Verluste aus Fehlinvestition steuerlich geltend machen

Hallo die Experten,
über eine Firma F habe I Investitionen in Sachwerte getätigt. F habe über Jahre brav Erträge ausgezahlt und die Sachwerte nach prospektierter Laufzeit zurückgekauft. Erträge (incl Abschreibung und Rückkauf) wurden ordnungsgemäß versteuert.
Nun sei F in Insolvenz gegangen, sodass die restlichen Sachwerte (so überhaupt vorhanden) nicht mehr dem Investor zufließen.
Zu welchem Zeitpunkt kann der Investor I seine Verluste steuerlich geltend machen ? Im Jahr der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder zum Sankt-Nimmerleins-Tag, wenn das Verfahren abgeschlossen ist ?
Vielen Dank im voraus
Gruß
Karl