Hallo Karl,
wie Du schon in der Überschrift schreibst: Verlustvortrag ist der Vortrag von Verlusten. Sonderausgaben und vergleichbare Aufwendungen mindern nicht die Einkünfte, sondern das zu versteuernde Einkommen, da gibt es keinen Vortrag, und haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen mindern zu einem festen Prozentsatz unmittelbar die ESt.
Das wird aber kaum nötig sein, weil sich nur 20 Prozent der Arbeitskosten steuermindernd auswirken und die ESt maximal um 1.200 € (entsprechend 6.000 € Arbeitskosten) ermäßigt wird; auch von einem Projekt mit sichtbaren Kosten bleibt gar nicht so sehr viel, wenn man Material, beigestellte Leistungen Dritter, Maschinen-, Werkstatt- und Fahrzeugkosten weglässt und nur die pure Arbeitserledigung rechnet.
Für energetische Sanierungen gibt es den § 35c EStG - mal in Ruhe lesen und, wenn noch Fragen sind, weiterfragen.
Photovoltaik wird über die ESt dadurch gefördert, dass die Entgelte für eingespeisten Strom bei Anlagen bis 30 kWp von der ESt befreit sind.
Schöne Grüße
MM