Ich habe gehört, dass in Mannheim die Staatsanwaltschaft gegen die Geschäftsführer von Veet (Reckitt Benckiser) ermitteln. Es geht darum, dass Veet Enthaarungscreme nach wiederholten Anwendungen, auch bei anfänglicher Verträglichkeit, eine Allergie erst sensibilisiert und somit einen lebenslangen Schaden auslösen kann. Die Reaktionen sollen Rötungen, Verätzungen, aber auch sofortige Atemnot sein. Der Vortest muss daher laut Packung vor jeder Anwendung und nicht nur vor der Erstanwendung durchgeführt werden. Jedoch sollte nach mehrfacher Anwendung irgendwann eine Reaktion beim Vortest auftreten, ändert auch eine kleine „Reaktionsfläche“ nichts daran, dass eine Sensibilisierung durch die Chemie in dieser Creme bereits verursacht wurde. Nun ist wohl das Bundesinstitut für Risikobewertung zurzeit damit beschäftigt alle Rezepturen zu prüfen, da fraglich ist, ob diese Creme mit einer solch schädlichen Wirkung laut Kosmetikverordnung je auf den Markt gedurft hätte. Nun zu meiner Frage:
In welcher Form können sich Betroffene am sinnvollsten bemerkbar machen? An wen muss man sich wenden? Sollte man ebenfalls Anzeige erstatten?
Ich kenne in meinem Umfeld niemanden, der sich mit dem Zeug nicht irgendwann höllisch weggetan hat und nun auch beim Frisör mit an deren Produkten sehr aufpassen muss.
Danke für die Beantwortung
LG Daniela