Hallo,
in der Anlage 4 zur Fahrzeugzulassungsverordnung ist in Abschnitt 2 unter 2 a ein Muster eines Kraftradkennzeichens abgebildet und darunter unter 3 ein „verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen“.
Ist für Motorräder nur das Muster 2a zulässig oder auch das unter 3?
Ich holte heute mein Motorradkennzeichen ab und da ist so viel Platz zwischen den Zeilen, das könnte man ähnlich dem verkleinerten zweizeiligen Kennzeichen deutlich verkleinern.
2011 wurde die Schriftgröße auf den Motorradkennzeichen verkleinert, früher waren die füllender bedruckt. Wieso wurde damals die Schriftgröße minimiert?
Grüße