Verkehrsunfall verursacht, welche Versicherung zahlt eventuell anfallende Zahlungen

Ich gehe mal von folgendem Szenario aus:

Autofahrer A möchte links auf eine Straße abbiegen und übersieht dabei Motorradfahrer M, der von links kommt. M versucht auszuweichen und stößt trotzdem mit dem Fahrzeug von A zusammen, stürzt und bricht sich den Fuß. 

A rechnet mit Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld. Werden diese von der Autohaftpflicht oder Privathaftpflicht übernommen oder werden die überhaupt übernommen?

Hallo Stefan,

den Schaden reguliert Deine Kfz-Haftpflichtversicherung. Den Personen- und den Sachschaden.
Die private Haftpflichtversicherung hat mit Kfz-Schäden gar nichts zu tun.

Viele Grüße
Sunshine

Vielen Dank für die schnelle Antwort, manchmal sieht man nach so einem Vorfall leider auch nicht die passenden Antworten bei den diversen Suchmaschinen… Aber echt toll, dass hier immer schnell geholfen wird.

Hallo!

das sind die größten Sorgen ?

darum kümmert sich die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie trägt alle Schäden, Schmerzensgeld, Behandlungskosten oder Rentenzahlungen an M.

A erwartet ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das gibt i.d.R. für Ersttäter 15 - 40 Tagessätze Geldstrafe(oder Haft), ein mehrmonatiges Fahrverbot und 3 Punkte in der Verkehrssünderkarte (nach neuem Katalog !).

Und dazu braucht man einen Rechtsanwalt,der einen vertritt.

mfG
duck313

naja…
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) ist gemäß § 230 StGB ein Antragsdelikt, wird also nur dann verfolgt, wenn der Verletzte eine entsprechende Strafanzeige erstattet - oder aber, wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Die Entscheidung, ob in einem vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, liegt im Ermessen der Verfolgungsbehörde, also in aller Regel der Staatsanwaltschaft. Bejaht diese das besondere öffentliche Interesse, dann kann sie das Verfahren dennoch gemäß § 153a StPO unter Erteilung von Auflagen oder Weisungen vorläufig einstellen, wenn die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht. Werden die Auflagen und Weisungen fristgerecht erfüllt, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Und so wird es bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden im „Bagatellbereich“ in der Regel auch gemacht.

Also nicht hier panisch machen lassen…

Hallo,

klarer Kfz-Haftpflichtschaden.

Es kann natürlich den Unfallgegner eine Mitschuld treffen, aber das geht Dich nichts an.

Wesentlich ist, sofort eine Schadensmeldung abzugeben, alles andere erledigt die Versicherung. Eventuelle Korrespondenz direkt an die Versicherung geben und selbst nichts mehr sagen oder machen…

Es steht Dir natürlich mindestens ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ins Haus, das besprichst Du dann mit einem Anwalt (Verkehrsrechtsschutz)

Wenn Du also nüchtern warst, keine Sorge :wink:

Gruß

Hallo,

aus Deiner fiktiven Schilderung kann ich nicht einmal entnehmen, ob A überhaupt (Allein-)Schuld am Unfall hat.

War A oder M vorfahrtsberechtigt? Aus welchem Grund soll A Schuld haben?

Gruß
vdmaster

alles korrekt. Wenn A schuld ist, zahlt die Kfz-Haftpflicht von A Sachschaden und evlt. Personenschaden. Den Schaden am Fahrzeug von A zahlt u.U. die Vollkaskoversicherung von A.
Die Privathaftpflicht hat damit garnichts zu tun.
Das Schmerzensgeld bei einem gebrochenen Fuß dürfte so hoch nicht sein, vielleicht 500 bis max. 5.000 Euro. Wieviel die Kfz-Haftpflicht von A unter’m Strich leistet, kann A aber egal sein, er wird in jedem Fall hochgestuft, unabhängig davon, ob die Leistung 100 Euro oder 15.000 Euro beträgt.

Hallo,

wobei sich bei einer niedrigen Schadensleistung der Rückkauf des Schadens durchaus rechnet, um einer Rückstufung in eine schlechtere SF-Klasse zu entgehen.

Von daher ist die Aussage „egal“ nicht völlig richtig :wink:.

Gruß
vdmaster

Wieviel die
Kfz-Haftpflicht von A unter’m Strich leistet, kann A aber egal
sein, er wird in jedem Fall hochgestuft, unabhängig davon, ob
die Leistung 100 Euro oder 15.000 Euro beträgt.

So pauschal leider falsch, denn in vielen Kfz-Versicherungen gibt es einen Rabattretter und dann wird man nicht hochgestuft.

A erwartet ein Strafverfahren wegen fahrlässiger
Körperverletzung. Das gibt i.d.R. für Ersttäter 15 - 40
Tagessätze Geldstrafe(oder Haft), ein mehrmonatiges Fahrverbot
und 3 Punkte in der Verkehrssünderkarte (nach neuem Katalog
!).

Das kommt wohl darauf an, ob dem von links kommende Motorradfahrer die Vorfahrt genommen wurde.

s.