Verkehrszeichen im Werbeschild erlaubt?

Kann man beim Gestalten eines Werbeschildes, das am Straßenrand angebracht ist und die Richtung einer lokalen Einrichtung beschreibt, deutsche Verkehrszeichen abbilden?

  1. Es geht hier um die blauen, runden Schilder, die die Richtung anzeigen (rects/links)

  2. Die Abbildung wäre NICHT maßstabsgetreu

  3. Das Werbeschild ist auf Bodenhöhe angebracht und kann unter keinen Umständen für ein offizielles Verkehrsschild gehalten werden

  4. Die Abbildung des Verkehrszeichens ist nur ein kleiner Teil des ganzen Werbeschildes; es dient nur dafür, die Richtung anzuzeigen (hier rechts).

Wie ist hier die Rechtslage? Vielen Dank.

Kann man beim Gestalten eines Werbeschildes, das am
Straßenrand angebracht ist und die Richtung einer lokalen
Einrichtung beschreibt, deutsche Verkehrszeichen abbilden?

Nein, das ist nicht erlaubt.

§ 33 StVO Verkehrsbeeinträchtigungen

(2) Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43 in Verbindung mit den Anlagen 1 bis 4) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können. Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig.

Nachtrag:

Das Ganze hält sich finanziell aber mit 15€ in Grenzen:

TBNR 133018 Sie brachten verbotswidrig eine Einrichtung an/verwendeten verbotswidrig eine Einrichtung, die einem Verkehrszeichen/einer Verkehrseinrichtung **) gleicht.
§ 33 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; – BKat

Gruß Crack

hallo,

eine schöne frage :smile:

ähnliche fragen wurden schon mal hier gestellt:
http://archiv.jurathek.de/showthread.php?t=7971

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…

und dann noch das:
http://dejure.org/gesetze/StVO/33.html

was du nun damit machst, steht dir frei :smile:
riskieren + hoffen? plan B?
hat das werbungtreibende unternehmen konkurrenten, die eine demontage fordern könnten?

gruß pit

Das solltest Du mal einen Rechtsanwalt und keine Werber fragen. :wink:

Vielen Dank für die Antwort!

Dass Konkurrenten das beanstanden werden ist unwahrscheinlich - das Schild hängt dort schon seit vielen Jahren; es geht um ein Re-design.

Ich denke, dass ein normaler Pfeil ausreichen wird… hatte mir gedacht, dass ein blaues Richtungsschild mehr ins Auge springen würde. Das ist jedoch logischerweise genau das, was nach dem Gesetz vermieden werden soll (re:Crack1000) :smile:

Vielen Dank für die Antwort und die Links!

Naja, es ging mir auch darum, herauszufinden, ob jemand damit Erfahrung hat. Es ist schließlich Werbung und es gibt, wie überall, eine Grauzone.

Bin im Urlaub. Bitte um Verständnis. Danke!

Hallo,

das Anbringen von Werbeschildern allein im Bereich einer Straße oder am Straßenrand könnte schon nicht statthaft sein. Das regeln die Straßengesetze ziemlich genau…

Und das Verwenden von Schildern, die mit amtlich zugelassenen verwechselt werden könnten, ist verboten.
Maßstab und Höhe der Anbringung sind dabei unerheblich.

Ganz genau kann ich hierzu jedoch keine Antwort geben.

Mein Tip: bei der zuständigen Gemeinde/Stadt (Ordnungsamt) oder beim Straßenbaulastträger erkundigen. Die müssten umfangreich Auskunft geben können.
Und da die auch Verfolgungsbehörde sind, können die schon mal ein Auge zudrückten.

Gruß

Hans Niemann

Ein Zeichen welches mit einem Verkehrszeichen (in dem Falle ein Gebotszeichen) verwechselt werden kann, sollte (z. B. farblich) abgeändert verwendet werden, damit dadurch keine Verwechslungen mit amtlichen Verkehrszeichen verursacht oder deren Wirkung beeinträchtigt wird. Anderenfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 33 Abs. 2 StVO vor.
Eventuell auf die Verwechslung mit amtlichen Verkehrszeichen (für deren Anordnung im öffentlichen Verkehrsbereich die Verkehrsbehörde zuständig ist) zurückzuführende Schadensfälle werden dem Aufsteller des Zeichens schuld- und haftungsrechtlich angerechnet.
Also am Besten ähnlich gestaltete Zeichen wählen…

Kann man beim Gestalten eines Werbeschildes, das am Straßenrand angebracht ist und die Richtung einer lokalen Einrichtung beschreibt, deutsche Verkehrszeichen abbilden?

  1. Es geht hier um die blauen, runden Schilder, die die Richtung anzeigen (rects/links)
  2. Die Abbildung wäre NICHT maßstabsgetreu
  3. Das Werbeschild ist auf Bodenhöhe angebracht und kann unter keinen Umständen für ein offizielles Verkehrsschild gehalten werden
  4. Die Abbildung des Verkehrszeichens ist nur ein kleiner Teil des ganzen Werbeschildes; es dient nur dafür, die Richtung anzuzeigen (hier rechts).

Nein, sobald ein Schild auch nur den Eindruck eines StVO Zeichens machen würde, darf es nicht in der Nähe der Straße platziert werden.