Hallo Robert,
Solange Sie noch keinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland begründet
haben, können Sie mit Ihrem gültigen ausländischen Führerschein unbefristet Kraftfahrzeuge
führen. Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis sind auch in der Bundesrepublik
zu beachten. Beachten Sie, dass Ihre Pkw-Fahrerlaubnis hier insbesondere dann nicht gilt,
wenn Sie das in der Bundesrepublik Deutschland für die betreffende Klasse vorgeschriebene
Mindestalter noch nicht erreicht haben.
Nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland besteht
die Fahrberechtigung noch sechs Monate. Danach wird Ihr Führerschein nicht mehr aner-
kannt. Für die weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesre-
publik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich.
In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate
verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht
länger als zwölf Monate in der Bundesrepublik Deutschland haben werden.
Quelle : http://www.fahrlehrerverband-bw.de/04-Infos-VkTN/inf…
Hey, Ich hab letztes Jahr ein Auslandsjahr in Kanada gemacht
und habe dort einen Führerschein gemacht. Leider sind nun die
6 Montate Fahrerlaubniss fast forbei, und bis zum 18
Geburtstag sind es noch ein paar Monate. Gibt es eine
Möglichkeit den Führerschein ein paar Monate zu verlängern,
sodas ich, bis ich 18 bin, noch fahren kann ? Z.B eine kurze
Ein- und wieder Ausreise aus der EU ? Oder könnte ich einen
Antrag stellen ? Soweit ich weis kann ich, wenn ich meinen
Führerschein umgeschrieben habe, nicht fahren bis ich 18 bin.