Hilft mir mal jemand, die vier (!) Zusatzzeichen in den richtigen Zusammenhang zu setzen?
Mit der Regel, dass jedes Zusatzzeichen jeweils nur das direkt darüber angebrachte Zeichen einschränkt, komme ich nicht weiter.
Hilft mir mal jemand, die vier (!) Zusatzzeichen in den richtigen Zusammenhang zu setzen?
Mit der Regel, dass jedes Zusatzzeichen jeweils nur das direkt darüber angebrachte Zeichen einschränkt, komme ich nicht weiter.
Antworten im Sinne von „Kranker Quark, keine Ahnung was das soll“ wären mir auch willkommen.
Hallo X-Strom,
eigentlich ganz einfach:
Von 7-21 Uhr dürfen Elektofahrzeuge dort zum Zwecke des Ladens für drei Stunden parken. Der Beginn der Parkzeit ist mit einer Parkscheibe nachzuweisen.
Irgendwas vergessen?
Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Dein,
Ebenezer
Meine Interpretation:
von 7 bis 21 Uhr max. 3 h laden erlaubt, danach darf es auch länger sein.
Aber sobald der Ladevorgang abgeschlossen ist, muss das Auto weg.
Ich würde sicherheitshalber das Ordnungsamt befragen.
Vielleicht haben die ja beabsichtigt, dass du dein Auto nicht nachts um 2 wegholen musst.
(Volle Ausnutzung der Parkscheibe gestattet sogar 3:29 h)
hi,
gutmütig würde ich lesen:
E-Kennzeichen Parkplatz.
zwischen 7 und 21 Uhr nur mit Scheibe, max 3h (auch ohne laden)
Und
Alle Elektrofahrzeuge während des ladens. (auch ohne Scheibe, denn das bezieht sich aufs E-Kennzeichen)
grüße
lipi
Ich schließe mich lipi an:
und ergänze:
Zwischen 21 - 7 Uhr alle E-Fahrzeuge uneingeschränkt (ohne Scheibe, ohne Laden)
hi,
ich bin weiter bei meiner Variante.
Ich sehe gar keinen Anhaltspunkt für e-Fahrzeuge ohne Ladevorgang.
Vorsichtshalber: beachte die Abgrenzung des Autos mit Stecker -> Fahrzeuge mit E-Kennzeichen
zu Elektrofahrzeuge -> Alle Elektrofahrzeuge, auch ohne E-Kennzeichen.
eventuell meinen wir das gleiche.
grüße
lipi
Fangen wir mal oben an. Zeichen 1010-66 besagt, dass da nur Fahrzeuge parken dürfen, die über ein E-Kennzeichen verfügen.
Das nächste Zusatzzeichen besagt, dass sie da max. drei Stunden stehen dürfen und zwar mit Parkscheibe. Das gilt dann nur von 7-21 Uhr und nur während des Ladevorgangs.
Nicht benutzt werden darf die Fläche also nicht
Ich bin nicht sicher, dass das alles wirklich so gemeint ist.
Ich sehe das Problem, daß besonders nachts Lade-Parkplätze von Nur-Parkern blockiert werden, aber die Schilder verbieten das Nur-Parken mE nicht - weder tags noch nachts.
Ich glaube ja.
Doofe Frage: gibt es E-Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen?
Ja, weil es Wunsch-Kz gibt und die müssen kein E haben.
Ach, das wußte ich nicht. Danke.
OT:
Ich dachte, E-Fahrzeuge müssen E-Kennzeichen haben, damit die Feuerwehr im Einsatzfall sofort sieht, womit sie es zu tun hat.
hi,
na schon, und zwar mit der gleichen Begründung mit der Verbrenner von der Parkerlaubnis ausgenommen sind.
Wenn du argumentierst, dass nur Parken (egal wann) nicht verboten wäre, warum sollen dann Verbrenner ausgenommen sein?
E-Kennzeichen ist keine Pflicht, das kann man beantragen - muss es aber nicht.
Ebenso gibt’s Fahrzeuge die zwar Elektrisch können, aber die Voraussetzungen für das E-Kennzeichen nicht erfüllen.
Und Google meint, auch die andere Richtung geht: es gibt E-Kennzeichen für Fahrzeuge die gar nicht geladen werden können (Wasserstoff).
grüße
lipi
Ich hab grad keine Lust auf diese Art der „Gesprächsführung“.
(TV ist interessanter Phoenix.)
Es geht wg. des obersten Zusatzschildes nur um E-Fahrzeuge mit Stecker, da braucht es keinen Vergleich mit Verbrennern.
Das habe ich in der Zwischenzeit schon vernommen.
die ist so abwegig, damit du vom Schlauch herunter findest.
Den Schildern nach sind nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen angesprochen.
Elektrofahrzeuge, die du zwischen 21 und 7 Uhr parken lassen möchtest, sind Verbrennern gleichgestellt, da sie gar nicht erwähnt werden außer beim Parken während des ladens.
Da mir das irgendwie klar war, schrieb ich dir auch direkt mit, wo der Unterschied liegt.
Aber das hätte ich mir auch alles denken können. Es ist glaub jedes mal das gleiche. Was komisches behaupten, nicht begründen und beleidigt meckern.
ade, war shee
lipi
Genau.
Sobald ich was im Verkehrsbrett schreibe, widersprichst Du mir. Das scheint ein Reflex bei Dir zu sein.
Ich bin nicht beleidigt, ich wette immer mit mir selbst. Wette gewonnen!
X-Strom hat um Meinung gebeten, schon vergessen?
Ein bisschen Faktenbezug darf aber schon sein, finde ich, und das oberste Zusatzzeichen ist nun einmal eines, das generell - unabhängig von Uhrzeit, Parkscheibe oder Zweck des Aufenthaltes - nur Fahrzeuge mit „E-Kennzeichen“ zulässt.
Wie oft denn noch?
Das weiß ich doch jetzt.
Demnach dürften dort nur E-Kennzeichen laden (laden schließt parken ein!), aber auf dem 4. Zusatzzeichen ist von „Elektrofahrzeugen“ die Rede (nicht von Fahrzeugen mit E-Kennzeichen). Ergo dürfen E-Autos ohne E-Kennzeichen auch nicht laden, was irgendwie nicht sein kann.
Daß nachts diese Plätze frei bleiben müssen (wie Du geschrieben hast), kann ich mir auch nicht vorstellen.
Alles etwas unausgegoren und ich bin gespannt, was am Ende rauskommt.
Lektüre:
Ich habe auch mal etwas gegoogelt.
Aus der Verwaltungsvorschrift StVO:
„Nur die Geltung der Zeichen 224, 229, 245, 250, 251, 253, 255, 260, 261, 270.1, 274, 276, 277, 277.1, 283, 286, 290.1, 314, 314.1 und 315 darf stattdessen auf einem Zusatzzeichen, z. B. „8-16 h“, zeitlich beschränkt werden"
Das Zusatzzeichen 7-21 Uhr kann sich also nur auf Verkehrszeichen, nicht aber auf die Geltung von Zusatzzeichen beziehen. Zwischen 21 und 7 Uhr gilt also das Verkehrszeichen nicht. Da auf einem Parkstreifen auch ohne besondere Ausweisung mit einem P geparkt werden darf, dürfte demnach jedermann zwischen 21 und 7 Uhr da parken. Eine andere Interpretation wäre, aus der Nichtgültigkeit des (eingeschränkten) Parkplatzschildes ein Parkverbot zu begründen.
Aus dem nachher verlinkten Urteil:
„Daran vermag auch das wenig nachvollziehbare Ergebnis nichts zu ändern, dass bei einem
solchen Verständnis der Regelungen, das (Haupt)-Verkehrszeichen „Parken“ insbesondere
an Sonntagen entweder mit der Folge nicht gelten würde, dass dort dann nicht geparkt
werden dürfte, oder dass dann das Parken ohne geltende Verkehrszeichen allgemein
zulässig wäre. Es wäre auch im ruhenden Verkehr eine Überforderung eines juristisch nur
im Rahmen der Fahrerlaubnisprüfung vorgebildeten Bürgers, ihm anzusinnen, sich über die
Sinnhaftigkeit der Anordnung von Verkehrszeichen vertiefte Gedanken zu machen und
darauf aufbauend den mutmaßlichen - nicht geäußerten - Willen einer
Straßenverkehrsbehörde zu ergründen.“
Das Gericht sagt also „Tja, wenn das Zusatzzeichen die Gesamtheit der darüber liegenden Zeichen außer Kraft setzt, dann gelten die halt nicht. Ob das nun zum Parkverbot für alle oder zur allgemeinen Parkerlaubnis führt, klären wir jetzt einfach mal nicht. Dem Verkehrsteilnehmer ist die Interpretation sowieso nicht zumutbar.“
Die Stadt hat zudem gegen diese Verwaltungsvorschrift verstoßen, denn:
„Mehr als zwei Zusatzzeichen sollten an einem Pfosten, auch zu verschiedenen Verkehrszeichen, nicht angebracht werden. Die Zuordnung der Zusatzzeichen zu den Verkehrszeichen muss eindeutig erkennbar sein“
Und nun ein Urteil:
Hier hatte ein Verbrenner an einem Sonntag geparkt - und wurde abgeschleppt und verwarnt.
Kurz gesagt: Nö, es bestand da kein Parkverbot für Verbrenner.
Unerheblich für das Urteil, aber erheblich für die wunderbare Bürgerfreundlichkeit der Stadt Hamburg: Die durch das Schild geschützte Ladesäule war zum Zeitpunkt des Abschleppens mit einer Art Sack abgedeckt und mit dem Hinweis „Außer Betrieb“ versehen.
Acht Seiten Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes. Ich applaudiere.
Natürlich kann das sein, wenn der Schilderbaum das anordnet. Ob das so gewollt ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Deine Vorstellungskraft ist nicht unbedingt von Belang.
Und natürlich ergibt das alles keines Sinn, was a) schon mehrfach geschrieben wurde und b) Anlass der eigentlichen Frage sein dürfte.
Ich zitiere daraus auch noch einmal gern:
Ich darf vielleicht auch noch darauf hinweisen, dass @X_Strom hier schon mehrfach auf bizarre, widersprüchliche und unsinnige Schilderbäume und andere Zeichen hingewiesen hat.