Verlängerung der Probezeit in der verlängerten Probezeit

Hallo Community,

leider weiss ich nicht mehr weiter aber hab das gefühl da läuft irgendwas falsch, hier die Situation.

im Jahr 2000 wurde mir mein Führerschein auf Grund einer Trunkenheitsfahrt entzogen ich befand mich noch in der Probezeit es wurde weiterhin ein Jahr Sperre nur Neuerteilung verhängt und eine Mpu angeordnet.Vorher gab es bereits ein Geschwindigkeitsdelikt 35km/h zu schnell Außerorts wo ich eine Geldbuße bekam aber kein Wort von einer Probezeitverlängerung und auch kein Aufbauseminar.

Nach 17 Jahren des Komplettverzichtes beschloss ich 2016 mein Führerschein wiederzuerlangen und im Juli 2017 war es dann soweit nach erfolgreicher MPU und durchlaufen der Fahrschule mit theoretischer und praktischer Prüfung bekam ich ihn Neuerteilt. Voller Freude und Vorsatz alles besser zu machen lies ich mir nichts zu schulden kommen bis ich dann am 12.11.2019 geblitzt wurde mit 29kmh zu schnell ausserhalb geschlossener Ortschaften. Ich bekam ein Bussgeld was ich sofort entrichtete.

Nun in dem glauben das damit die Sache erledigt wäre bekam ich 2 Monate später wieder Post mit der Anornung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
Ich war fest im glauben meine Probezeit wäre bereits rum da ich den Führerschein im Juli 2017 Neu bekam und das vergehen im November 2019 war.

Nach einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter der Führerscheinstelle ergab sich das ich wohl damals bei meinem ersten Führerschein „vermutlich“ eine Probezeitverlängerung bekommen habe und die jetzt weiterlief.Er könnte mir nicht genau sagen durch welches Delikt aber der Rechner würde es so sagen…bzw er habe den Auftrag durch das Kraftfahrbundesamt bekommen.

Ist dies denn so alles rechtens in meiner Sachlage?Auf jedenfall ist aus meiner Sicht nicht rechtens eine verlängerte Probezeit wenn sie denn tatsächlich damals verlängert wurde jetzt nochmal um 2 Jahre zu verlängern.

Ich bitte um Hilfe

Vorher gab es bereits ein Geschwindigkeitsdelikt 35km/h zu schnell Außerorts wo ich eine Geldbuße bekam aber kein Wort von einer Probezeitverlängerung und auch kein Aufbauseminar.

Die Anordnung eines Aufbauseminars kommt i.d.R. 2-4 Monate nach Rechtskraft des auslösenden Bußgeldbescheides. Es kann und darf rechtlich aber auch länger dauern.
Möglicherweise warst Du mit der Trunkenheitsfahrt und der darauf folgenden Entziehung der Fahrerlaubnis schneller als die Fahrerlaubnisbehörde.

Wenn die FE entzogen ist, verlängert sich aber auch ohne Anordnung eines ASF die Probezeit,
siehe §2a StVG (2a) Satz 2

Deine Probezeit wurde also damals schon verlängert, sie ruhte aber mit Datum der Entziehung Deiner FE und wurde dann mit Neuerteilung der FE und der restlichen Probezeit von insgesamt 4 Jahren fortgesetzt.

Für die OWi vom 12.11.2019 hast Du nun ein ASF angeordnet bekommen.
Das ist m.M.n. rechtmäßig, da dies die erste Anordnung dieser Art ist.
Eine nochmalige Probezeitverlängerung um weitere 2 Jahre kann es aber nicht geben, dies ist nur einmal auf insgesamt 4 Jahre möglich.

Du kannst bei Deiner Fahrerlaubnisbehörde Akteneinsicht beantragen, dort lässt sich der Sachverhalt sicher klären.
Wahrscheinlich hast Du die ASF Anordnung als Standardtext bekommen, da steht logischerweise die Probezeitverlängerung mit drin, das trifft auf Deinen Sonderfall aber nicht zu.

Gruß Crack

Vielen dank für die Aufklärung dann werde ich das mal machen mit der Akteneinsicht