sich nicht bewegt und hat gewartet bis sich die Situation vor Ihm klärt. Fahrer B hatte wie schon oben gesagt 3-4 m sicherheitsabstand zu Fahrer A.
Polizei wurde benachrichtigt, da es sich jedoch um ein Privatgelände handelte ist die Gelegenheit keine Polizeilage. Fotos wurden von Fahrer B gemacht, Personalien wurden ausgetauscht.
Vielen Dank für Eure Hilfe.