Verlagswesen/Vertrag für Autor

Liebe ExpertInnen,

ist es üblich, dass ein Autor, dessen Buch bei einem Verlag angenommen wurde, vor der Veröffentlichung etwas bezahlen muss ?

Meines Wissens läuft es doch so, dass Autoren vom Verleger einen Anteil am Erlös des Buches erhalten.Der Rest ist Sache des Verlags.

In diesem speziellen Fall befürchte ich, dass ein Ahnungsloser abgezockt werden soll, denn ein englisches Buch soll unübersetzt 3 Jahre lang ausschließlich im deutschsprachigen Raum vertrieben werden. Dabei handelt es sich um die Autobiographie einer hier wie dort nicht prominenten Person aus dem osteuropäischen Sprachraum.
Diese Biographie dürfte per se nur einen sehr kleinen Personenkreis ansprechen; auf Englisch noch viel weniger Interessenten.

Ich fürchte, dass sich die „Verlegerin“
mit dem anbezahlten Geld aus dem Staub macht ohne irgendeine Leistung zu erbringen.
Ich kenne mich mit der Materie eigentlich gar nicht aus und hätte daher gerne einen qualifizierten Rat.

Danke für Hilfe
Lexi

Hallo!

Es gibt sogenannte Bezahlverlage, da kommt der Autor für alles auf und nimmt auch den Vertrieb selbst in die Hand. Wird es ein Bestseller, bleibt das ganze schöne Geld ihm.
Floppt das Buch, hat der Autor teures Heizmaterial gekauft …

Andere Verlage kaufen dem Autor die Rechte ab (einmalige Zahlung), wenn es ein Flop wird, hat der Autor keinen Schaden, er hat ja nichts bezahlt sondern im Gegenteil noch was bekommen.
Da gibt es auch Fälle, wo der Autor sich hat abspeisen lassen, sein Werk hat reißenden Absatz gefunden, und der Verlag hat fett kassiert.

Und dann gibt es noch die Möglichkeit, dass der Autor für jedes verkaufte Buch einen bestimmten Betrag bekommt (ein paar Cent), das heißt, je mehr verkaufte Bücher, desto mehr Verdienst.

Schau dir die HP von dem Verlag genau an und google nach „Zuschussverlage Deutschland“, da findest du einen Haufen interessanter Informationen!

Zaunkoenigin

Sogenannte Druckkostenvorschüsse sind z.B. bei wissenschaftlicher Literatur üblich, wegen der niedrigen Auflagen.

Hallo,

Impressum prüfen und eine Wirtschaftsauskunft einholen. Das sollte Klarheit bringen. Was hat dieser Verlag denn schon gemacht und wie lange gibt es ihn? Referenzen? Wer hat das aufgrund welcher Annahmen / Daten / Zahlen / Fakten so entschieden…etc. stellt Fragen!

Heute gehen Verlage seltsame Wege. So kenne ich einen Fall in dem ein Verlag einen Autor „bat“, für den Verlag Festabnahmen mit potentiellen Kunden zu verhaneldn, ohne Provision oder rechtl. bindenden Auftrag bzw. Kompetenz.

Wenn das Bauchgefühl schon so negativ ist, würde ich diesen Schritt ganz genau prüfen.

Grüße
Helena

Hallo,
es gibt tatsächlich Verlage, die von ihren Autoren Geld verlangen, bevor sie ein Werk in Druck geben. Diese Verlage tun meistens sehr wenig bis überhaupt nichts für ihre Autoren; sie schicken auch keine Vorschauen an die Buchhandlungen raus, weil sie dadurch, dass der Autor ihnen Geld gibt, nicht darauf angewiesen sind, ihre Produkte auch zu verkaufen.

Ich würde von so einem Verlag auf jeden Fall die Finger lassen. Wenn es schwierig ist, einen Verlag zu finden, der einen besseren Vertrag anbietet, bei dem der Autor für das Buch Geld bekommt und nicht andersherum, dann würde ich mich nach anderen Möglichkeiten umsehen.

Es gibt viele Autoren die den Weg des so genannten Selfpublishers gehen. Es gibt mehrere Möglichkeiten dafür. Die bekanntesten sind BOD (Book on Demand), Neobook und Amazon.

Bei Book on Demand zahlt man dem Unternehmen einen festen Betrag, dafür, dass man sein Buch über sie zur Verfügung stellen kann. Book on Demand Titel tauchen für die meisten Buchhändler in den Barsortimentskatalogen auf, sind also ohne größere Schwierigkeiten bestellbar. Jedes Exemplar wird nur nach Bestellung gedruckt; eine Auflage muss also nicht vorfinanziert werden. Den Verkaufspreis bestimmt der Autor selbst. Und der Autor bekommt Geld für jedes einzelne verkaufte Exemplar.
http://www.bod.de/autoren.html?gclid=Cj0KEQjwqNiwBRDnq93MioaqtKQBEiQAb7Ezn7RZCp3W6TT6ubphaieUitOrCC94wm8wOUFckgJuX4QaAnzE8P8HAQ

Neobooks ist ein Unternehmen der Droemer Knaur Verlage in Zusammenarbeit mit den Rowohlt Verlagen. Hier kann man sein Werk als E-Book einstellen; kostenfrei. Die Plattform stellt das Buch bei unterschiedlichen anderen Plattformen ein wie zum Beispiel ITunes und weitere. Auch hier wird jeder Verkauf abgerechnet, Neobooks behält einen Prozentsatz des Preises ein. Hier ist jedoch keine gedruckte Ausgabe des Buches möglich, es sei denn, die Verlage entdecken den Titel und möchten ihn drucken.
https://www.neobooks.com/home

Amazon ist mit seinem Selfpublishingverlag Create Space eine Mischung aus beidem. Der Autor kalkuliert sein Werk selbst und entscheidet, ob Amazon es als gedrucktes Buch anbieten soll oder nur als EBook. Auch hier bekommt der Autor pro verkauftem Buch Geld, eine bestimmte Provision bleibt bei Amazon. Ob es feste Kosten gibt, kann ich leider aus dem Kopf nicht sagen. Der Vorteil ist laut der Autoren, die ich kenne, die darüber produzieren, die Einfachheit. Der Nachteil ist, dass Amazon nur an Endkunden ausliefert - das heißt, dass jemand, der in einer Buchhandlung kaufen möchte, dort dieses Werk nicht bestellen kann - es sei denn der Buchhändler legt keinen Wert darauf, Geld für seine Arbeit zu verdienen und hat kein Problem damit, eine Menge Ärger mit den Rechnungen zu haben.

Bei allen drei Lösungen muss der Autor selbst Werbung für sein Werk machen. Etwas, das ein Verlag, der daran interessiert ist, Geld mit seinen Büchern zu verdienen, für ihn übernehmen würde.

Hallo,

ich wollte erst einen langen Vortrag gegen Druckkostenzuschussverlage schreiben. Ich habe ihn gelöscht, denn zu deinem Problem gibt es keine einfache Lösung.

Niemand kennt den Vertrag zwischen Autor und diesem Verlag. Ich habe selbst schon Biografien für die Oma von nebenan mit Auflage ~ 96 Stück veröffentlicht - und dafür Geld genommen (es war nämlich eine Sauarbeit).

Und englische Bücher im deutschsprachigen Raum? Hm, ich weiß zwar nicht, was der Autor sich dabei gedacht hat, aber er wird ja wohl seine Gründe dafür haben, oder? Falls nicht, verstehe ich allerdings nicht, dass er sich darauf einlässt.

Also: Wir können das von hier gart nicht beurteilen. Aber eins ist klar: Egal, wie der vertrag aussieht - er muss eingehalten werden (solange er nicht gegen geltendes Recht verstößt).

Sorry, qualifizierter geht’s unter den Umständen nicht.
Ann da Cáva