Verlust auf Versandweg (versichert)

Guten Abend,

ich habe Anfang Dezember einen Artikel bei eBay als privater Verkäufer verkauft. Dieser Artikel war neu, wurde jedoch für einen deutlich geringeren Preis verkauft, als dessen tatsächlicher Neuwert.

Ich habe diesen Artikel wie gewohnt via Paket (versichert) verschickt. Leider kam dieser weder beim Verkäufer, noch bei mir wieder an.
Ein bereits telefonisch gestellter Nachforschungsantrag verlief bisher im Sande. Ich habe gestern zusätzlich nochmal einen in meiner zuständiger Postfiliale ausgefüllt und warte nun auf Rückmeldung zu diesem.

Zwischenzeitlich scheint die Geduld meines Käufers am Ende, dieser schreibt mir nun, dass er im Falle eines Verlusts der Ware den tatsächlichen Neuwert erstattet möchte, da er diesen ja jetzt regulär im Einzelhandel bezahlen muss um die gewünschte Ware zu bekommen.

Weiterhin weißt dieser Partner mich daraufhin, dass er keinen „Vertag“ mit der Firma DHL hat, sondern mit mir und nicht bereit ist weiter auf Antwort der Firma DHL zu warten.

Wie verhalte ich mich diesem Käufer nun gegenüber? Einerseits kann ich sich einen Unmut gut verstehen, andererseits kann ich weder Ersatz liefern, noch bin ich bereit den ihm tatsächlich entstandenen Schaden aus eigener Tasche zurück zu erstatten.

Für eine schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.

MfG

Hi Squel,

wenn du ein Paket verschickt hast, hast du auch eine Sendungsnummer!
Was passiert denn, wenn du diese auf der DHL Seite eingibst?

Gruss Tine

Hallo!

Dann frage Dich und den Käufer doch mal,was der Kaufvertrag unter privatleuten vorsieht ?
Nur die Absendung der Ware muss nachgewiesen werden,das ist bei Paket und der Einlieferungsnummer gegeben.

Es muss nicht ankommen ! Versandrisiko ist auf Käuferseite !

Das ist beim Versandhändler an Privatkunden anders,hier haftet der Händler quasi für das Ankommen in heilem Zustand.

Durch die freiwillige(wohl vorsorgliche) Versendung als Paket(automatisch bis 500€ gegen Verlust und Beschädigung versichert) hat man für den Kunden einen Möglichkeit geschafen,ihn bei Verlust der Sendung auf dem Postwege im Rahmen der DHL-Haftung zu entschädigen.
In dem man diese Entschädigung von DHL an den Kunden abtritt.
Ob der Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert in Betracht kommt,weiss ich ehrlich gesagt nicht,das müsste ja in den DHL-Bestimmungen zur Haftung bei Paketen stehen.

MfG
duck313

Vielen Dank für Eure Antworten bis hier her.

Das ich ab der Übergabe an DHL meine Schuldigkeit getan habe, ist mir bekannt. Hierzu auf folgender Passus bei eBay.
Mir gilt es nun zu erfahren, ob der Käufer ein Anrec…

hallo,

du hast alles richtig gemacht. es war wichtig, den nachforschungsauftrag noch schriftlich zu stellen, um dies nachweisen zu können. darüber dürftest du ja auch einen beleg erhalten haben. diesen würde ich einscannen, dem käufer zumailen und ihm anbieten entweder auf das ergebnis der nachforschung zu warten oder jetzt bereits seinen tatsächlich bezahlten betrag zurück zu erstatten. zu mehr bist du nicht verpflichtet - erstattung des wiederbeschaffungswertes/neupreises entbehrt jeder rechtlichen grundlage beim privaten verkauf. falls das paket wieder auftaucht, kannst du es ja dem käufer dann noch einmal zum selben preis anbieten oder neu in der bucht einstellen.

gruß,
tommy

Guten Tag,

vielen Dank für eure Mithilfe. Der Käufer fordert nun meinen bereits gestellten Nachforschungsantrag und eine Abtretung. Trete ich hier meine Schadenseratzforderungen ggü. DHL an den Käufer ab?

Was aber, wenn ich eine solche Abtretung nicht machen möchte?

Grüße