Verkehrszeichen

Hallo,
ich hab mal ne Frage; ich habe heute ein Schild gesehen und bin mir nicht sicher, wie ich das lesen soll… Also von oben nach unten: eine eingeschränkte Halteverbotszone, dann 3 Std mit Parkscheibe und dann noch die Einschränkung von Mo-Fr von 10-19uhr.
Also darf ich zwischen 19-10Uhr dort gar nicht parken oder ohne Parkscheibe?
Danke für eure Hilfe
Sven

Hallo,

Verkehrszeichen liest man von oben nach unten.
Also grundsätzlich ist es ein Halteverbot. Jedoch ist es möglich dort mit Parkscheibe zu parken. Und dann ist noch der Zeitraum angegeben, in dem dort mit Parkscheibe geparkt werden darf.

Gruß Sebastian

Das unterste Zusatzschild begrenzt die Geltungsdauer des darüber angeordneten (Park-)Verbotszeichen, also außerhalb dieser Zeit besteht kein Verbot.

Also ich würde es so deuten, dass man da in der Zeit von Mo-Fr 10-19 h 3 Stunden mit Parkscheibe stehen darf. Es handelt sich hier allerdings um eine nicht allgemein übliche Kombination. Notfalls beim Straßenverkehrsamt mal nachfragen, wie sie das gemeint haben, wahrscheinlich wissen sie es selber nicht…

Hallo,

die Zusatzzeichen schränken das Hauptzeichen ein. Also gilt das Haltverbot nur von 10-19 Uhr.
Dass das Haltverbot nur mit Parkscheibe gilt, ist irgendwie unsinnig.

Also gemeint ist ziemlich sicher folgendes:
Zone = generell ist überall Parkverbot, außer an explizit erlaubten Stellen. Dort dann nur mit Parkscheibe von 10-19 Uhr, und außerhalb der Zeiten kann man auch ohne die 3-Std. Einschränkung dort parken.

Gruß
Chris

Hallo,

also in der Zeit von Mo-Fr. jeweils 10-19 Uhr nur mit Parkscheibe fuer 3 Stunden (Wobei die Ankunftszeit bei Parkscheibe auf die naechste halbe Stunde gestellt werden muss - also im guenstigsten Fall max. fast 3,5 Stunden Parkzeit)

In der restlichen Zeit, also von Mo-Fr zwischen 0 und 10 Uhr und zwischen 19 und 24 Uhr und Sa/So 0-24 Uhr, ist das Parken ohne Parkscheibe erlaubt.

Gruss
Ralf

Hallo Sven,

von Mo - Fr in der Zeit von 10 -19 Uhr kann ich mit einer Parkscheibe bis zu 3 Std parken. Außerhalb dieser Zeit gilt das eingeschränkte Halteverbot.
M.f.G.

Hallo Sven,
also ich würde es genau so lesen… man darf von 10:00 bis 19:00 3 Stunden mit Parkscheibe parken, ansonsten nur Halten bis zu drei Minuten bzw. zum Be- und Entladen für die Dauer des Vorgangs… die Anordnung ist etwas abenteuerlich, aber mit gutem Willen kann man erahnen, was gemeint ist. :smile:
LG
Conny

Hallo,

Hallo,

ich hab mal ne Frage; ich habe heute ein Schild gesehen und
bin mir nicht sicher, wie ich das lesen soll… Also von oben
nach unten: eine eingeschränkte Halteverbotszone, dann 3 Std
mit Parkscheibe und dann noch die Einschränkung von Mo-Fr von
10-19uhr.
Also darf ich zwischen 19-10Uhr dort gar nicht parken oder
ohne Parkscheibe?
Danke für eure Hilfe
Sven

so wie du es getan hast, ist es auch richtig; man liest das Schild von oben nach unten.

Also: Eingeschränktes Halteverbot(szone), Zeichen 286 StVO!

Einschränkung:
Mo. - Fr. von 10:00h - 19:00h ist Parken mit Parkscheibe maximal 3Std. erlaubt.

In den übrigen, nicht durch Zusatzschilder ausnahmegeregelten Zeiträumen, darfst du nur eingeschränkt halten.

Gruß
rolli

Hallo Sven
danke für Deine Anfrage. Leider bin ich hier ein wenig überfordert.
Ich würde Dir vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden.
Verpflichtet zu nichts.

Ich hoffe Dir auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

kraroma

Hallo,

sehr ungewöhnliche Beschilderung. Aber Sie haben recht
in der Annahme, dass Sie von 10-19 dort überhaupt nicht parken dürfen.

Grüße,
strucki

Sorry,
völlig verwirrend. Meinte nartürlich, dass Sie zwischen 19-10 dort nicht parken dürfen!!

Grüße

Hallo.

Das ist ja eine hasenwilde Konstellation und so was gehört verboten. Würde mal bei der Stadt/Gemeinde anfragen, was sie mit dieser Schilderwut eigentlich regeln will.
Grüße, Steffen

Also ich interpretiere es so:
Sie dürfen Mo. - Fr. zwischen 10 u. 19 Uhr für 3 Std. mit Scheibe dort parken.
Danach nur noch zum Be- u. Entladen.
Was allerdings recht untypisch wäre. Es sei denn, es ist eine Einkaufsgegend, in der viele Geschäfte ihr Ware nach Feierabned bekommen.
Eich Anfrage bei der Behörde dürfte Klarheit bringen, oder auch nicht…

Hallo Sven,

man liest solche Kombinationen grundsätzlich von oben nach unten. Oben steht das Hauptanliegen (eingeschränktes Halteverbot).
Darunter kommt die Regelung zur Einschränkung (nur 3 Stunden mit Parkscheibe), danach
eine weiter Einschränkung (nur Mo- Fr in der Zeit von 10 – 19 Uhr).
Das alles gilt für die Einschränkung!
Außerhalb dieser Zeit besteht also keine Einschränkung, d.h., Du kannst zwischen 19 und 10 dort parken!

Mit Logik ist eine solche Beschilderungskombination oftmals nicht so recht beizukommen. Aber die Anordnenden wollen damit eine Menge regeln (i.d.R. die Einschränkungen nicht über den gesamten Tag gehen lassen).
Aber dann wird es häufig auch unübersichtlich!

Gruß Wolfgang

Du darfst dann Mo-Fr von 10-19uhr mit Parkscheibe parken. Sonst nur 3 min.

Also, an den Tagen Mo.-Fr. darf man in der Zeit von 10.00 bis 19.00 Uhr drei Stunden mit ausgelegter und eingestellter Parkscheibe parken. In der Restzeit ohne Parkscheibe.
Soweit meine Meinung.
MfG

Moin,
Parkverbotszone in der von Mo - Fr in der Zeit von 10-19 mit Parkscheibe 3 Stunden gehalten werden darf

FoPo