Hi @all!
Es geht um eine Frage zu Verkehrszeichen 209-30 - vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus.
Folgende Situation: Eine Kreuzung mit zwei Spuren geradeaus, daneben eine Rechtsabbiegerspur (keine Verkehrsinsel, nur Linien). Aufgrund einer doppelten Buspsur in der Mitte (also links von den beiden Geradeausspuren), ist das links Abbiegen untersagt.
Aber: Über der Ampel neben der linken der beiden Geradeausspuren steht Zeichen 209-30. Das würde doch aber auch das rechts Abbiegen verbieten - oder gilt es dann nur für die linke der beiden Spuren?