Nach einem unverschuldeten Unfall auf dem Arbeitsweg wird nach 8 Wochen nach dem Hamburger Modell gearbeitet. Da dies ja weiter als Krankschreibung zählt, gibt es weiter nur Verletztengeld, das deutlich geringer ist als der eigentliche Arbeitslohn. Ist das korrekt? Zählt das als Lohnausfall und könnte es bei der Versicherung des Unfallverursachers als Schaden angemeldet werden? Das Verletztengeld kommt inzwischen von der Berufsgenossenschaft.
Recherchen im Netz waren nicht erfolgreich und es geht mir darum, das Prinzip zu verstehen. Wird man nach einem unverschuldeten Unfall wenigstens vor materiellem Schaden bewahrt?
Danke
Hallo,
die Zahlung von Verletztengeld nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch die Berufsgenossenschaft ist korrekt. Während des Hamburger Modells besteht durchgehende Arbeitsunfähigkeit.
Zivilrechtliche Ansprüche wie z.B. Schmerzensgeld oder ein noch bestehender Lohnausfall können bei der Versicherung angemeldet werden. Dies richtet sich jedoch nach BGB, wo ich leider kein Experte bin. Mit dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung hat dies primär nichts zu tun.
Gruß