Verkehrtherumparker in Einbahnstrasse

Hallo allerseits,

in einer Einbahnstrasse wuerde - seit ihrer Umwidmung von einer normalen Strasse - auch 3 Monate nach der Aenderung immer noch Fahrzeuge verkehrherum einfahren bzw. in der Strasse (teilweise mit Gefährdung anderer) wenden und dann entgegen der Fahrrichtung parken.

Die betroffenen Fahrer wuerden auch nach Ansprache diesbezueglich nicht einsichtig sein, weder was das Fahren bzw. Wenden noch was das Parken angeht.

Das zustaendige Ordnungsamt ignoriert die von mehreren Anwohnern kommenden Beschwerden: es verbliebe also nur der Anruf bei der Polizei.

Frage nun: Wuerden die Fahrzeuge abgeschleppt werden, sofern man die Polizei benachrichtigt und diese den Status Quo begutachtet haetten, oder beliessen diese es mit der Anbringung eines „Strafzettels“?

Gruss
E.

Hallo,

Die betroffenen Fahrer wuerden auch nach Ansprache diesbezueglich nicht einsichtig sein, weder was das Fahren bzw. Wenden noch was das Parken angeht.
Das zustaendige Ordnungsamt ignoriert die von mehreren Anwohnern kommenden Beschwerden: es verbliebe also nur der Anruf bei der Polizei.

Die dann sicher nur bei einer konkreten unmittelbaren Gefährung kämen.

Frage nun: Wuerden die Fahrzeuge abgeschleppt werden, sofern man die Polizei benachrichtigt und diese den Status Quo begutachtet haetten, oder beliessen diese es mit der Anbringung eines „Strafzettels“?

Glaubt man den Aussagen mancher Betroffener, sind die Politessen oder auch die Polizei ganz wild aufs Abschleppen, und zwar ausschließlich der Abzocke wegen. Das scheint hier also nicht der Fall zu sein. Wenn keine konkrete Gefährdung/Behinderung vorliegt, werden die wohl bloß ein Ticket anbringen oder dies ganz frei nach dem Opportunitätsprinzip einfach sein lassen.

Grüße