Verkehrsunfall mit rechtlichen Folgen

Hallo, angenommen, im August hatte Person A mit seinem PKW einen verschuldeten Unfall mit Auto B. Beim Rechtsabbiegen auf eine vorfahrtsberechtigte Straße nahm Auto A die Kurve zu groß ( von links war frei, wurde beachtet) und kollidierte mit Auto B. Hinter Auto B konnte Auto C nicht mehr bremsen und fuhr auf. Versicherung Auto A zahlte Schaden von Auto B. Nun bekommt nach 6 Monaten Person A eine Klage, dass er den Schaden von Auto C auch zahlen soll, da die Versicherung nur 30% übernahm, weil sie eine Mitschuld von C sah. Nun soll Person A zahlen, ist das rechtens? (Versicherung und Person A sind angeklagt)
Leider hat Person A keine Rechtsschutzversicherung. Wie ist sich hier zu verhalten?

MIt vielem Dank im Voraus

Claudia

Hallo Claudia,

ich bin kein Versicherungsexperte. Aber so wie der Unfall geschildert wurde, ist es doch egal ob ein oder zwei Fremdfahrzeuge beschädigt wurden. Die eigene Haftpflichtversicherung muss leisten - in welcher Höhe, ist doch vollkommen egal. Eine zusätzliche Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt kassiert man deshalb nicht.
Ich denke die eigene Versicherung hat nur mitgeteilt, dass der andere Unfallgegner auch Ansprüche geltend macht. Die Versicherung hat genug eigene Rechtsanwälte um unberechtigte Forderungen abzuweisen.

MfG

Manfred Stephan

Hallo Claudia,
ich bin zwar kein Experte im Versicherungsrecht und wie die Schuldanteile aufzuteilen sind, aber ich persönlich sehe kein finanzielles Risiko für die Person A.
Die Haftpflichtversicherund des Pkw A soll, so wie ich es lese, für den Restschaden des Pkw C aufkommen. Hier sind jetzt nach meiner Auffassung die Juristen der Versicherung A gefragt und nicht die Person A.
Eine private Haftpflicht besteht bei Schadensereignissen in Verbindung mit Kfz- Unfällen im Straßenverkehr nicht.
Forderungen würde ich an die Versicherung A weiterleiten.
Liebe Grüße
diwi.willi.t

Hallo, also grundsätzlich gilt daß jeder Fahrzeugführer in der Lage sein muss sein Auto bei sein Fahrzeug rechtzeitig vor einem Hindernis (Unfall) zum stehen zu bringen. In wie weit jetzt der aufgefahrene den Verursacher des 1. Unfalls verklagen kann muss gerichtlich, bzw per Gutachter geklärt werden, ohne Anwalt geht das aber nicht, notfalls Prozeßkostenkostenbeihilfe beim Gericht beantragen. Dann kostet der Anwalt nur 10.- Eigenanteil…

Guten Abend Claudia,

wenn ich es hier richtig verstanden habe, müsste doch die Haftpflichtversicherung von Pkw A zahlen, wenn der Fahrer des Pkws C erfolgreich wäre mit der Klage (nicht „Anklage“) auf mehr als 30 % des entstandenen Schadens ! Dafür ist die Versicherung doch da…

Auch, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich doch bei Ihrer Haftpflichtversicherung nach der Rechtslage erkundigen. Im ADAC - ggfls. zuständig für eine kostenlose Rechtsberatung - sind Sie ebenfalls nicht ? MfG.

Hallo, angenommen, im August hatte Person A mit seinem PKW :einen verschuldeten Unfall mit Auto B. Beim Rechtsabbiegen auf :eine vorfahrtsberechtigte Straße nahm Auto A die Kurve zu groß :frowning: von links war frei, wurde beachtet) und kollidierte mit Auto
B. Hinter Auto B konnte Auto C nicht mehr bremsen und fuhr :auf. Versicherung Auto A zahlte Schaden von Auto B. Nun :bekommt nach 6 Monaten Person A eine Klage, dass er den :Schaden von Auto C auch zahlen soll, da die Versicherung nur :30% übernahm, weil sie eine Mitschuld von C sah. Nun soll :stuck_out_tongue:erson A zahlen, ist das rechtens? (Versicherung und Person A
sind angeklagt)
Leider hat Person A keine Rechtsschutzversicherung. Wie ist
sich hier zu verhalten?

MIt vielem Dank im Voraus

Claudia

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

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Hallo Claudia,

im Versicherungsrecht kenne ich mich zu wenig aus. Mir kommt es aber komisch vor, dass A an C zahlen soll, obwohl C eine Mitschuld hat. Ich würde mich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Die Erstberatung ist in der Regel nicht so teuer, da kann man die Chancen abschätzen.

Werte Frau Heinz,

wie sie sicherlich anhand meines Profiles erkennen können, habe Ich keinerlei Angaben zum Versicherungsrecht gemacht. Ich kenne mich hier überhaupt nicht aus. Sorry und Tschüß.

Grundsätzlich ist es so, dass der Hinten drauf fahrende Fahrer die alleinige Schuld trägt.
Dessen Kasko-Versicherung muß, wenn sie keine gravierende Schuld des Fahrers vom Fahrzeug C erkennen kann, durchsetzen, dass der Hauptverursacher, also Fahrzeug A einen Teil des Schadens von C tragen muß.
Kann A nachweisen, dass C zu schnell u. in zu geringem Abstand hinter Fahrzeug B gefahren ist, dann müßte A gegen diese Forderung widerspruch einlegen.
Eventuell hat ja die Polizei ein Protokoll erstellt, ansonsten rate ich zu einem Anwalt, eventuell auch beim ADAC um Hilfe anzurufen.
Es kann jedoch auch zu einem Gerichtsprozess führen, wenn Aussage gegen Aussage steht.

Hallo,

es ist grundsätzlich richtig, dass hier Fahrer C versucht, Ansprüche beim Verursacher A geltend zu machen, denn schließlich ist A derjenige, der die Ursache für den Schaden von C mit gesetzt hat. Nur, weil C eine gewisse Verpflichtung aus der STVO hat, stets so zu fahren, dass ein sofortiges Anhalten möglich ist, bekommt er eine Teilschuld, die er selbst tragen muss.
Aber: Wo ist das Problem? A hat eine Haftpflichtversicherung für sein Auto, die für den Schaden aufkommen muss. Die Versicherung muss nur in Kenntnis gesetzt werden von dieser Forderung/Klage, dann ist sie verpflichtet, entweder für den Schaden von C aufzukommen oder aber unberechtigte Forderungen abzuwehren. Es geht nicht, dass A wegen dieser Forderung von C verklagt wird, Beklagte ist immer die Versicherung (in diesem Fall die von A). Wenn sich also die Versicherung von A weigert, C den vollen Schaden zu zahlen, dann wird sie, die Versicherung, verklagt und nicht A, weil A gerade zu diesem Zweck, nämlich Forderungen von Geschädigten zu erfüllen oder abzuwehren, seine Versicherung bezahlt.
Also: Sofortige Verbindungsaufnahme mit der Versicherung und weitere Maßnahmen absprechen.

Hallo,
hier gibt es sehr verschiedene Rechtsprechungen, die immer nur im Einzelfall getroffen werden. Sicher hat C eine Mitschuld, aber ob es nun 70%, 40% oder 60 % sind,
muss der Zivilrichter entscheiden.
Zunächst würde ich abwarten, wie die Versicherung aus der Sache kommt. Anschließend kommt dann eine Belastung auf A zu oder auch nicht. Wenn A mehr zahlen sollte, wird dies über die Haftpflichtversicherung geregelt. Die Verteidigung der Kraftfahrzeugversicherung wirkt bei A wie eine Rechtsschutz.
Also A braucht nur abwarten und entweder ist der Anspruch abgewehrt oder die Versicherung von A zahlt mehr. A hat keine persönliche Haftung, wenn die Versicherung Erfolg hat.
Grüße,
strucki

Vielen Dank,

das hilft uns erstmal weiter.

LG Claudia

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Die Klage besteht schon, ale erstes gegen A, als zweites gegen die Versicherung, mit der ein reger Schriftwechsel zw. Versicherung und C vorausgegangen ist. Nun soll A innerhalb zwei Wochen Stellung nehmen. Kontakt zur Versicherung ist schon aufgenommen.

Gruß Claudia

Hallo Manfred,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hilft uns erstmal weiter.

Gruß Claudia

Okey, danke!

Ihr Name wurde mir angeboten

Hallo Peter,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hilft mir schonmal weiter

LG Claudia

Hallo Alexander,

danke für die schnelle Antwort. Die kostenlose ADAC-Rechtsberatung am Telefon haben wir schon in Anspruch genommen und mit der Versicherung A (Betriebsauto, keine private) Kontakt aufgenommen. Da erwarten wir noch die Antwot. Allerdings ist schon ein reger anwaltlicher Verkehr zwischen Versicherung und Anwälten von C vonstatten gegangen und bereits eine Menge an Zinsen aufgelaufen, die dann gleich noch mit in Rechnung gestellt werden.

LG Claudia

Hallo, danke für die schnelle Antwort. Das hilft uns erstmal weiter. Bekommt jeder Prozeßkostenhilfe oder nur Geringverdinener?

LG Claudia

Hallo,

danke für die schnelle Antwort, die uns so schonmal weiterhilft

Gruß Claudia

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort, das hilft uns schonmal weiter. Ich hoffe, dass das dann auch so ausgeht. Zur Verisherung haben wir bereits Kontakt aufgenommen.

LG Claudia

Hallo, danke für die schnelle Antwort
Das hilft uns schonmal weiter.
Kontakt mit der Versicherung haben wir bereist aufgenommen.

LG Claudia