Ergänze: Allen, auch den anderen Fahrzeugen ist das Parken nachts zuzulassen.
Aus der Beschilderung ergibt sich das alles nicht.
Im Prinzip ist es so: Versuche den Inhalt der Beschilderung zu verstehen. Parke einfach, sofern es nicht abwegig erscheint, dort zu parken. Klage gegen Abschleppen und Verwarngeld. Gewinne den Prozess.
Das Grundübel ist, dass die Verwaltung an solchen Stellen mit ungeeigneten Zeichen hantieren muss, um wohlformulierte Regelungen umzusetzen. Ungeeignet ist es von Natur aus, ein Verbot über das Erlauben auszusprechen.
Leider sind auf Parkplätzen Haltverbotsschilder per se unwirksam, da Parkplätze keine Fahrbahn sind. Parkplätze, die nicht direkt neben Fahrbahnen liegen, sind auch niemals Seitenstreifen.
Sollte euch einmal auf einer Parkfläche - dazu gehören die Parkplätze mitsamt der Fahrgassen dazwischen - Haltverbotsschilder begegnen, so sind diese generell nicht wirksam.
Zusatzfrage:
Darf hier ein ein Motorrad mit Beiwagen einen Radfahrer überholen?
Darf hier ein Motorrad einen Radfahrer überholen?
Darf hier ein Auto ein anderes Auto überholen?
Tip zur Auflösung:
Fetter Fehler in der StVO ist immer noch da, die amtliche Bezeichung des Schildes ist falsch und auch nicht relevant.