Hallo!
Wir reden doch von dieser Kombi, nur eben mit Tempolimit 40:
Es gibt absolut gar keinen Grund, warum das zweite Schild das erste einschränken sollte.
Wenn es so wäre, dann stünde das irgendwo, z.B. im §39 StVOff., tut es aber nicht.
Wenn ein Verkehrszeichen eingeschränkt wird, dann durch eine weiße Tafel wie hier:
(Tempolimit für die nächsten 2km, endet danach automatisch)
oder sowas hier:
Aber selbst das ist nicht so eindeutig. Denn das hier:
bedeutet sicher, daß das Tempolimit nur bei Eis und Schnee gilt, oder? Das dachte auch einer, der mit 125km/h fuhr, wo so gekennzeichnet nur 80 erlaubt waren, das Gericht entschied dann, daß die Schneeflocke nur ne Erläuterung ist, warum da ein Limit eingerichtet wurde. Sie schränkt das Limit aber nicht auf Wintertage ein. Fazit: Bußgeld, Punkte, Lappen weg. Auf der weißen Tafel hätte „bei Glätte“ stehen müssen.
Legt man die StVO exakt aus, findet man das LKW-Symbol an der gleichen Stelle wie das Schneeflockensymbol, man könnte auf die Idee kommen, das hier bedeutet dann, daß man 60 fahren soll, weil es hier LKWs gibt:
Wie auch immer, es gibt in deinem Fall keinen Grund für die Einschränkung. Ich würde da auch keinem Fahrlehrer trauen, denn auch der macht Fehler, und im Zweifel ist dein Lappen, und nicht seiner weg. Beim Schneeflockensymbol würde der gesunde Menschenverstand noch viel eher sagen, daß das nur bei winterlichen Verhältnissen gilt, ist aber nicht so.