Verkehrszeichen intepretieren

Unvermögen der Verwaltungsbehörde in Verbindung mit einer StVO, die schlampig geschrieben wurde und Politikern, die einen Kompromiss ausarbeiten, der gar nicht mit Schildern umsetzbar ist.

Ich vermute, dass die Politik hier anordnen lassen wollte:

  • jedes Elektrofahrzeug darf hier zum Laden parken
  • aber maximal 3 h lang
  • aber nur, wenn es auch wirklich lädt
  • anderen Fahrzeugen ist das Parken nachts zuzulassen

Das lässt sich nicht mit den Mitteln der StVO beschildern, denn diese kennt keine „UND“ und „ODER“ Verknüpfungen und keine Klammern

Na endlich!
Das E auf dem Nummernschild ist unerheblich.

Und warum E-Fahrzeugen nicht?
(siehe meine erste Antwort)

Ergänze: Allen, auch den anderen Fahrzeugen ist das Parken nachts zuzulassen.

Aus der Beschilderung ergibt sich das alles nicht.

Im Prinzip ist es so: Versuche den Inhalt der Beschilderung zu verstehen. Parke einfach, sofern es nicht abwegig erscheint, dort zu parken. Klage gegen Abschleppen und Verwarngeld. Gewinne den Prozess.

Das Grundübel ist, dass die Verwaltung an solchen Stellen mit ungeeigneten Zeichen hantieren muss, um wohlformulierte Regelungen umzusetzen. Ungeeignet ist es von Natur aus, ein Verbot über das Erlauben auszusprechen.
Leider sind auf Parkplätzen Haltverbotsschilder per se unwirksam, da Parkplätze keine Fahrbahn sind. Parkplätze, die nicht direkt neben Fahrbahnen liegen, sind auch niemals Seitenstreifen.
Sollte euch einmal auf einer Parkfläche - dazu gehören die Parkplätze mitsamt der Fahrgassen dazwischen - Haltverbotsschilder begegnen, so sind diese generell nicht wirksam.

Zusatzfrage:
j0814-1_0100

Darf hier ein ein Motorrad mit Beiwagen einen Radfahrer überholen?
Darf hier ein Motorrad einen Radfahrer überholen?
Darf hier ein Auto ein anderes Auto überholen?

Tip zur Auflösung:
Fetter Fehler in der StVO ist immer noch da, die amtliche Bezeichung des Schildes ist falsch und auch nicht relevant.

Jepp. Inländisch geht das und bei ausländisch zugelassenen Fahrzeugen ist das sogar die Regel

(Hatte mir neulich bei ausl. eAuto-Besuch die Frage nach der Legitimität des Parkens an einem solchermaßen geschilderten Parkplatz gestellt. Es wurde nicht ausprobiert, geladen wurde letztendlich privat)