Ich bin 59 Jahre alt und erhalte seit 01.08.21 ALG1.
Laut Bewilligungsbescheid mit einer Anspruchsdauer von 720 Tagen.
Ende März 2022 bin ich erkrankt.
AU-Erst- und Folgebescheinigungen habe ich an die Arbeitsagentur und an die Krankenkasse geschickt.
Nach genau 6 Wochen habe ich von der Arbeitsagentur einen Aufhebungsbescheid „… über die Bewilligung von ALG …“ erhalten. Die Zahlung von ALG erfolgte bis zum 4.5.22.
Seitdem warte ich darauf, dass die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes aufnimmt.
Nun meine Frage:
Bisher habe ich „nur“ für etwa 275 Tage ALG 1 bezogen - ab 5.5. wird wohl Krankengeld von meiner Krankenversicherung gezahlt.
Ich hoffe, dass ich in den nächsten Wochen wieder arbeitsfähig sein werde und werde mich natürlich am ersten Tag der Arbeitsfähigkeit wieder beim Arbeitsamt anmelden und ALG 1 beantragen.
–> Wird die Zeit, in der ich Krankengeld bezogen habe, „hinten angehängt“, also bleibt es bei „720 Tage Anspruchsdauer“, oder
–> läuft diese Zeit als „ohne Bezug von ALG“ (weil ja Krankengeld bezogen) mit in die 720 Tage rein, so dass sich der Anspruch auf ALG 1 während der Krankheitsdauer reduziert?
Besten Dank vorab!