Kann man beim Gestalten eines Werbeschildes, das am Straßenrand angebracht ist und die Richtung einer lokalen Einrichtung beschreibt, deutsche Verkehrszeichen abbilden?
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Es geht hier um die blauen, runden Schilder, die die Richtung anzeigen (rects/links)
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Die Abbildung wäre NICHT maßstabsgetreu
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Das Werbeschild ist auf Bodenhöhe angebracht und kann unter keinen Umständen für ein offizielles Verkehrsschild gehalten werden
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Die Abbildung des Verkehrszeichens ist nur ein kleiner Teil des ganzen Werbeschildes; es dient nur dafür, die Richtung anzuzeigen (hier rechts).
Wie ist hier die Rechtslage? Vielen Dank.