Hallo,
folgenden Fall möchte ich hier zur Diskussion stellen, bevor ich mir eine abschließende Meinung bilde.
Frau A hat (unstrittig) einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund, der nach insgesamt 2 Jahren mit Ablauf des 14.07. enden würde. Frau A ist derzeit arbeitsunfähig erkrankt (mindestens bis zum 30.06.) und der AG hat sich bisher nicht geäußert.
Frau A erhält per Post einen Dienstplan für den Monat Juli, der von der für Personalangelegenheiten zuständigen Frau B am 13.06. erstellt wurde. Auf diesem Dienstplan ist Frau über den 14.07. hinaus zur Arbeit eingeteilt.
Frau B ist im Betrieb für alle Personalangelegenheiten zuständig einschließlich Diensteinteilung und Durchführung von Bewerberverfahren, nicht aber für die formale Einstellung. Diese wird vom Geschäftsführer vorgenommen.
Nunmehr also die unvermeidliche Frage:
Wenn Frau A vor dem 15.07. ihre Arbeitsunfähigkeit beendet und am 15.07. ohne Widerspruch ihren Dienst versieht, ist dann unter Berücksichtigung der Stellung von Frau B ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen ?
oder
Könnte evtl. der Arbeitgeber argumentieren, daß der Geschäftsführer von der Einteilung nichts wußte und erst bei (nachträglicher) Kenntnissnahme der Fortführung der Tätigkeit von Frau A widersprechen konnte ?
Danke für fachliche Antworten.
&Tschüß
Wolfgang