Hallo,
ist das, was ich hier lese, richtig? Dass man eine Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung (von der Berufsgenossenschaft) nicht bei der Steuererklärung angibt?
https://www.unfallrente.net/gesetzliche-unfallversicherung/besteuerung
Sollte es richtig sein, und sollte diese Rente in den Vergangenheit aus Blödheit Unwissenheit doch angegeben worden sein, was zu deutlich höheren Steuerschulden geführt hat:
- Hätte das Finanzamt das nicht von alleine erkennen und „beheben“ müssen/sollen?
- Kann man, auch wenn die Einspruchs-/Widerspruchsfrist für die vergangenen Jahre (also vor 2019 - die Rente wurde ab irgendwann 2015 bezogen, ich glaube Mai) abgelaufen ist, trotzdem noch eine Korrektur verlangen?
@anon50614561 vielleicht?
Danke und Gruß
Christa