Verlobte/Freundin "besuchen" und beim "Umzug" helfen

Guten Tag,

ich habe jetzt sehr lange auf allen möglichen Nachrichten und Offizielen Amts-Seiten nachgeschaut aber für meinen Fall keine eindeutige Regelung gefunden.

Ich hoffe hier kann mir jemand eine verbindliche Antwort auf meine Frage liefern.

Meine Freundin/Verlobte macht zur Zeit eine Ausbildung in Rheinland-Pfalz und wohnt dort in einem Wohnheim. Da sie dort sehr einsam ist und sich allgemein in der Gegend auch nicht sicher fühlt möchte sie zu mir nach Baden-Württemberg da ihre Ausbildung gerade sowieso still steht.
Sie hat aber einiges an Gepäck welches sie bräuchte. (Laptop, Kleider, etliche Bücher und Ordner um auf das Examen dieses Jahr zu lernen. Sie würde das alles alleine nicht transportieren können da sie auch eine sehr zierliche Person ist, weshalb sie gerade auch Angst alleine hat und dort weg möchte.

Mein Plan war jetzt heute oder morgen mit dem Zug zu ihr zu fahren (natürlich geschützt mit Mundschutz, Handschuhen und allem was möglich ist um es sicher zu machen) um ihr dann helfen zu können in meinem großen Rucksack und 1-2 Taschen ihr nötigstes Zeug an Kleider und Bücher/Ordner zu mir zu transportieren.

Ist sowas momentan erlaubt, eine Zugfahrt allein/zu zweit von Baden-Württemberg nach Rheinland-Pfalz ?
Ich habe von Fahrt- und Reisebeschränkungen gelesen für die es ein Busgeld von 250-1000€ geben kann.
Wäre ds in diesem Fall auch so oder ist das ein besonderer Grund für eine Ausnahme?

Vielen Dank

Wenn es in BW ein Busgeld von mehreren 100 € gibt,ziehe ich auch um.
:blush:

Erlaubt wäre das sicher, aber ich schaue nicht in die länderspezifischen Vorschriften rein. Aber ist es auch sinnvoll ?

Ihr wollt dann zusammenleben ? Und wenn du oder sie nun bereits infiziert wäre ? Dann ist das passiert was man eigentlich mit den Verordnungen vermeiden will.

MfG
duck313

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Hallo,

ich bin zu faul, die Regelungen für Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg heraus zu suchen. Ich habe aber die Berliner Regeln stets auf dem Schirm: Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin

Hier heißt es unter §14 Abs. 1

Im Stadtgebiet von Berlin […] befindliche Personen haben sich […] ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten.

Unter Absatz 3 werden Ausnahmen genehmigt (unter anderem zum Spazieren- und Einkaufengehen). Die Ausnahme für Deine Verlobte §14 Abs. 3d

der Besuch bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern […]

Für Deine Fahrt müsste man §14 Abs 3f mit Gutdünken auslegen:

die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen […]

Wie gesagt, das würde für Berlin gelten. Ich bin mir sicher, dass die Landesregierungen von RP und BW ähnliche Regelungen haben.

Grüße
Pierre

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Ich drück das oben bereits geschriebene mal etwas pragmatischer aus: Was ist an #StayTheFuckHome nicht zu verstehen?!
Du wirst irgendwo hoffentlich also in eine Kontrolle geraten und das was Ihr da vorhabt ist sicher kein trifftiger Grund und damit werdet Ihr hoffentlich uns allen den Dienst erweisen dürfen das Bußgeld zu bezahlen.

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In BW sind Fahrten zum Lebensabschnittsgefährten weiterhin erlaubt

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Laß es mich mal so sagen: daß man über kurz oder lang zum Elch wird, wenn man alleine in der Pampa hockt, sollte man auch mit in Betracht ziehen.

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#jetzt bleib mal aufm Teppich. „Bedürftige Personen“ müssen durchaus nicht nur Senioren sein. Wenn jemand Hilfe braucht, sein Gepäck zu tragen, und/oder seinen Partner besuchen möchte, spricht da wohl weder moralisch noch gesetztlic was gegen.
Klar KANN man sich auch dabei gegenseitig infitzieren, aber nicht umsonst gibt es Ausnahmen für Familie und Lebenspartner Und das hier würde ich einfach mal dazu zählen.

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Nein, die gibt es nicht, wenn diese nicht im selben HAUSHALT leben.

Sogar in Bayern, das die strengsten Vorschriften hat, darf man nach wie vor seinen Lebensgefährte oder -Gefährtin besuchen. Und diese Ausnahmeregelung hat durchaus einen Sinn, weil Partner in dieser schwierigen Zeit auch füreinander da sein sollten.

Gruß,
Max

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Servus,

da bist Du offenbar zum Schmittchen statt zum Schmitt gegangen. Wenn Du die einschlägigen Verordnungen der beiden Bundesländer mal selber liest, wirst Du sehen, dass in beiden Ländern lediglich insofern Reisebeschränkungen gelten, als die Einreise in diese Bundesländer aus von RKI als „Internationale Risikogebiete“ eingestuften Ländern (u.a. Frankreich und Italien) mit nur wenigen Ausnahmen nicht erlaubt ist.

Die Fahrt, die Ihr vorhabt, ist erlaubt, sie braucht weder einen besonderen Grund noch eine Ausnahme, und so wie Du sie beschreibst ist sie wohl auch ganz nützlich und sinnvoll. Je nachdem, auf welchen Strecken Du unterwegs bist, wirst Du recht leicht Züge finden, in denen man ziemlich gut Abstand halten kann. In denen, die ich hier in Mannheim Hbf sehe, wenn ich den Briefkasten auf Gleis 1 benutze, ist ziemlich unabhängig von Tag und Uhrzeit haufenweise Platz.

Schöne Grüße

MM

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naja - es gibt ein östliches Bundesland, der verbietet Einreisen aus anderen Ländern zu touristischen Zwecken.

Zum Besuch von Lebensgefährten sagt die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern konkret:

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Wir raten in Zeiten einer Pandemie von Familienbesuchen dringend ab. Gefährden Sie nicht Ihre Liebsten und tragen Sie nicht das Virus unbewusst in Ihre Familie. Verzichten Sie deshlab auf diese Privatreisen, auch zum Osterfest.

Wenn ein Privatbesuch aus triftigem Grund zwingend erforderlich ist, gilt Folgendes:

Man darf zu seinem Lebenspartner/seiner Lebenspartnerin. Es sei denn, die Partnerin / der Partner kommt aus einem Risikogebiet.

Mit Lebenspartner ist nicht die Rechtsform gemeint, sondern die Beziehung unabhängig von der Rechtsform. Bei möglichen Kontrollen muss glaubhaft gemacht werden, dass es sich um einen Lebenspartner handelt.

=========

Also auch hier eine durchaus differenzierte Heransgehensweise. :slight_smile:

stümpt.

Zum Glück für @Extrafrisch liegen Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nicht im Osten. In diesen beiden Bundesländern betreffen die Reisebeschränkungen wie gesagt lediglich die Einreise aus vom RKI als Internationale Risikogebiete eingestuften Ländern. Das sind im Straßenverkehr betreffend Rheinland-Pfalz Frankreich und betreffend Baden-Württemberg Österreich und einzelne Kantone der Schweiz.

Moral: Es gibt in den beiden Bundesländern, in denen er unterwegs sein möchte bzw. vermutlich inzwischen war, kein Verbot, eine solche Fahrt zu unternehmen, wie er sie beschrieben hat.

Schöne Grüße

MM

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Moralisch sicher nicht. Ob man das rechtlich dem Polizisten oder Ordnungsbeamten klar machen kann, das eine Umzugshilfe ein triftiger Grund ist mag jetzt mal dahingestellt sein.

Ich habe jetzt die Verordnungen von beiden Bundesländern angesehen. Beide haben Kontaktsperren. Man darf maximal zu zweit oder im Familienverband, der auch zusammen wohnt, draußen sein.
Von triftigen Gründen steht da nirgendwo was.
Vielleicht sagen die Übergehorsamen mal, auf welche Verordnungen sie sich beziehen?

Was genau passiert denn dann mit dem Elch? Ist der schlecht gelaunt? Oder unglücklich? Oder so tot wie die Leute, der der Elch möglicherweise ansteckt, weswegen er eigentlich zu Hause bleiben sollte?

Bei der ganzen Sache geht es doch nicht darum, daß man die Unannehmlichkeit eines Bußgeldes gegen die Elchwerdung abwägt wie bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung oder einem Parkverbot. Es geht darum, daß man zwei Tage, bevor man Symptome zeigt, ansteckend sein kann und mit seinen Viren jemanden ansteckt, der daran stirbt oder jemand anders ansteckt, der daran stirbt usw. Und genau deswegen soll man zu Hause bleiben.

Was ich noch viel weniger bei solchen Überlegungen begreife: wenn ich morgens mein Kind zum Kindergarten fahre, sitzen am Steuer der Hälfte der mir entgegenkommenden Fahrzeuge Menschen, die offensichtlich über 60 sind und wenn ich auf die Bürgersteige schaue, sind die Menschen, die ich dort sehe, ebenfalls mindestens zur Hälfte schon im Rentenalter. Warum gehen die Leute raus? Haben die ihr Leben so satt? Ist die Rente so niedrig, daß der Tod besser ist als das Leben damit?

Meine Schwiegermutter (65) bleibt seit wenigstens zwei Wochen zu Hause und läßt sich von uns beliefern. Gut, die nächsten Supermärkte sind 40 und 100 Meter entfernt, aber dennoch bleibt sie in der Wohnung. Unser Dorf hat vielleicht 10.000 Einwohner. Jeder kennt da jemanden, der ihn versorgen könnte und wir haben ein sehr reges Vereins- und Gesellschaftsleben. Es kann mir niemand erzählen, daß die Leute da alle rumfahren und -laufen, weil sie sonst verhungern müßten. Zumal der Weg zum Kindergarten an den wesentlichen Märkten vorbeiführt, d.h. die Leute müßten mir auf einem Großteil des Weges gar nicht entgegenkommen, wenn sie zum Einkaufen wollten.

Ein Rätsel.

Weil das anders gar nicht praktikabel wäre, unter anderem. Im Moment leben die Menschen in relativ geschlossenen sozialen Gruppen (Haushalt, Arbeit, Kinderbetreuung). Wenn da einer infiziert ist oder war, dann bleibt die Infektion i.W. innerhalb dieser Gruppe und wird nicht in andere Gruppen getragen. Das ist der Sinn hinter der Schließung von Schulen und Kindergärten, Restaurants, Sportstätten und anderen Orten, an denen man sich zwangsläufig und gruppenüberschreitend auf engem Raum begegnet. Nun drei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu unternehmen, um eine neue soziale Gruppe aufzubauen bzw. bestehende zu ergänzen, ist zwar nicht verboten, aber auch nicht im Sinne der Veranstaltung.

Wenn die Frau sich das Virus einen Tag vor der Abreise eingefangen hat, transportiert sie es unwissentlich zum Wohnort des Fragestellers und wird es dann an seine sozialen Gruppen (so denn vorhanden) weitergeben.

Und das hier „Mundschutz, Handschuhen und allem was möglich ist um es sicher zu machen“ deutet auch nicht unbedingt darauf hin, daß sich der Fragesteller über die Übertragungswege im klaren ist.

spielt in den beiden betroffenen Bundesländern Baden-Württemberg und RHP keine Rolle, weil man es dort keinem Polizisten oder Ordnungsbeamten klar machen muss: Es ist in RHP nicht verboten, aus Baden-Württemberg einzureisen, und in Baden-Württemberg darf man ebenfalls ohne Einschränkung aus RHP einreisen.

Schöne Grüße

MM