Verletzt durch Trockeneis von lebensmittel.de

Hallo,

ich habe das Problem, dass ich mich an Trockeneis, wodrin LM eingepackt waren, vereist habe.
Habe Vereisungen 2.ten Grades.
Ist in der Uniklinik entfernt wurden, muss aber weiter täglioch behandelt werden.

Jetzt meine Frage(n):

  1. Dürfen LM überhaubt in Trockeneis
    versendet werden? Ist schließlich
    gefrorenes Kohlenstoffdioxid.
  2. Macht es Sinn das Unternehmen zu
    verklagen?

Danke schonmal im Vorraus,

Sunny

Hallo,

  1. Dürfen LM überhaubt in Trockeneis
    versendet werden? Ist schließlich
    gefrorenes Kohlenstoffdioxid.

warum sollte man das nicht dürfen?

  1. Macht es Sinn das Unternehmen zu
    verklagen?

Eher unwahrscheinlich. Wenn ich die Angaben auf der HP richtig verstehe, wird das Trockeneis nicht in grober Schüttung auf der Ware verteilt, sondern befindet sich in separaten Behältnissen, die zudem noch mit Warnhinsweisen gekennzeichnet sind. Wie man daraus eine Schuld des Versenders ableiten will, entzieht sich meinem Verständnis.

Gruß
C.

Hallo.

  1. Selbstverständlich. Du kannst Trockeneis sogar online kaufen und liefern lassen.

  2. Nicht alles, was einem widerfährt, ist die Schuld eines anderen. Oder auch: Man kann seine eigene Draffeligkeit nicht (immer) anderen in die Schuhe schieben: Wenn man was Gefrorenes bestellt bzw. etwas, was auch beim Versand gekühlt werden muß, muß man natürlich mit sowas rechnen.
    Also, in Kurz: Solang dir das Zeug beim Öffnen des Kartons nicht quasi ins Gesicht gesprungen ist, sehe ich da keine Möglichkeit.

Gruß
Christian

MOD: siehe Text
Hallo!

Artikelbaum geschlossen wegen

a.) off topic in diesem Brett (und in „Recht“ nicht möglich wegen „Ich-Form“)

b.) m. E. völlig ausreichender Beantwortung

Herzliche Grüße

Helmut