Hallo zusammen,
mal angenommen es existiert eine fristlose Kündigung und zugleich eine Vorsorgliche mit Auslauffrist.
Das Arbeitsgericht hält die Fristlose in zweiter Instanz schon mal für nichtig muß aber wegen den Fristen einer weiteren Kündigung auf ein Urteil aus der ersten Instanz warten.
Kann sich das Arbeitsamt und evtl. auch der Gekündigte schon mal das Arbeitslosengeld bzw. den nicht gezahlten Lohn zurück verlangen und verlängert sich somit auch der Anspruch auf das Arbeistlosengeld?
Nicht alltäglich, ich weiß…
MfG
Reinhold