Hallo,
Fred Feuerstein ist mal wieder unterwegs. Er rammt den Bordstein hoch und parkt auf dem Gehweg, weil es das Verkehrszeichen so erlaubt. Google Street View vom Tatort
Hier die Ansicht der Strasse. Man erkennt, dass mehrere Feuersteins kreuz und quer parken. Aufgrund der Strassenlaternen, stehen die Wagen teils schrääääch. Die Strassenansicht in Google ist von 2009. Inzwischen haben die Urzeitmenschen auch Markierungen auf den Gehweg gemalt: es sind nur einige Parkbuchten mit weissen Linien (Rechtecke zum Parken) markiert. Unter dem Verkehrszeichen „Parken auf Gehweg“ ist aber kein Zusatzschild (etwa) Parken nur in Markierungen (o.ä.) erlaubt.
Als Fred seine Steinbeissserpizza gegessen hat und zum Wagen zurückkommt hat er ein Knöllchen. Wegen Parkens auf dem Gehweg.
- Hätte er die Markierungen richtig deuten müssen und nur dort parken dürfen?
- Auf den Steintafeln der StVO findt er keinen Zusatz beim Zeichen 315 der auf zusätzliche Markierungen hinweist (z.b. in beruhigten Zonen darf nur innerhalb der Markierung geparkt werden)
Wer kann Fred helfen?
Viele Grüße,
Mischa