Hallo,
es geht um die „Stolperfalle“ GEMA. Chöre und Orchester zahlen dafür, dass sie Hörproben auf ihrer Webseite anbieten.
Ich gehe davon aus, dass diese Hörproben kostenlos verlinkt werden dürfen. Dann erscheint der Abspiel-Balken des Browsers, beim Firefox etwa so:
Aber wie sieht es rechtlich aus, wenn das Audio-Element zum Abspielen in eine Webseite eingebunden ist? Ist das mit einer Verlinkung gleichzusetzen?