Verkehrsunfall mit rechtlichen Folgen

Hallo,

hier handelt es sich um kein verkehrsrechtliches Problem mehr, sondern „lediglich“ um einen Zivilrechtsstreit. Aus dem vorgenannten Grund kann ich leider nicht helfen.

Bitte einen Experten aus den Gebieten Zivilrecht/Versicherungsrecht suchen.

Nun
bekommt nach 6 Monaten Person A eine Klage, dass er den
Schaden von Auto C auch zahlen soll, da die Versicherung nur
30% übernahm, weil sie eine Mitschuld von C sah. Nun soll
Person A zahlen, ist das rechtens? (Versicherung und Person A
sind angeklagt)
Leider hat Person A keine Rechtsschutzversicherung. Wie ist
sich hier zu verhalten?

MIt vielem Dank im Voraus

Claudia

Wichtiger Hinweis: ich empfehle nicht, aufgrund meiner folgenden Aussagen Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen und übernehme keinerlei Verantwortung oder Haftung für Folgen jeder Art, die aus der Befolgung vermeintlicher oder tatsächlicher abgegebener Empfehlungen entstehen!

Ohne ganz tief in die Rechtsprechung einzusteigen: das Ganze gipfelt in der Frage: hat Autofahrer C den Sicherheitsabstand zu Auto B unterschritten und damit eine Teilschuld an „seinem“ Unfall?

Gehen wir ganz einfach von der Vorschrift des Sicherheitsabstandes aus: welchem Zweck dient er?
Ganz Klar: um hinter dem Vorausfahrenden bremsen zu können ohne einen Schaden anzurichten.
Und wie erreiche ich das? Indem ich die Reaktionszeit, die Ansprechzeit der Bremsen und den eigentlichen Bremsweg, abhängig von der Geschwindigkeit, einkalkuliere und entsprechend weit von meinem Vordermann wegbleibe.

Schlaue Leute haben das (in etwa) so ermittelt:
Reaktionszeit und Ansprechzeit der Bremse betragen zusammen ca. 1,5 sec*. Da beide Fahrzeuge in etwa bei gleicher Geschwindigkeit den gleichen Bremsweg benötigen, steht dieser sowohl dem Vorausfahrenden als auch dem Nachfolgenden zur Verfügung, braucht also nicht extra berücksichtigt zu werden.

Hierbei ist jedoch nicht einkalkuliert, dass der Vorausfahrende ganz plötzlich gestoppt wird - im Schlimmsten Fall völlig ohne Bremsweg - weil ihm ein entgegenkommendes (einbiegendes) Fahrzeug auf seiner Fahrspur die Weiterfahrt verhindert und ihn gewaltsam zum Halten zwingt indem er ihm ins Blech kachelt (kommt Dir die Situation bekannt vor?).

Kann man dann dem armen Autofahrer C tatsächlich einen Vorwurf machen, er habe den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, nur weil ihm jemand seinen „Bremsweg geklaut“ hat?

Wenn also nicht ganz konkrete Anhaltspunkte für ein falsches Verhalten des Fahrers C vorliegen (nachweisbar! viel zu schnell, sehr lange Zeit zwischen den beiden Unfällen (gepennt), o.ä.), dann dürfte seine Forderung auf Schadenersatz durchaus legitim sein.
Natürlich gibt es noch die sog. „Gefährdenshaftung“ (jedes Fahrzeug stellt eine potentielle Gefahr dar, und damit hat jeder und immer eine gewisse „Teilschuld“ - allein schon aufgrund seiner bloßen Anwesenheit).
Ob und in welcher Höhe diese jedoch zum Tragen kommt möge der Herr Amtsrichter entscheiden.

*Für Bußgeldverfahren gilt der 1,8-sec.-Abstand = 1/2 Tachoabstand

Das hängt soweit ich weiß vom Verdienst ab. Also auch Verdienstbescheinigungen mitnehmen bzw auf folgenden link nachschauen.
www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

Hallo, schauen Sie mal in Ihre Haftpflicht-Versicherungsbedingungen, da steht bestimmt drin, daß Ihr Versicherer unberechtigte Forderungen abwehrt bzw. berechtigte erfüllt, o.s.ä. Sie haben da m.E. gar keine Chance selbst einzugreifen. mfG.

Hallo Claudia ,

Versicherungsrecht ist leider nicht mein Fachgebiet. Versicherungen streiten sich häufig nur um Geld. Allerdings geht es dem Kläger C wohl auch so.
Natürlich ist A zunächst als Verursacher der Schuldige. Aber C hat ja auch einen Sicherheitsabstand einzuhalten. Dass er eine Mitschuld hatte, hat ja die Versicherung wohl angenommen.
Ich würde hier auf keinen Fall klein beigeben. Eigentlich hat die Versicherung Deinen Schaden ja reguliert (30%).
Ich würde hier auf jeden Fall einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten, trotz fehlender Rechtsschutzversicherung.

Gruß Wolfgang

Hallo,
bei C handelt sich um einen Auffahrunfall, für den C teilweise haftet, da C von hinten aufgefahren ist. Da A Hauptverursacher ist (jedenfalls nach meiner Auffassung), muss A für beide Schäden an B und C aufkommen, entsprechend der Regulierung zwischen B und C. Allerdings hat C auch eine Teilschuld; für diese Teilschuld muss A dann nicht aufkommen.
Wenn die Versicherungen die Schadensregulierung nicht angemessen abwickeln kann, bleibt nur noch der Gang von A zu einem Anwalt, für den dann leider auch anteilig Kosten von A zu übernehmen sind.
Freundliche Grüße
webcruiser