Hallo allerseits,
in einer Einbahnstrasse wuerde - seit ihrer Umwidmung von einer normalen Strasse - auch 3 Monate nach der Aenderung immer noch Fahrzeuge verkehrherum einfahren bzw. in der Strasse (teilweise mit Gefährdung anderer) wenden und dann entgegen der Fahrrichtung parken.
Die betroffenen Fahrer wuerden auch nach Ansprache diesbezueglich nicht einsichtig sein, weder was das Fahren bzw. Wenden noch was das Parken angeht.
Das zustaendige Ordnungsamt ignoriert die von mehreren Anwohnern kommenden Beschwerden: es verbliebe also nur der Anruf bei der Polizei.
Frage nun: Wuerden die Fahrzeuge abgeschleppt werden, sofern man die Polizei benachrichtigt und diese den Status Quo begutachtet haetten, oder beliessen diese es mit der Anbringung eines „Strafzettels“?
Gruss
E.