Hallo,
ich wäre dankbar, wenn mir jemand bei dem Verständnis/ der Einordnung dieses Gerichtsurteils helfen könnte.
Die verletzte Rennradfahrerin ist „schnell“ gefahren, aber keineswegs zu schnell (es waren 50km/h erlaubt, sie fuhr etwa 30 km/h, die Stelle ist ebenerdig). Sie wurde schwerverletzt und hat laut Aussagen der Ärtze „unverschämtes Glück“ gehabt, nicht querschnittgelähmt (ab Hals) oder gar tot zu sein.
Was mich bei dem Urteil nachdenklich macht:
- das nur einmonatige Fahrverbot (ich kenne einige Fälle, wo es drei Monate gab, ohne Personen- und geringem Sachschaden)
- das legere „die Enkel beschwern sich, dass die Oma so langsam fährt“ - das klingt so flapsig (nicht, dass die Enkel das sagen, ich weiß ja auch nicht, wie alt diese sind, sondern dass die „Oma“ das so nebenher locker und flockig erzählt und das wirkt verschmitzt, belustigt, …)
- Kann in so einem Fall eine Fahrtüchtigkeitsuntersuchung angeordnet werden? Wenn ja, wäre das nicht notwendig?
Danke schonmal.
Grüße
Siboniwe