Hallo,
ein Kleinkind fährt mit seinem Laufrad auf dem Fußweg, neben ihm geht ein Elternteil was das Kind direkt beaufsichtigt. Trotz der direkten Beaufsichtigung verursacht das Kind plötzlich und unerwartet einen Schaden an einem parkenden Auto, z.B. weil es unerwartet vom Rad fällt oder plötzlich die Richtung ändert. Sind die Eltern in dem Fall für den Schaden der durch das Kind verursacht wurde haftbar oder bleibt der Halter des Fahrzeugs auf seinem Schaden sitzen, weil die Eltern dabei waren und deshalb ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben?
Macht es einen Unterschied, ob der Wagen korrekt geparkt war oder ob er verkehrsordnungswidrig auf dem Fußweg stand?
Können sich die Eltern der Unfallflucht schuldig machen, wenn sie nach dem verursachten Schaden durch das Kind einfach weiter gehen? Käme es umgekehrt nicht einem Schuldanerkenntnis der Eltern gleich, wenn sie den Halter des Fahrzeugs ausfindig machen und ihm von dem Vorfall berichten?
Vielen Dank!