Guten Abend Claudia,
wenn ich es hier richtig verstanden habe, müsste doch die Haftpflichtversicherung von Pkw A zahlen, wenn der Fahrer des Pkws C erfolgreich wäre mit der Klage (nicht „Anklage“) auf mehr als 30 % des entstandenen Schadens ! Dafür ist die Versicherung doch da…
Auch, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich doch bei Ihrer Haftpflichtversicherung nach der Rechtslage erkundigen. Im ADAC - ggfls. zuständig für eine kostenlose Rechtsberatung - sind Sie ebenfalls nicht ? MfG.
Hallo, angenommen, im August hatte Person A mit seinem PKW :einen verschuldeten Unfall mit Auto B. Beim Rechtsabbiegen auf :eine vorfahrtsberechtigte Straße nahm Auto A die Kurve zu groß von links war frei, wurde beachtet) und kollidierte mit Auto
B. Hinter Auto B konnte Auto C nicht mehr bremsen und fuhr :auf. Versicherung Auto A zahlte Schaden von Auto B. Nun :bekommt nach 6 Monaten Person A eine Klage, dass er den :Schaden von Auto C auch zahlen soll, da die Versicherung nur :30% übernahm, weil sie eine Mitschuld von C sah. Nun soll erson A zahlen, ist das rechtens? (Versicherung und Person A
sind angeklagt)
Leider hat Person A keine Rechtsschutzversicherung. Wie ist
sich hier zu verhalten?
MIt vielem Dank im Voraus
Claudia
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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
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