eine Person, 18 Jahre alt, männlich, fährt mit dem Pkw in eine Straße ein, die zwischen 8 und 17 Uhr eine 30er Zone ist, danach eine 50er Zone. Besagte Person verschätzt sich total in der Zeit und fährt 50 und wird geblitzt sich aber sicher, nicht mehr als 50 sondern weniger gefahren zu sein. Nun kommt der Bußgeldbescheid, bzw der Befragungsbogen. 23 km/h zu schnell. da besagte Person in der Probezeit ist drohen sich Aufbau-seminar und verlängerung der Probezeit an. das Auto ist auf einen Elternteil angemeldet . Um einer Maßnahme zu entgehen sondern nur das Bußgeld zu zahlen die Frage : ist es möglich, dass ein Elternteil sagt, dass dieser der Fahrer ist und das Vergehen auf seine Kappe nimmt ? Wird das Blitzerbild akribisch verglichen oder ist das zu wenig Aufwand für die Polizei und man sagt schwamm drüber, wir nehmen das Bußgeld?
Sollte man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben, den Befragungsbogen ausfüllen oder die Zeugenaussage verweigern? Jemand erfahrung?
*verhörungsbogen nicht Bußgeldbescheid*
ist es möglich, dass ein Elternteil sagt, dass dieser der Fahrer ist
und das Vergehen auf seine Kappe nimmt ?
Der Elternteil der als Halter angeschrieben wurde kann sich selbst ungestraft beschuldigen. Wenn die Bußgeldbehörde das glaubt ist es gut für den Täter, wenn nicht - naja…
Wird das Blitzerbild akribisch verglichen oder ist das zu wenig Aufwand für die
Polizei und man sagt schwamm drüber, wir nehmen das Bußgeld?
Über was für ein Schreiben reden wir denn?
Wenn die Bußgeldbehörde einen Anhörungsbogen verschickt hat dann kann der Halter versuchen das Bußgeld auf sich zu nehmen, kam aber ein Zeugenfragebogen dann macht das wenig Sinn denn die Bußgeldbehörde schließt den Halter bereits als Fahrer aus [Geschlecht oder Altersunterschied]. Sie wird dann weiter ermitteln und damit logischerweise im Familienkreis beginnen.
Sollte man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben, den
Befragungsbogen ausfüllen oder die Zeugenaussage verweigern?
Ein Einspruch ist nur dann sinnvoll wenn man auch Aussicht auf Erfolg hat. Man könnte also in diesem Fall das Messergebnis anzweifeln und versuchen unter die Grenze von 21km/h vorwerfbarer Geschwindigkeitsübertretung zu kommen. Das geht aber nur mit Hilfe eines Anwalts und sicher auch nur unter Hinzuziehung eines Sachverständigen. Das kostet Geld und lohnt sich meist nicht.
Beantworten muss man weder einen Anhörungsbogen noch einen Zeugenfragebogen. Vom Zeugnisverweigerungsrecht sollte man überhaupt keinen Gebrauch machen da man der Bußgeldbehörde damit einen heißen Tipp gibt wo sie zu suchen hat.
Gruß Crack
*verhörungsbogen nicht Bußgeldbescheid*
Gibt es sonst noch „sinnvolles“ von Dir?
Hallo,
Gibt es sonst noch „sinnvolles“ von Dir?
Was erwartest Du Denn vom UP?
Keine Anrede,keine Verabschiedung, trotzdem eine Antwort deinerseits
und eine Belehrung vom UP dazu.
Einfach auf solche Fragen nicht antworten.Jedes Mitglied hat doch die vorgeschalteten
Bestimmungen gelesen.
LG Bollfried
PS:Es juckt mir so manches mal in den Fingern,eine Meinung oder Ratschlag zu
vermitteln.
Wer aber noch nicht einmal in der Lage ist,eine vernünftige Anrede und Verabschiedung zu Stande zu bringen,kann m.E. auch keine vernünftige Antwort erhalten.
Eine fehlerhafte Rechtschreibung und Grammatik ist für mich irrelevant,wenn der UP
seine Anfrage den FAQ konform gestellt hat.