Vermächtnis im Testament

Erbschaftsfall:

Langjähriger Mitarbeiterin wird vom Erblasser im Testament ein Vermächtnis zugesprochen, das, wie gesetzlich vorgeschrieben, spätestens innerhalb drei Jahren nach dem Todesfall von den Erben auszuzahlen ist – was bis heute, 20 Monate danach, noch nicht geschehen ist.

Wie sich abzeichnet, sind die Erben dabei, durch laienhafte Fehlkalkulationen und dilettantische Spekulation ihr sehr großes Erbe allmählich total an die Wand zu fahren (bisheriger Verlust geschätzt: 90%).

Welche Möglichkeiten hat die Vermächtnisnehmerin, sich ihren mediokren Anteil noch zu sichern? NB. Es gibt einen (bisher untätigen) Nachlassverwalter, der auch drei Aufforderungen nicht nachgekommen ist.

Mit Dank für eure Tipps!

E.

Ich würde umgehend einen Rechtsanwalt zu einem Beratungsgespräch aufsuchen um mich aufklären zu lassen, was für Möglichkeiten bestehen.

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Hallo1

kann es sein, Du hast das mit den 3 Jahren irgendwie missverstanden ?
Nicht die Erben haben diese Zeit das Vermächtnis auszuzahlen sondern der Vermächtnisnehmer hat (wie der Pflichtteilsberechtige auch) diese Frist sein Recht einzufordern. Danach verfällt es nämlich wegen Verjährung !

Im Testament muss doch das Vermächtnis genannt sein, also z.B. der Geldbetrag. Den kann man im Grunde sofort einfordern nachdem das Testament eröffnet wurde (Nachlassgericht !).
Und wenn die Erben/Nachlassverwalter nicht zahlen können müsste man dem etwas nachhelfen.
Aber wo nichts( mehr) ist kann auch kein Vermächtnis ausgezahlt werden.

Du brauchst wohl rechtlichen Rat, also hole ihn Dir !

mfG
duck313

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Abgesehen davon, dass verjährte Ansprüche nicht „verfallen“, stimme ich @duck313 zu. Eventuell könntest du deine Ansprüche durch einstweilige Verfügung und Arrest sichern. Das solltest du aber den Profis überlassen.

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Danke für die Tipps!

Der Betrag ist einwandfrei genannt,

Hier noch eine Kuriosität am Rande: Der Nachlassverwalter ist – Rechtsanwalt…

Danke für eure Hilfe: Das Vermächtnis ist nunmehr nach nochmaliger Aufforderung ausgezahlt worden.