Hey an alle!
Ich habe heute einen Bußgeldbescheid von der Polizei Bayern erhalten. Dieser betrifft meinen Unfall vor 2 Wochen. Der Unfall geschah bei Tempo 100 auf der Autobahn ohne Tempobeschränkung. Bis >20min vor dem Unfall hatte es geregnet. An einem (nicht als Aquaplaning-Gefahr ausgeschilderten) Stück kam ich dann ins Schlittern und bin in den rechten Grünstreifen, habe mir dort mein Vorder- und Heckspoiler weggerissen, sowie meine Auspuffanlage und bin dann dort liegen geblieben. Da ich kein anderes Fahrzeug, sowie auch keine Leitplanke o.ä. beschädigt hatte, habe ich die Polizei nicht gerufen. Da ich allerdings 2 Stunden auf Abschleppdienst warten musste, hatte ich Glück *Sarkasmus-Schild* und der Freund und Helfer in Grün kam vorbei. Diese nahmen den Unfall auf und warteten bis der Abschleppdienst endlich kam. Obwohl die Polizeibeamten es besser wissen, steht jetzt in meinem Bußgeldbescheid, dass es stark geregnet hatte. Somit kommt der Tatbestand „Nicht angepasste Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen“ zum Tragen. Dies zieht ein Bußgeld von insgesamt 123,50 € nach sich.
Eigentlich hatte ich vor, dieses einfach zu zahlen und fertig. Allerdings empfinde ich es als unglaublich, dass es jetzt so hingedreht wird, dass es zu dem Zeitpunkt noch geregnet hat.
Ich verstehe ja, dass es logisch wäre, aber bei der Aussage vor Ort habe ich es noch mal deutlich gesagt. Die Strecke an sich war dabei, trockener zu werden aber dieses Teilstück war um einiges nasser und sehr seifig, sodass es das Schlittern zur Folge hatte. Laut Abschleppdienst hat es an der Stelle an dem Tag (09:00 Uhr morgen) schon 7 andere Unfälle gegeben.
Jetzt endlich meine Frage: Lohnt es sich Einspruch einzulegen? Ich kann ja schlecht beweisen, dass es keine schlechte Sicht, also kein Regen zu diesem Zeitpunkt gab.
Vielen Danke schon mal!!
Hallo,
der Tatbestand ist schon richtig: „Nicht angepasste Geschwindigkeit“. Wären Sie langsamer also angepasst gefahren, wären Sie nicht gerutscht und es wäre kein Unfall passiert.
Ob nicht angepsst wegen Regen oder Rutschgefahr ist egal!
Grüße,
strucki
Es heisst, dass man seine Fahrweise den Witterungs-, Sicht- und Straßenverhältnissen anpassen muss. Damit ist ganz klar ausgesagt, dass es nicht unbedingt regnen muss, sondern auch eine feuchte oder nasse Fahrbahn muss dazu führen, dass man seine Geschwindigkeit hier anpasst. Wenn es zu einem Unfall, so wie bei Dir, kommt, hat man seine Geschwindigkeit eben nicht angepasst, denn sonst hätte der Unfall nicht passieren können! Ich würde zahlen, kommt am billigsten!
Hallo ThoSch1790
danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier ein wenig überfordert.
Ich würde Ihnen vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden.
Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Sie es rechtsgenau wissen wollen, mit einem
minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter:
www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
kraroma
Ich denke wenn man ins Schleudern kommt, was bei normalen Straßenverhältnissen nicht geschehen wäre, hat es wenig Sinn, Einspruch einzulegen.
Hallo, Sie haben keine Chance aus dieser Sache rauszukommen. Sie schildern selbst, dass aufgrund der Straßenverhältnisse Sie ins Schleudern gekommen sind und die Schäden an Ihrem Fz verursachten.
Sie haben den Unfall gehabt, weil Sie die Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst hatten. Es ist egal ob es zum Zeitpunkt des Unfall geregnet hatte oder die Fahrbahn nass und glitschig war.
Der Tatbestand „Nicht angepasste Geschwindigkeit bei schlechter Sicht oder Wetterverhältnissen“ ist ein Pauschaltatbestand der bei dieser Art von Unfall angewandt wird.
Die Anzahl der Unfälle hätte Ihnen zu denken geben müssen, wenn Sie davon vorher schon gehört hatten, hätten Sie die Geschwindigkeit noch mehr verringern müssen.
Es kommt hier nicht darauf an ob es noch geregnet hat, es reicht aus wenn die Straße noch so nass war das selbst 100km/h dort zu schnell waren, dann wäre der Bußgeldbescheid gerechtfertigt.
Man kann natürlich Einspruch einlegen und diesen in der Art begründen. Entweder geht die Bußgeldbehörde darauf ein und wirft nur Unaufmerksamkeit vor [35€ Verwarnungsgeld] oder sie hält den Vorwurf aufrecht, dann kann man immer noch den Einspruch zurückziehen. Das muss dann aber rechtzeitig geschehen, damit keine Kosten für das anstehende Gerichtsverfahren entstehen.
Gruß Crack
Würde ich schon. Zum einen ist es für ein ordnungswidriges Verhalten tatsächlich erforderlich, dass jemand ANDERES geschädigt, gefährdet oder behindert worden ist, zum anderen stellt sich natürlich nach so langer Zeit schon die Frage, ob der Unfall den Witterungsverhältnissen und der gefahrenen Geschwindigkeit geschuldet ist.
Hi, grundsätzlich steht Aussage gegen Aussage und ich würde davon abraten, aber in diesem besonderen Fall, falls in der UNfallanzeige ein Uhrzeit steht, kann man sich von den lokalen Wetterdiensten die wetterbedingungen bescheinigen lassen. Damit ist ein Einspruch zur Klärung der Wetterlage möglich. Da jedoch der Unfall ohne Fremdeinwirkung passierte bleibt der Tatbestand der unangepassten Geschwindigkeit bestehen.
Gruß
Hallo, diese Frage hat gem. w-w-w wohl bisher niemand beantwortet ?
Falls Sie bisher keinen Einspruch engelegt haben, dürfte es inzwischen zu spät sein.
Ob der erfolgreich gewesen wäre oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
Ich wiederhole hier aber erneut meinen Hinweis, bei solchen Fragen grundsätzlich die kostenlose Rechtsberatung des ADAC in Anspruch zu nehmen.
Gibt es tatsächlich noch Autofahrer, die nicht im ADAC sind ?