Meine Freundin hat von April bis jetzt (Oktober) gearbeitet. Sie hatte 6 Monate Probezeit in einem Gespräch wurde ihr mitgeteilt, dass nun die Probezeit „wie besprochen“ bis Ende Dezember verlängert wird. Ohne Unterschrift, ohne neuen Vertrag oder Vertragsänderung. Ist das so überhaupt gültig?
Eine Probezeit darf zwar für länger als sechs Monate vereinbart werden, allerdings endet die zulässige Dauer für eine entsprechend verkürzte Kündigungsfrist nach maximal sechs Monaten.
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/content_04.html
Eine Verlängerung über die ursprüngliche Vereinbarung hinaus muß einvernehmlich getroffen werden, demensprechend darf die Freundin dem Arbeitgeber diesbezüglich mitteilen, er solle sich seine Verlängerung an den Hut stecken.
hi
von wann GENAU im April hat sie dort gearbeitet? Und wann GENAU hat sie die Mitteilung über die Verlängerung der Probezeit WIE GENAU (schriftlich? mündlich?) bekommen? Wie war die Formulierung?
Eine Verlängerung der Probezeit (um weitere 3 Monate) habe ich bei einem MA auch schon gemacht - eben weil nach den 6 Monaten nicht abzusehen war, ob er tatsächlich den Anforderungen genügt (das war allerdings eine Führungsposition in einem hochkomplexen Umfeld) - bei „Normalsterblichen“ Stellen, für die es keine Besetzungsprobleme gibt, weil der nächste am Arbeitsmarkt nur drauf geiert, würde ich dann eher eine Kündigung aussprechen. Allerdings hatte ich einerseits an den Kollegen „geglaubt“ und das Thema mit ihm auch rechtzeitig besprochen´, ein schriftliches Protokoll über das Gespräch angefertigt und gegenzeichnen lassen (wichtig in solchen Fällen - eben um ggf nachweisen zu können, dass der Mitarbeiter informiert war und auch verstanden hat, worum es geht)
Je nach Art der Stelle würde ich an Stelle deiner Freundin das als Chance betrachten, jetzt mal Gas zu geben, oder mich pronto nach etwas anderem umzuschauen
Gruß H.
P.S: der Kollege damals hat die Stelle dann letztendlich unbefristet bekommen und hat sich sehr gut bewährt er hatte nur ein paar deutliche Anlaufschwierigkeiten … so direkt von der Uni sind die Jungs ja gern ein bisschen … eh… --abgehoben-- lebensfern
Bezüglich der Fristen bekamst du schon entsprechende Antworten. aber wenn ich mir das so durchlese, beschleicht mich das ungute Gefühl, dass Deine Freundin nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde, was mit der Probezeit kaschiert werden soll
nein ist es nicht.
Der Vertrag den sie unterzeichnet hat, ist gültig, danach muss sich auch der abreitgeber richten. er kann viel erzählen, aber stimmen muss es deshlab noch nicht.
Worauf dann mit recht hoher Wahrscheinlichkeit die Probezeitkündigung folgen würde, wenn die Probezeit noch laufen würde.
01.04.15 eingestellt? Dann wären die 6 Monate vorbei.
30.04.15 wäre ja auch ein möglicher (unüblicher) Einstellungstermin, dann liefe die Probezeit noch ein paar Tage!