Verkehrszeichen interpretieren

Was bedeutet dieses Zeichen:http://static.chefkoch-cdn.de/ck.de/forumuploads/22/…

Ich würde sagen:

Zusatzeichen schränken die Gültigkeit des darüber befindlichen Zeichens ein - oder?

Alsodürfte die Parkverbotszone nur werktags zu den genannten Zeiten gelten.

Das zweite Zusatzzeichen soll wohl heißen: „Mit Parkschein 1 Std.erlaubt.“
Sollte da nicht dann auch „frei“ dabei stehen?

Und dann das untere Zusatzzeichen: „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“. Also immer? Und ohne Parkschein?

Sorry, ich kapier es nicht ganz.

Denn aus der Diskussion im „chefkoch“-Forum geht hervor, dass das Zeichen bedeuten soll:
Parkverbotszone Anfang.
Parken mit Parkschein, aber nur auf den gekennzeichneten Flächen und nur werktags erlaubt.

Ich bin mir recht sicher, dass die zeitliche Einschränkung ohne den Zusatz „frei“ das Gegenteil von dem darstellt, was gewollt ist.

Alsodürfte die Parkverbotszone nur werktags zu den genannten
Zeiten gelten.

Ja

Das zweite Zusatzzeichen soll wohl heißen: „Mit Parkschein 1
Std.erlaubt.“
Sollte da nicht dann auch „frei“ dabei stehen?

Nein

Und dann das untere Zusatzzeichen: „Parken in gekennzeichneten
Flächen erlaubt“. Also immer? Und ohne Parkschein?

Nein, wenn Parken, dann nur mit Parkschein in der angegebenen Zeit und auch nur auf den markierten Flächen.

Ausserhalb der Zeit, kann auch ohne Parkschein geparkt werden, aber wieder nur auf den markierten Flächen.

So sehe ich das.

Hoffe es stimmt.

grüße RS99

Hi,

ich sehe hierin einfach eine Beschilderungswut und dadurch erzeugte Über-/Desinformation. Es gibt einfach zwei verschiedene Interpretationsmöglichkeiten.

Beide wurden bereits genannt.

Gruß
vdmaster

hi,

Beide wurden bereits genannt.

was ist mit Nummer 3: ungülig da nicht den Vorschriften entsprechend. aufgeklebtes, unvollständiges Haltverbots Zeichen über die wasauchimmer-Zonen Tafel.

grüße
lipi

Moin,

das Schild soll so in Starnberg zu sehen (gewesen?) sein.

In dem „chefkoch“-Forum war dann zu lesen, dass einer dort ein Knöllchen bekam, weil er am Sonntag dort parkte.

Die Stadt war also der Meinung:
Parken dort NIE, außer zu den genannten Zeiten. Das halte ich für 100% falsch beschildert.
Hier hätte dann hinter den Zeiten ein „frei“ gemusst.
Dann wäre auch „nur mit Parkschein“ und „nur in gekennzeichneten Flächen“ korrekt, da sie das darüber befindliche Zusatzzeichen einschränkten.

Zur Zeit ärgere ich mich über meine Stadt.
Die möchten das Parken von LKW auf Seitenstreifen bestimmter Durchgangssstraßen verbieten. Dazu haben die dann beschildert:

  1. eingeschr. Halteverbot
  2. „gilt auch auf dem Seitenstreifen“ (das SInnbild mit dem durchgestrichenen PKW)
  3. nur für LKW

Das kapiert fast keiner!
Denn das Piktogramm auf dem Zusatzeichen zeigt eben den durchgestrichenen PKW - die Schilderkombination gilt aber nur für LKW.
Und ganz toll: Die massive Verbreitung abgeparkter Werbeanhänger wird so auch nicht unterbunden.
Ein simples Schild „P - nur für PKW“ hätte genügt. Jeder hätte es verstanden. Und die Werbeanhänger wären auch weg vom Fenster.