Verletzung der Aufsichtspflicht?

Hallo,

dürfen Eltern ihren 15jährigen Sohn eine Woche lang alleine zu Hause lassen (weil sie z.B. auf ein Seminar müssen) oder handelt es sich hierbei um Verletzung der Aufsichtspflicht?

Danke für eine Rückinfo.

Prinzipiell handelt es sich um eine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn das Kind jünger als 17 Jahre ist.
Ihr könnt wegfahren, wenn ihr sicher seid, dass er in der Zwischenzeit nichts Schwerwiegendes anstellt, ihr in ständiger Rufbereitschaft und im Notfall schnell zur Stelle seid.
Sollte allerdings etwas passieren ist der (große) Ärger sicher.
Besser wäre es die Aufsichtspflicht auf jemand zu übertragen (Nachbarn etc.) die ein Auge auf ihn haben.
Erst ab 17 gilt die eingeschränkte Aufsichtspflicht, da 17jährige zwar noch nicht volljährig, aber geduldete Freiheiten übernehmen dürfen, solange sie im Besitz aller geistigen und körperlichen Fähigkeiten sind.

Hallo, danke für die schnelle Antwort, das hat mir sehr geholfen! VG

Hallo,
die Aufsichtspflicht ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Es wird immer der Einzelfall beurteilt. In Ihrem Fall sind die Kriterien z.B.: Ist der 15jährige reif genug, sich eine Woche lang mit Essen zu versorgen, weiter zur Schule zu gehen, keine Saufgelage zu veranstalten? Kann er sich im Notfall an jemanden wenden, z.B. einen Nachbarn? Gibt es vielleicht sogar eine erwachsene Person, eventuell einen Verwandten, der gelegentlich nach ihm schaut?
Wenn Sie diese Fragen mit ja beantworten können, hätte ich keine Bedenken, den Jungen eine Woche allein zu lassen.
Anders sähe es allerdings aus, wenn Ihr Sohn Drogen oder Alkohol nimmt, die Schule schwänzt oder mit miesen Leuten befreundet ist. Dann würde das wohl nicht gutgehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Lieben Gruß, Erika

Hallo zurück
So pauschal darf dies nicht gefragt werden.
Erst nach der Tat endscheidet sich ob eine Pflichtverletztung vorliegt.
Ich empfinde schon, das das Kind alleine gelassen wird als schädlich.
Wie kommt es an Nahrung und Trinken.
Wer ist da wenn es Sorgen hat.
Was passiert, wenn den Eltern was passiert.
All dies und mehr fehlt schon in der Frage.

Hallo, ich bin keine Juristin, insofern kann ich Fragen zur Rechtsstellung nicht beantworten.

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es schon möglich, ist, einen 15-jährigen eine Woche alleine zu Hause zu lassen, wenn man:

  1. ihm das zutraut
  2. er sich das zutraut
    und 3. Ansprechpartner für Notfälle in der Nähe sind Nachbarn, Großeltern etc.

Aber wie gesagt, juristisch ist diese Aussage von mir nicht abgeklopft.

Als Erziehungsberechtigte würde ich, wenn ich auch nur geringe Zweifel hätte, Eltern von Freunden einschalten und fragen, ob der Junge in der Woche nicht bei denen übernachten kann.

Liebe Grüße
Bettina/runni

Hallo,
das ist ein schwieriges Thema.Zum einen kann ein 15 Jähriger gut längere Zeit ohne Aufsicht sein wodurch dann kiene Aufsichtspflicht verletzt wird.Eine Woche finde ich zu lang.Er sollte eine Anlaufstelle haben und eine Person die die zeitweise Betreuung übernimmt.Natürlich richtet es sich auch nach der Reife des Kindes.Traue ich ihm das zu so ganz ohne Aufsicht ?
Passiert nämlich was dann ist man selbst in der Problematik zu beweisen ob man seine Aufsichtspflicht verletzt hat oder nicht.

Viele Grüße
dieAndi