Steuererklärung für 2018 wurde im Sept. 2019 erstellt und abgegeben.
Thema Hauskauf und Verkauf
2016 (Kaufertrag) /2017 (bezahlt) wurde ein Haus gekauft. 210.000 + 15.000 Anschaffungskosten (Notar, Grunderwerb, etc.). Kreditzinsen in 2017 und 2018 in Summe 2000,-€
Haus wurde dann 2018 im Juni wieder verkauft, der Kredit wurde von den beiden Käufern übernommen.
Verkauft zum Preis von 217.000,-€
In der Steuererklärung wurden die Anschaffungskosten ohne die Notarkosten und ohne die Zinsen des Kredit berechnet.
Differenz der Anschaffung – Verkauf = - 6.000,-€
Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit ca. 50.000,-€ Brutto
In 2019 sind die Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit und Abfindung ca. 100.000,-Brutto. Ab 01.09.2019 Selbständiger Freiberufler.
- Kann der Verlust aus 2018 (Hausverkauf) noch um die Notarkosten und Zinsen nachträglich erhöht werden (aus 6.000 Verlust werden dann 8.000)?
- Kann dieser in 2018 nicht steuernmindernde Verlust noch für 2019 berücksichtigt werden und dort ggf. Steuermindernd genutzt werden.
Danke und Gruß
Y.