Hallo! Ich habe dieses Jahr mein Bausparvertrag umgestellt, um besseren Darlehenszins zu erhalten. Dadurch wurde jedoch der Guthabenzins gesenkt und mir Zinsen für vergangene Jahre wieder abgezogen. Kann man diese Zinsen, ähnlich wie eine Verlustbescheinigung von Wertpapieren beim Finanzamt geltend machen? Die Bausparkasse weiß von nichts.
Nein, weil es sich ja um niedrigere, aber allemal positive Zinserträge handelt. Wenn Herr Daimler-Benz in diesem Jahr geringere Gewinne schreibt als im Jahr zuvor, oder wenn Frau Klatten dieses Jahr weniger Dividendeneinnahmen verzeichnet als im Jahr davor, sind das dennoch keine Verluste.
Schöne Grüße
MM
Mag sein aber in meinem Fall wurden für 8 Jahre die erhaltenen Zinsen von der Bank eingezogen. Da der Tarif rückwirkend zum Jahr 2013 umgestellt wurde
Nochmal: Wurde dieser denn auf negative Zinsen umgestellt?
Du schriebst, es ginge dabei nur um geringere Zinsen.
Vorher war der Zinssatz bei 1,5% und jetzt bei 0,1%. Wie gesagt Rückwirkend zu 2013. Schließlich habe ich für die Summe jährlich Kapitalertragssteuer (da über Freistellung) und jetzt wurden die Zinsen (1,4%) von meinen Bausparguthaben abgezogen. Auf 8 Jahre ist dies eine beträchtliche Summe.
Servus,
prima, gut zu wissen - so nach und nach nähern wir uns dem Sachverhalt. Das „schließlich“ hattest Du bisher geheimgehalten.
Für die noch nicht festsetzungsverjährten Jahre (das sind vermutlich die Jahre 2018 - 2022) kannst Du eine Anlage KAP vorlegen, gemeinsam mit einem Antrag auf Änderung der jeweiligen ESt-Veranlagung gem. § 173 AO. Aber nur, wenn Dir die Bausparkasse Steuerbescheinigungen ausstellt, die für die einzelnen Jahre die ursprünglich einbehaltene Kapitalertragsteuer ausweist, aber die gutgeschriebenen, niedrigeren Zinsen nach erfolgter Korrektur.
Falls nur eine Steuerbescheinigung für 2023 mit den saldierten, dann rechnerisch tatsächlich negativen Zinserträgen ausgestellt werden kann, ist diese wie eine Verlustbescheinigung zu behandeln: Zuerst Verrechnung mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen (einschließlich derer, für die der Freistellungsauftrag angewendet worden ist), und falls dann noch was übrig sein sollte, Verlustvortrag.
Und jetzt wäre es noch hübsch zu wissen, was „Die Bausparkasse weiß von nichts“ konkret bedeutet: Was konkret hast Du dort (natürlich schriftlich) angefragt oder beantragt, und was konkret hast Du (natürlich schriftlich) zur Antwort bekommen?
Schöne Grüße
MM
Super. Der letzte Abschnitt reicht. Dies betrifft die Steuerbescheinigung 2023. Die kann ich dann mit meinen übrigen Kapitaleinkünfte verrechnen lassen. Für mich ist die Planung eben wichtig, dass ich diese Einkünfte dementsprechend noch angleichen kann.
Der letzte Abschnitt ist sehr schwierig. Ich vermeide Kontakte zu Verkäufern ganz gleich welcher Art . Dazu gehören eben auch Banken. Deshalb hat es mich große Überwindung gekostet die Bausparkasse überhaupt zu kontaktieren. Dies war eben nur telefonisch mit der Aussage Verlustbescheinigungen gibt’s nicht