Hallo
Deshalb wollte ich von euch wissen, ob Ihr mir sagen könnt in
welchem Teil der DIN VDE (0100 ?) etwas über die Art und Weise
steht wie Herdanschlusskabel verlängert werden dürfen.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es speziell für Herdanschlußkabel (-leitung!) eine Vorschrift geben soll. Das ist doch eine Leitung wie jede andere.
Es geht darum, dass wir eine neue Küche bekommen und die
Küchenfirma einfach das Kabel mittels Lüsterklemmen mit fiel
Isolierband verbinden will und dieses dann unter den
Küchenschränke kleben möchte.
Wenn die Küchenfirma den Herd anschließt, muß eine Zulassung dafür da sein. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person wird aber doch nicht Lüsterklemmen und Isolierband nehmen. Wenn doch, gehört denen auf die Finger geklopft.
Es besteht leider keine Möglichkeit mehr den Herdanschluss
umzulegen.
Gehts eigentlich um die feste Unterputzverlegung oder die flexible Herdanschlußleitung?
Meiner Meinung nach müsste man eine a.P Verteiler nehmen und
dann die Kabel mittels Dosenklemmen durch verbinden
Für die flexible Herdanschlußleitung kann man das machen. Ich würds dann so machen:
Klemmkasten, z.B. Hensel D9040, dazu Kunststoffverschraubungen M25 mit Muttern, dann ist die Zugentlastung auch ordentlich. Innen rein Wagoklemmen 222-413. Die mit den Hebeln, brauchen keine Aderendhülsen.
Nein ich würds anders machen: Flexible Leitung H05VV-F5G2,5 als Meterware so lang wie benötigt nehmen und in die Herdanschlußdose einklemmen. Unter den Möbeln bis zum Herd verlegen, fertig.
Bei der Dimensionierung der Leitung bist du als Fachmann allerdings selber gefragt. Ich nehme mal Drehstrom in Deutschland, mit 3x16A abgesichert, an, außerdem Absicherung mit Fehlerstromschutzschalter. Wenn nicht, wirst die Leitungsdimensionierung wegen dem Schleifenwiderstand selber ermitteln müssen.
Hans