Guten Tag,
ich habe jetzt sehr lange auf allen möglichen Nachrichten und Offizielen Amts-Seiten nachgeschaut aber für meinen Fall keine eindeutige Regelung gefunden.
Ich hoffe hier kann mir jemand eine verbindliche Antwort auf meine Frage liefern.
Meine Freundin/Verlobte macht zur Zeit eine Ausbildung in Rheinland-Pfalz und wohnt dort in einem Wohnheim. Da sie dort sehr einsam ist und sich allgemein in der Gegend auch nicht sicher fühlt möchte sie zu mir nach Baden-Württemberg da ihre Ausbildung gerade sowieso still steht.
Sie hat aber einiges an Gepäck welches sie bräuchte. (Laptop, Kleider, etliche Bücher und Ordner um auf das Examen dieses Jahr zu lernen. Sie würde das alles alleine nicht transportieren können da sie auch eine sehr zierliche Person ist, weshalb sie gerade auch Angst alleine hat und dort weg möchte.
Mein Plan war jetzt heute oder morgen mit dem Zug zu ihr zu fahren (natürlich geschützt mit Mundschutz, Handschuhen und allem was möglich ist um es sicher zu machen) um ihr dann helfen zu können in meinem großen Rucksack und 1-2 Taschen ihr nötigstes Zeug an Kleider und Bücher/Ordner zu mir zu transportieren.
Ist sowas momentan erlaubt, eine Zugfahrt allein/zu zweit von Baden-Württemberg nach Rheinland-Pfalz ?
Ich habe von Fahrt- und Reisebeschränkungen gelesen für die es ein Busgeld von 250-1000€ geben kann.
Wäre ds in diesem Fall auch so oder ist das ein besonderer Grund für eine Ausnahme?
Vielen Dank