Hallo zusammen,
ich habe früher häufiger mit Aktien gehandelt. Dann jahrelang nichts gemacht und letzter Jahr wieder damit angefangen. Die Verluste aus dem letzten Handelsjahr habe ich dann immer in WISO Sparbuch vorgetragen.
Jetzt ist mir aufgefallen, das ich den Verlustvortrag falsch eingetragen habe. Satt das Kreuz bei
#Einkünfte aus Veräußerungen von Aktien §23 Abs.6 Satz 4 ESTG zu setzen, ist das Kreuz bei
#Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften §23 Abs. 3 ESTG gelandet.
Das ist weder mir noch dem Finanzamt aufgefallen. Jetzt meine Frage:
Lässt sich so ein Irrtum/Falscheintrag wieder rückgängig machen? Danke für event. Lösungen, Tipps und Vorschläge.
Liebe Grüße
Jessi