Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen?

Hallo,

ich bin gerade aus der Schule gekommen, und mein Vater hat schon ziemlich sauer auf mich gewartet. Heute ist ein Brief der Polizei gekommen (an meinen Vater adressiert) in dem ich zum „Verhör“ zur Polizei Anfang April „eingeladen“ werde.
Es heißt in dem Brief:
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen vom 01.02.2012 bis zum 01.03.2012

Ich kann mir garnicht denken was das soll. Das einzigste was sein kann ist folgendes: Vor gut 2 Monaten hat mir jemand aus meiner Klasse ein Bild eines Schulkameraden (welches irgendwann mal in der Schule aufgenommen wurde) auf mein Handy geschickt. Und wir hatten ihm dann bei Facebook eine Art „Fanseite“ erstellt, wo wir auch das Bild hochgeladen haben. Die Seite habe ich von zuhause aus erstellt, und auch das Bild hochgeladen.
Diese Seite haben dann ca.17 Leute geliked, und ich hatte einige aus meiner Klasse als Administratoren ernannt. Einige davon hatten dann auch noch das ein oder andere weitere Bild dort hochgeladen.

Unser Schulkamerad wusste auch von der Seite, hatte dort aber nichts gegen solange wir da nicht irgendwelchen Beleidigenden Müll reinschreiben. Nach einiger Zeit, als welche aus meiner Klasse versucht hatten ihn im Unterricht für die Seite zu filmen, meinte er dann er geht zur Polizei (oder sowas in die Richtung). Wir hatten dann lieber alle Bilder etc. rausgenommen und diese Facebookseite gelöscht. Das ist bestimmt schon 4 Wochen her. Jetzt vor 1 1/2 Wochen hat er im Unterricht dann erzählt dass er die Seite ausgedruckt hat und eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht hat, weil dort wohl jemand andere Leute über diese Seite ( in seinem Namen ) beleidigt hat.
Und heute kommt die Anzeige bei mir rein. Scheint also dass er diese Anzeige nicht gegen Unbekannt gemacht hat, sondern direkt gegen mich, wegen den Bildern. Oder liege ich da falsch ?
Denn Facebook gibt ja soweit ich weiß keine Daten raus, und wenn ist es schwer an die IP etc etc. zu kommen, da das ja aller über den Hauptsitz in Irland oder so läuft.
In dem Brief von der Polizei stand glaub ich auch nichts von meiner IP oder sowas in der Art drin.

Muss ich da jetzt schlimmes befürchten ? Kann mir das, falls sie meine IP Adresse garnicht haben, sondern ich nur von meinem Klassenkameraden auf „Verdacht“ angezeigt wurde, überhaupt nachgewiesen werden dass ich da das Foto hochgeladen hatte ?
Und wird bei sowas die Anzeige fallengelassen bzw. das Verfahren eingestellt oder endet sowas meistens dann vor Gericht ?

Angenommen ich gehe einfach nicht zu dieser Vernehmung der Polizei, was geschieht dann ? Geht dass dann direkt weiter an einen Richter etc etc ?

Vorweg: Ich gehe einfach mal davon aus, dass deine Ausführungen so der Wahrheit entsprechen :wink:

§22 KunstUrhG ( http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html ) ist hier die einschlägige Norm. Dieser besagt: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.[…]“
Wenn der Abgebildete von der Seite wusste und „nichts dagegen hatte“, ist das eine Einwilligung. Davon ausgehend wäre eine Strafe (nach §33, http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__33.html ) natürlich unbegründet.
Ich denke, da der Betreff einen Zeitraum angibt, ist mit der Anzeige diese Facebook-Seite gemeint, und nicht der Versuch der Videoaufnahme. Dieser bloße Versuch, wovon auch nichts weiter verbreitet wurde, kommt nicht mit §22 in Konflikt.

Insgesamt also meine Ansicht: Die mittlerweile gelöschte Facebook-Seite war mit Kenntnis und Einwilligung des Abgebildeten im Netz -> Keine Strafe.

Um Problemen mit der Polizei aus dem Weg zu gehen, würde ich den Termin wahrnehmen und wenn du nichts sagen willst (was i.d.R. erstmal empfehlenswert ist ohne Anwalt), dann musst du auch nicht sagen. Du hast als Verdächtigter ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Soweit zu den Tatsachen. Was sich in einer Beweisaufnahme allerdings ergibt, welche Zeugen ggf. in die eine oder andere Richtung aussagen würden, das kann ich so nicht einschätzen. Da gibt es quasi unendlich viele Möglichkeiten. Ich kann dir mit dieser rechtlichen Einschätzung nur sagen, was passieren würde, wenn alle Tatsachen so wie du sie mir geschildert hast dem evtl. Gericht glaubhaft erscheinen.

Danke.
Ja, der Abgebildete wusste von der Seite, hat auch in der Schule gesagt er hat damit kein Problem, solange wir dort halt keinen Müll etc. schreiben.
Das kann ich dann aber schlecht beweisen, denn er hat ja anscheinend diese Anzeige gemacht. Zählt eine mündliche Einwilligung überhaupt ? Oder müsste ich das von ihm schriftlich bekommen haben dass sowas zählt ?
Könnte ich das evtl. dann mit Zeugen die mitbekommen haben dass er in der Schule sagte er hat damit kein Problem beweisen ?

Und: Wenn ich das richtig verstanden habe, wird mir doch lediglich vorgeworfen das Bild/er in diesem Zeitraum im Internet veröffentlicht zu haben, richtig ? Dass diese Seite existiert und da evtl. irgendwelcher „Müll“ verbreitet wurde, wird mir garnicht vorgeworfen, richtig ?

Hallo, geh doch einfach zur Vernehmung. Druck Dir Deinen Text hier aus und erzähle es genauso bei der Polizei. Mit dem Ausdruck hast Du dann noch etwas schriftliches was Du abgeben kannst- mit Deiner Version bei Facebook war Dein Mitschüler ja wohl einverstanden und da kann Dir nichts passieren -
Von denen, die weitere Fotos gemacht haben, kann die Polizei keine Adresse ausfindig machen und so bist Du aufgefordert eine Aussage zu machen. Viel wird nicht passieren. Ich bin aber kein Experte auf diesem Gebiet.
Gruß Ingeborg

Für Willenserklärungen gilt grundsätzlich, wenn kein Spezialgesetz etwas anderes regelt, die Formfreiheit. Also auch eine mündliche Erklärung „zählt“. Du kannst einen Neuwagen theoretisch mit einem mündlichen Kaufvertrag rechtlich 100% wirksam erwerben. Dazu ist seitens des Gesetzes keine Unterschrift erforderlich. Genauso ist es mit der Erklärung hier im Sinne des §22.
Natürlich wird man den Autokauf nie ohne schriftlichen Kaufvertrag abwickeln, eben aus Beweisgründen.
Du wirst also darauf angewiesen sein, dass Leute diese Äußerung bezeugen. Tut das keiner, dann stehst du natürlich schlecht da und das Gericht müsste davon ausgehen, dass dies eine Schutzbehauptung deinerseits ist.

Und ja, der Vorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches bezieht sich ganz klar nur auf die Veröffentlichung der Bilder. Sofern da nichts weiter steht (in Richtung Beleidigung oder so), wird dir auch nichts weiter vorgeworfen.

Dazu kann ich nichts sagen !

Hallo,

ich bin auf diesem Gebiet kein Experte.

Wie Sie es beschreiben nenne ich es allerdings Mobbing und der Mitschüler oder seine Eltern werden es nicht für gut befunden haben. Nachverfolgen kann man das immer das ist in der heutigen Zeit kein Problem.

Im übrigen kann eine solche Tat durchaus mit einer Gefängnisstrafe bestraft werden. In diesem Fall gehe ich allerdings nicht davon aus.

Zugeben ist hier einfach Pflicht. Leugnen, alleine durch soviele Zeugen ist eher schlimmer und wird sich nicht positiv auf eine eventl. Verhandlung auswirken.

ich glaube nicht, dass dort viel passiert und das die Bilder gelöscht wurden.zeigt doch den guten Willen. auf jeden Fall hingehen zur Polizei, sonst wird alles schlimmer gemacht, als es ist. Ehrlich währt am Längsten, deshalb bei der Wahrheit bleiben und Reue zeigen. dann wird alles halb so schlimm !!!

Anwarten und Aussage bei der Polizei wahrheitsgemäß machen. Wenn sich alles so verhält, wie Du es darstellst, kann Dir nichts passieren!
Verhöre gibts übrigens nicht mehr in Deutschland (Im Westen seit 1945, im Rest seit 1990).
Zur Vernehmung musst Du gehen, sonst wirst Du früher oder später kostenpflichtig geladen; außerdem verbesserst Du die Simmung der Beamten Dir gegenüber nicht und es wirft auch kein günstiges Licht auf Dich. Schließlich hast Du ja, wie Du sagst, nichts böses getan.
Der Staatsanwalt wird bislang nur mäßiges Interesse an Dir haben, somit kommt auch der Richter noch lange nicht ins Spiel.
Gruß
Hans

Hallo,
ratsam Rechtsanwalt einschalten, der vielleicht zur Polizei mitgeht, auch ein Elternteil sollte dabei sein.

Grundsätzlich: Vorher nachdenken! Hat es nicht schon genug Selbstmorde von jungen Menschen gegeben, die so etwas nicht aushielten und auch nicht aushalten brauchen!?
MfG
KKl

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch
Bildaufnahmen?

Hallo,

ich bin gerade aus der Schule gekommen, und mein Vater hat
schon ziemlich sauer auf mich gewartet. Brief
der Polizei gekommen (an meinen Vater adressiert) in dem ich
zum „Verhör“ zur Polizei Anfang April „eingeladen“ werde.
Es heißt in dem Brief:
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch
Bildaufnahmen vom 01.02.2012 bis zum 01.03.2012

Das einzigste was sein kann ist folgendes: Vor gut 2 Monaten hat mir jemand aus

meiner Klasse ein Bild eines Schulkameraden (welches
irgendwann mal in der Schule aufgenommen wurde) auf mein Handy
geschickt. Und wir hatten ihm dann bei Facebook eine Art
„Fanseite“ erstellt, wo wir auch das Bild hochgeladen haben.
Die Seite habe ich von zuhause aus erstellt, und auch das Bild
hochgeladen.
Diese Seite haben dann ca.17 Leute geliked, und ich hatte
einige aus meiner Klasse als Administratoren ernannt. Einige
davon hatten dann auch noch das ein oder andere weitere Bild
dort hochgeladen.

Unser Schulkamerad wusste auch von der Seite, hatte dort aber
nichts gegen solange wir da nicht irgendwelchen Beleidigenden
Müll reinschreiben. Nach einiger Zeit, als welche aus meiner
Klasse versucht hatten ihn im Unterricht für die Seite zu
filmen, meinte er dann er geht zur Polizei (oder sowas in die
Richtung). Wir hatten dann lieber alle Bilder etc.
rausgenommen und diese Facebookseite gelöscht. Das ist
bestimmt schon 4 Wochen her. Jetzt vor 1 1/2 Wochen hat er im
Unterricht dann erzählt dass er die Seite ausgedruckt hat und
eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht hat, weil dort wohl
jemand andere Leute über diese Seite ( in seinem Namen )
beleidigt hat.
Und heute kommt die Anzeige bei mir rein. Scheint also dass er
diese Anzeige nicht gegen Unbekannt gemacht hat, sondern
direkt gegen mich, wegen den Bildern. Oder liege ich da falsch
?
Denn Facebook gibt ja soweit ich weiß keine Daten raus, und
wenn ist es schwer an die IP etc etc. zu kommen, da das ja
aller über den Hauptsitz in Irland oder so läuft.
In dem Brief von der Polizei stand glaub ich auch nichts von
meiner IP oder sowas in der Art drin.

Muss ich da jetzt schlimmes befürchten ? Kann mir das, falls
sie meine IP Adresse garnicht haben, sondern ich nur von
meinem Klassenkameraden auf „Verdacht“ angezeigt wurde,
überhaupt nachgewiesen werden dass ich da das Foto hochgeladen
hatte ?
Und wird bei sowas die Anzeige fallengelassen bzw. das
Verfahren eingestellt oder endet sowas meistens dann vor
Gericht ?

Angenommen ich gehe einfach nicht zu dieser Vernehmung der
Polizei, was geschieht dann ? Geht dass dann direkt weiter an
einen Richter etc etc ?

Hallo,

ich möchte gar nicht auf die Details Deines Problems eingehen.
Grundsätzlich gilt aber Folgendes:
Die IP-Adresse wird gespeichert, damit der Nutzer festgestellt werden kann. Diese Information wird auf Anordnung des Gerichtes in jedem Fall weiter gegeben.
Das ist kein großes Hindernis.
Du brauchst nicht zur polizeilichen Vernehmung zu gehen. Die Anzeige wird dann ohne Deine Einlassung mit einem entsprechenden Vermerk an die Justiz weiter geleitet. Vor Gericht musst Du allerdings erscheinen.
Du bist aber gut beraten, zur polizeilichen Vernehmung zu gehen und an der Aufklärung des Falles mit zu arbeiten. Das macht sich vor Gericht bezahlt. In Fällen, bei denen Du eh aus der Nummer nicht raus kommst, solltest Du Dich nicht selbst um die Chance eines milden Urteils bringen indem Du dem Gericht zeigst, dass Du Dich sperrst.
Das wäre so, als ob Du Dir die Augen zu hältst und glaubst, dass Dich dann niemand sieht.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Also erstmal:

Was soll son scheiß denn auch? Das richtige Leben findet draußen statt und nicht in scheiß Facebook, ich versteh nicht, wie eure Generation so auf den Müll voll abfährt.
Also selbst schuld, was die Anzeige angeht, einfach facebook mal auslassen!!

Dann: Die Polizei hat kein Recht jemanden zu laden, das kann nur die Staatsanwaltschaft. Die wird sich dann aber auch darum kümmern. Und dann noch Reue zu zeigen, wenn man nichtmal die Einladung der Polizei wahrnimmt, wird sehr schwierig. Also hingehen.

Da es offensichtlich genug Zeugen gibt, die aussagen können/könnten, dass du etwas mit der Sache zu tun hattest, ist lügen auch sehr gefährlich.
Ich würde mal überlegen, für was alles ich selbst verantwortlich war, dies dann der Polizei erzählen, sowie dass zunächst die Erlaubnis da war und dass es dir außerordentlich leid tut, dass die Geschichte aus dem Ruder gelaufen ist. Mit dem Versuch etwas zu verschweigen, kann die Sache aber voll nach hinten losgehen.
Viel Erfolg.

Hallo,
das ist schon extremes Mobbing und solche Fälle gab es schon viele. Zum einen haben die Betroffenen psychische Schäden davongetragen (Essstörung, Angst, mangelndes Selbswertgefühl …), zum anderen gab es dadurch auch einige Selbstmorde.
Also nicht nur ein Streich, sondern ein massiver Eingriff in das Leben eines Mitmenschen - oder eben anders ausgedrückt: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.

Zu den Details:
Anzeige gegen Unbekannt ist ja nichts endgültiges. Nachdem die Polizei recherchiert hat, ist der Täter nicht mehr unbekannt, sondern hat einen Namen.

Egal ob Facebook oder irgendein Provider in Deutschland - sobald eine Straftat vorliegt ist der Anbieter verpflichtet die Daten auf richterliche Anordnung herauszugeben.
Die IP wird unter anderm aus diesen Gründen bis zu 6 Monate gespeichert.

Die Polizei muss auch nicht schreiben, wie sie auf Deinen Namen und Adresse gekommen sind. Wie etwas ermittelt wurde kommt dann vor Gericht raus.

Mach Dir mal keine Hoffnungen, die IP und Deine Daten haben die - wenn nicht bekommen sie diese auf richterliche Anordnung, wenn der Verdacht sich erhärtet.
Die Anzeige wird sicherlich nicht fallen gelassen, das ist eine sehr ernste Sache und endet IMMER vor Gericht.

Wenn Du nicht zur Anhörung gehst, kommt die Polizei Dich wahrscheinlich abholen. Entweder zu Hause, oder in der Schule. Das wird dann eine peinliche Sache. An einen Richter (also vor Gericht) geht das sowieso.

Hey Michael Williams

ich sage nur so viel das Internet vergisst nie!

Nicht zu der Anhörung zu gehen macht es nur noch schlimmer nachher kommt noch ein Bußgeld wegen Nicht erscheinen oder sowas oben drauf, also auf jeden Fall hingehen und die Sache dort klären :wink:

Erstmal Sorry, dass ich so spät antworte.
Tatsächlich handelt es sich um einen Tatbestand, welcher erst 2004 in das StGB aufgenommen wurde, um der Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Internet begegnen zu können.

Dazu mein Rat:

Geh zur Vernehmung und höre Dir den Tatvorwurf an. Äußere, wie es aus Deiner Sicht gewesen ist. Wenn Du der Vernehmung fernbleibst, geht die Sache zur StA weiter. Normalerweise werden vergleichbare Dige wegen geringer Schuld eingestellt oder es wird von der Einleitung eines Verfahrens gegen eine geringe Geldbuße abgesehen.

Hängt aber immer vom Staatsanwalt ab!

Hallo,

fraglich ist hierbei, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 201a StGB erfüllt sind. Diese setzen eine Wohnung oder einen, vor fremden Einblicken besonders geschützten Raum voraus. Ob dies, wie du schreibst, auf Deinen Klassenraum zutrifft, kann ich von hier nicht beurteilen.

Sollte dies zutreffen, dann wäre wohl auch der § 201a StGB als erfüllt anzusehen. Auch wenn Dein Klassenkamerad einverstanden war, besteht Strafbarkeit, wenn die Bilder unbefugt weitergegeben werden. Das ist bei Facebook wohl der Fall.

Das Du vorgeladen wurdest (nicht zum „Verhör“, sondern zur Vernehmung), könnte darauf schließen lassen, dass Du als Beschuldigter in dem Ermittlungsverfahren geführt wirst.

Das Facebook keine Daten weitergibt, stimmt so nicht. Bei begründbaren Auskunftsverlangen (insbesondere bei Straftaten), übermittelt auch Facebook IP-Adressen des entsprechenden Users.

Was Dir passieren kann, hängt wie bereits gesagt, von der Tatbestandsmäßigkeit Deines Handelns ab und ob Du zuvor bereits strafbar geworden bist. Das Gesetz sieht hier bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.

Die Vorladung zur Polizei ist für Dich keine Verpflichtung und es kann Dir auch nicht zum Nachteil gereichen.

MfG

Daniel M.