Verkehrszeichen Parken auf Gehweg 315 in Kombination mit Parkfeldern - gibt des die StVO her?

Hallo,

Fred Feuerstein ist mal wieder unterwegs. Er rammt den Bordstein hoch und parkt auf dem Gehweg, weil es das Verkehrszeichen so erlaubt. Google Street View vom Tatort
Hier die Ansicht der Strasse. Man erkennt, dass mehrere Feuersteins kreuz und quer parken. Aufgrund der Strassenlaternen, stehen die Wagen teils schrääääch. Die Strassenansicht in Google ist von 2009. Inzwischen haben die Urzeitmenschen auch Markierungen auf den Gehweg gemalt: es sind nur einige Parkbuchten mit weissen Linien (Rechtecke zum Parken) markiert. Unter dem Verkehrszeichen „Parken auf Gehweg“ ist aber kein Zusatzschild (etwa) Parken nur in Markierungen (o.ä.) erlaubt.
Als Fred seine Steinbeissserpizza gegessen hat und zum Wagen zurückkommt hat er ein Knöllchen. Wegen Parkens auf dem Gehweg.

  • Hätte er die Markierungen richtig deuten müssen und nur dort parken dürfen?
  • Auf den Steintafeln der StVO findt er keinen Zusatz beim Zeichen 315 der auf zusätzliche Markierungen hinweist (z.b. in beruhigten Zonen darf nur innerhalb der Markierung geparkt werden)

Wer kann Fred helfen?

Viele Grüße,
Mischa

Schau mal „Bei Dicken…“ Wagen über 2,8t hilft das Schild nicht… (Passt das?)

Oder da: Linien im Zusammenhang.

Irgend wie schient mir, das die Linien nicht das Thema waren. Wenn das Gewicht auch nicht hilft, dann weiß ich es auch nicht.

fg

Dirk_P

Das ist nicht nötig.
Die Parkflächenmarkierung ist das Zeichen 74 nach StVO, es besagt:
Ge- oder Verbot
Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden.
Erläuterung
Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.

Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog kennt diese Ordnungswidrigkeit unter der Nummer (TBNR) 141015:
Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; – BKat

Das kostet im Regelsatz 10,00€ und gibt 0 Punkte.

Da Parken auf dem Gehweg dort grundsätzlichn erlaubt war (deine Schilderung), wurde nicht gegen das Geheweg-Parkverbot verstoßen, sondern gegen das Gebot, entsprechend der Markierungen zu parken.
Mein - zugegeben äußerst laienhaftes - Verständnis des Straßenverkehrsrechts geht also davon aus, dass hier der falsche (und vermutlich weit kostenintensivere!) Tatbestand ausgewählt wurde.
Ich würde in einem ersten Schritt zuerst mal freundlich bei der Behörde anrufen und fragen, ob man den Irrtum auch so sehen würde und nicht korrigieren mag.
Wenn nicht, würde man einen Anwalt befragen - aber bitte die Kosten im Auge haben!

nix „DICK“ - Fred fährt eine Mamorkarosse (StandardPKW < 2to)

Parkflächenlinien sind es auch keine, es wird jeweils ein Parkplatz eingerahmt, ähnlich wie bei einem Behindertenparkplatz oder einer Parkuhr.

Aber eine Kombination mit dem Schild 315 (beide Räder aufm Gehweg) hab ich nirgendwo gelesen.
Fred hat auch die Verwarnung 112402 - Paken auf dem Gehweg erhalten, obwohl das Zeichen 315 mehrfach angebracht ist. Auch die verbleibende Wegbreite („keiner kommt mehr durch“) belief sich wie dei regulär in der Parkfläche geparkten PKW.

Freds PWK ist unter 2to. schwer.
Er wird auch für 112402-Parken auf Gehweg (20€)belangt, nicht wegen Verstoß gegen Parkflächen (10€) belangt.
NAchfragen bei der behörde wird nichts bringen, weil die dort wohl schon länger auf diese Art Knöllchen verteilen. Und wenn von 10 Knöllchen 9 bezahlt werden, ists ein guter Schnitt!

Das Parken auf dem Gehweg war eben nur innerhalb der entsprechenden Markierungen erlaubt? Ergo parkt man außerhalb davon unzulässig auf dem Gehweg? Die Nr. 141015 betrifft dann vielleicht eher Fälle, wo man über die Markierungen hinsteht und z.B. zwei markierte Parkplätze belegt? Wäre jetzt meine laienhafte Herleitung. Und klar, als Zettelverteiler würde ich das nicht in Richtung preiswerte Variante auslegen ;o)
Das Schild stellt eine Ausnahmen von der Regel dar, dass auf Gehwegen nicht geparkt werden darf. Die Markierungen sind dann wieder die berühmte Ausnahme von der Ausnahme. Und auf die braucht auf dem Schild bzw. einem Zusatzzeichen auch nicht extra hingewiesen werden. Auf andere Linien/markierungen wird man doch auch nur selten explizit nochmal hingewiesen? Oder hast Du nur mal als Beispiel schonmal bei einer Haltelinie an einem Stoppschild ein Zusatzzeichen mit Hinweis auf diese Haltelinie gesehen?